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Bitcoin in € Umwandeln und erst in 2018 auszahlen?


bleenk

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Wenn man Bitcoins 2017 in Euro umwandelt und seine Steuererklärung für das Jahr einreicht, aber das Geld noch auf der Börse lässt, kann man dieses Geld dann auch einfach irgendwann im JAhr 2018 Auszahlen lassen? Oder muss das Geld noch 2017 überwiesen werden für die Steuererklärung?

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@bleenk

Es gilt der Zeitpunkt des Tausches... wo du die Coins/FIAT lagerst ist unerheblich. Kannst es also auf der Börse lassen und holen wann du willst. Die Gebühren kannst du aber nur in dem Jahr, in dem die Gebühren angefallen sind, steuerlich geltend machen.

Bearbeitet von TopsyKrett
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Ich verstehe deine Frage nicht ganz, denke, sie ist falsch gestellt, also bitte bei Bedarf einfach nochmal genauer erklären.

Wenn ich sie einfach nach dem Geschriebenen beantworte, kommt Folgendes heraus:

vor 29 Minuten schrieb bleenk:

Wenn man Bitcoins 2017 in Euro umwandelt und seine Steuererklärung für das Jahr einreicht, aber das Geld noch auf der Börse lässt, kann man dieses Geld dann auch einfach irgendwann im JAhr 2018 Auszahlen lassen?

Klar. Der Auszahlungszeitpunkt ist absolut irrelevant, der Eintauschzeitpunkt (!) im Jahr 2017 stellt aber einen anzugebenden steuerlich relevanten Gewinn oder Verlust dar.

Beispiel: Du zahlst am 01.02.2017 mal eben 1000 EUR irgendwo ein und tauschst die in BTC. Die lässt du bis zum 01.12.2017 auf einer Börse liegen. Der Kurs ist mittlerweile auf 20000 BTC gestiegen. Du tauschst deinen 1 BTC dann zu dem Zeitpunkt mit einem Gewinn von 19.000 Euro wieder in Euro zurück. In dem Moment hast du (auch nicht ausgezahlt) einen Gewinn von 19.000 Euro realisiert, der zu versteuern ist, ganz egal, wie lange du die 19.000 Euro Gewinn irgendwo herumfliegen lässt oder dir auszahlst.

 

vor 31 Minuten schrieb bleenk:

Oder muss das Geld noch 2017 überwiesen werden für die Steuererklärung?

Nö. Der Trading- (= Eintausch-)Zeitpunkt ist entscheidend für die steuerliche Betrachtung. Wann du dir das gewonnene Geld auszahlen lässt, ist absolut unerheblich, da es bei der steuerlichen Betrachtung um den Trading-Vorgang an sich (Gewinn- oder Verlust-Realisierung) geht, nicht um das Bargeld in den Pfoten.

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