BitJohnnyCoin Geschrieben 18. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Guten Tag, Habe heute Bitcoin verkauft, der Käufer weist die Zahlung an und teilt mir mit, dass er das Geld von einem anderen Bankkonto als angegeben überweist (Begründung: geht schneller -> mein konto Sparkasse-sein Konto auch, sein hinterlegtes ist eine andere Bank) Mir ist das sogar recht, möchte jedoch nicht im Nachhinein einen Fehler begangen haben. Ist das so in Ordnung? Mfg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 18. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 (bearbeitet) Würde ich nur annehmen, wenn 1. Bankkontoname identisch und 2. der User schon lange auf bitcoin.de verifiziert ist. Ich glaube das einzige Risiko was du halt eingehst, ist dass dieses andere Konto nicht von bitcoin.de verifiziert wurde und daher vllt garnicht der Person gehört, sondern gehackt wurde oderso. Aber solange obiges erfüllt ist, sollte es gut gehen. Andere Probleme sollte es damit nicht geben, nein. Bearbeitet 18. Dezember 2017 von Serpens66 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitJohnnyCoin Geschrieben 18. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Danke für die schnelle Antwort, ob der Kontoinhaber übereinstimmt werde ich dann wohl morgen wissen, verifizierung ist nicht vorhanden und auch das erste Geschäft auf Bitcoin.de. mfg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matthias.linden Geschrieben 18. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Nach AGB hat der Verkäufer in diesem Fall das Recht, die Zahlungsannahme zu verweigern und die Überweisung zurückzuschicken. Das solltest du, wie bereits von Serpens66 geschrieben tun, wenn der Name abweicht oder dir das ganze komisch vorkommt. Der Käufer verzichtet, wenn er von einem Abweichenden Konto bezahlt, auf die Rückendeckung seitens bitcoin.de. Er kann dem Support im Falle eines Streits die Zahlung vom hinterlegten Konto nicht nachweisen. Und ist im Streitfall darauf angewiesen, dass der Verkäufer das Geld zurücküberweist (wozu dieser natürlich verpflichtet ist). Wenn es hart auf hart kommt, bleibt dann nur der zivilrechtliche Weg. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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