_Markus_ Geschrieben 15. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Ich handle seit ein paar Monaten neben meinem normalen Angestellten-Job in Österreich mit BTC und BCH und bin hier im Forum über ein verlinktes Folienset der (Steuerberaterin) Frau Mag Enzinger gestolpert, die u.a. auch den Punkt anreißt, dass es einen Unterschied zwischen gelegentlichem und regelmäßigem ("gewerbsmäßigem") Handel gibt. So gilt z.B. (so ich es richtig verstanden habe), dass für einen Gewerbebetrieb, ein Wertzuwachs unabhängig von der Behaltedauer zu versteuern ist, und Verluste die ESt mindern, und nicht nur gegen gleichartige Gewinne desselben Jahres gegengerechnet werden können). Wann gilt mein Trading als gewerbsmäßig? Was sind die Konsequenzen, wenn es als gewerbsmäßig einzustufen ist? Brauche ich dann einen Gewerbeschein, muss Kammerumlage zahlen, mich bei der SVA sozialversichern (inkl. Mindestbeiträgen), etc? Ich hätte gehofft, das ganze "einfach" mit Excel und ESt-Erklärung abhandeln zu können, und nicht auch noch einen Steuerberater zu brauchen und mich mit Gewerbeordnung und Sozialversicherung beschäftigen zu müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 16. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2017 Das Trading könnte imho nur dann als Gewerbe eingestuft werden, wenn: Zitat Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen gerichtete An- und Verkauf von Wertpapieren stellt dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn sich die Tätigkeit nicht auf die nutzbringende Verwertung eigenes Vermögens beschränkt, sondern in erheblichem Umfang mit Hilfe von Bankkrediten durchgeführt wird. Aber du könntest natürlich auch mit Mag. Enzinger einen Termin vereinbaren, kostet nicht die Welt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Markus_ Geschrieben 17. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 Ja, ich fürchte, die Frage nach der Gewerbsmäßigkeit wird mir nur ein Steuerberater beantworten können. Hatte auch eine schnelle Antwort im Forum gehofft. Aber was wären denn eigentlich die Konsequenzen, wenn es sich um gewerbsmäßigen Handelt handelt? Nur die unterschiedliche Behandlung von Kursgewinnen ausserhalb der Behaltefrist, oder gibts da (viel) mehr? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 17. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2017 Bei gewerblichem Handel werden wahrscheinlich so Sachen Sozialversicherungsabgaben (GSVG), Pensionsversicherumgsabgaben anfallen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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