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Steuererklärung


Maurice95

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Nabend,

Wie macht ihr eigentlich eure Steuererklärung? Heftet ihr einfach den Cointracking Steuerreport hinten an?

Und:

Hat schon einer eine Steuererklärung mit eine anderen verfahren als dem FiFo Prinzip abgegeben? Also LiFo, HiFo oder LoFo? 

-> Wurde das entsprechend abgesegnet? Je nachdem wen man fragt sagt der eine nur FiFo ist erlaubt, andere sagen wieder, das auch LiFo erlaubt ist.

 

Vielen Dank :)

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vor 45 Minuten schrieb Maurice95:

Wie macht ihr eigentlich eure Steuererklärung? Heftet ihr einfach den Cointracking Steuerreport hinten an?

 

Ich übertrage nur die Zahlen von dem cointracking-Report in die Anlage SO.

Der Rest muss nicht sofort eingereicht werden, sondern nur auf Nachfrage - daher sollt man den Report sauber und plausibel halten.

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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Ich übertrage nur die Zahlen von dem cointracking-Report in die Anlage SO.

Der Rest muss nicht sofort eingereicht werden, sondern nur auf Nachfrage - daher sollt man den Report sauber und plausibel halten.

Wenn das so ist, erfahre ich ja nie ob mein Steuerberater mit der LiFo Methode einverstanden ist, da er nur sieht wie viel ich versteuern muss, richtig?

D.h. kann ich nach 5 Jahren böse überrascht werden mit der Info ich muss alles nach der FiFo Methode ausrechnen und saftig nachzahlen.

 

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Klar, nur ist die frage ob mich seine Aussage zufriedenstellt.

Z.b. ließt man auch im Internet von Steuerberatern unterschiedliches... Wenn meiner jetzt sagt das es i.O. ist und ich es so mache, kann mir das Finanzamt doch trotzdem später noch ans Bein pinkeln...

 

Geben nicht manche bei der Steuer auch an, wann sie welchen Coin gekauft haben etc. , damit das Finanzamt sofort sieht das es steuerfrei ist, wenn man einen Coin nach einem Jahr veräußert.

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vor 9 Minuten schrieb Maurice95:

 

Geben nicht manche bei der Steuer auch an, wann sie welchen Coin gekauft haben etc. , damit das Finanzamt sofort sieht das es steuerfrei ist, wenn man einen Coin nach einem Jahr veräußert.

Das einfachste ist, eine Jahresabschlussbilanz zu erstellen. Ein übersicht der Coinbestände mit Anschaffungsdatum, ohne Umrechnungskurse. Dann noch der Steuerreport von Cointracking.

Also für die Steuererklärung 2016 brauchst du die Jahresabschlussbilanz 2015 und den CT-Steuerreport 2016. Das ganze gibste einfach mit nem kleinen Anschreiben zur Erklärung zusammen mit der Steuererklärung ab, meist muss man ja noch andere Belege mit einreichen (Versicherungen).

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Danke für die Antworten,

Habe ja erst vor gut einem Monat mit Cryptowährungen angefangen und (nach jetzigem Stand) mehrere tausend Euro Gewinn erzielt.

Mein Problem ist nur:

Eigentlich will ich meine Coins mindestens ein Jahr liegen lassen zwecks Steuerfreiheit..

Nun konnte ich einige Coins aber nur mit ETH oder Bitcoin kaufen. Da der Kurs beider Coins aber in der Zwischenzeit gestiegen ist, müsste ich nach dem FiFo Prinzip eine Menge Steuern zahlen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich damals 50 000 Verge gekauft habe und ich vorgestern Abend im Zuge geistiger Umnachtung nochmal 20 000 dazugekauft habe und mit denen getradet habe -> 600€ Gewinn, aber laut Cointracking mit FiFo Methode knapp 2000€. Dann habe ich trotz Gewinn Verlust gemacht O.o

 

 

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vor 17 Minuten schrieb Jokin:

Wieso hast Du trotz Gewinn Verlust gemacht?

... grundsätzlich gilt es die Tradingcoins ordentlich von den Steuerschlaf-Coins zu trennen. Wer das nicht macht, zahlt eben etwas mehr Steuern.

Da ich für die 600€ Gewinn nach dem FiFo meine extrem günstig erstandenen Verges veräußert habe und allein dafür 1000€ Steuern zahlen darf.

Bei LiFo wäre alles in Butter...

... Und da man nirgends eine konkrete Antwort findet ob JA LiFo ist erlaubt oder NEIN, ist nicht erlaubt findet, werde ich gerade etwas unruhig.

Ich mein, mein Steuerberater kann mir auch so einiges erzählen. Wenn das Finanzamt das dann anders sieht bin ich dran^^

 

Zitat

Bei Fremdwährungsgeschäften macht der Gesetzgeber hier strikte Vorgaben und verlangt die FIFO-Methode (first in - first out) anzuwenden. Diese Vorschrift findet jedoch auf Bitcoin-Geschäfte keine Anwendung, da hier gerade keine Fremdwährung vorliegt (s.o). Es steht dem Steuerpflichtigen somit wohl frei, ein Verbrauchsfolgeverfahren seiner Wahl anzuwenden. Er kann somit auch das LIFO-Verfahren (last in - first out) wählen. Außerdem wäre auch die Beurteilung nach der Durchschnittsmethode denkbar. Welches Verfahren steuerlich am günstigsten ist, muss anhand des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Hier kommt es nicht nur auf die Haltedauer sondern auch auf die zwischen An- und Verkauf eingetretenen Kursschwankungen an. Hat sich der Steuerpflichtige allerdings für ein Verfahren entschieden, so muss er es grundsätzlich beibehalten. 

Quelle: http://www.stb-schittenhelm.de/aktuelle-hinweise/eae90f9c8cd204878c138ea7c5d18f13/?tx_news_pi1[news]=44&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

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