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12 Monatsfrist


Martin1991

Empfohlene Beiträge

Guten Tag, 

ich habe mal ein wenig in der Forensuche geschaut, werde aber daraus nicht ganz schlau. 

Angenommen ich habe im März . 17 für 100 Euro 0,1 BTC gekauft.

Jetzt Dez 17 sind diese 0,1 BTC ca. 1200 Euro Wert. 

Ich habe jetzt vor 700 Euro umzuschichten in Pennycoins (In der Hoffnung das diese enorm steigen) 

Muss ich diese 700 Euro jetzt versteuern, oder geht die Jahresfrist dann einfach beim BTC und bei den Pennycoins von 0 los? 

 

Vielen Dank für eure Hilfe. 

 


LG Martin 

 

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Guten Tag Martin,
 

ich habe mich etwas schlau gelesen und denke:

600€ müsstest du theoretisch versteuern, da das dein Gewinn ist. Durch ein Freistellungsauftrag von 801€ / 1602€ (verheiratet) könntest du es absetzen aber da bin ich mir noch nicht sicher. Da müsstest du dich mal erkundigen.

Bei deinen restlichen BTC's bleibt die Haltefrist bestehen, wenn du sie nicht verkaufst. Beim Pennycoin würde es von 0 beginnen.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Habe nämlich auch selber überlegt, dass so zu machen :))

P.s.: Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte. Ich lerne selber erst gerade unsere schönen Steuerpolitik kennen und bin für jede Korrektur/Feedback sehr dankbar! :'D

LG CTT

Bearbeitet von CoinToTomorrow
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vor einer Stunde schrieb CoinToTomorrow:

600€ müsstest du theoretisch versteuern, da das dein Gewinn ist. Durch ein Freistellungsauftrag von 801€ / 1602€ (verheiratet) könntest du es absetzen aber da bin ich mir noch nicht sicher. Da müsstest du dich mal erkundigen.

falsch.

Korrektur: Siehe sooo viele andere Threads hier im Forum.

Die 700 Euro Gewinn sind steuerpflichtig. Es gibt keine Freistellungaufträge für pri. Veräußerungsgeschäfte.

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hi leute

hab auch bissl nach was offiziellem zum thema geforscht und das kam bei raus

Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen

Themen: Steuererklärung

Diesen Monatsanfang hat der Bitcoin erstmals die Marke von 1.500 US-$ genommen – ein neuer Rekord. Marktbeobachter erklären den massiven Kursanstieg der vergangenen Wochen mit dem Umstand, dass sich immer mehr institutionelle Anleger für Kryptowährungen und speziell für den Bitcoin interessieren.

Kein Wunder, denn die Welt scheint in Schulden zu versinken (weltweite Verschuldung: ca. 200 Billionen US-$) und das Vertrauen in klassische Papiergeldwährungen (FIAT Money) und das Quantitative Easing der Notenbanken schwindet.

Einige Anleger und Investoren haben daher einen Teil ihres Geldes bereits als eine Art Absicherung in Bitcoins angelegt. Inzwischen sind weltweit mehr als 25 Mrd. US-$ in über 16 Millionen Bitcoins investiert, was den Bitcoin-Kurs in den letzten 2 Jahren regelrecht explodieren ließ.

Notierte der Bitcoin-Kurs vor etwa einem Jahr noch um die Marke von 400 €, wird die Kryptowährung inzwischen bei deutlich über 1.300 € gehandelt. Etliche Bitcoin-Anleger sitzen daher auf hohen Kursgewinnen. Für viele Bitcoin-Anleger stellt sich daher die Frage: Gibt es beim Bitcoin überhaupt Steuern und wenn ja, welche?

Bitcoin und Steuern – das sagt das Finanzministerium

Bitcoins sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel oder E-Geld, vielmehr stuft das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Bitcoins als privates Geld und damit ähnlich wie Fremdwährungen ein. Beim Tausch oder Handel von Bitcoins fällt damit zumindest keine Mehrwertsteuer an.

Bitcoins sind auch kein Anlageobjekt wie zum Beispiel Aktien, die mit einer Abgeltungssteuer von 25 % belegt sind, wenn diese mit Gewinn verkauft werden. Stattdessen handelt es sich beim Bitcoin-Handel um private Veräußerungsgeschäfte, wodurch etwaige Gewinne nach § 23 EStG steuerpflichtig sind.

Dies bedeutet: Werden Bitcoins nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahrverkauft, sind etwaige Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins grundsätzlich steuerfrei.

Bitcoins als Geldanlage – wann der Gewinn versteuert werden muss

Steuern bei Bitcoins fallen dann an, wenn Bitcoin-Anleger die Kryptowährung nur wenige Monate halten und dann mit Gewinn verkaufen.

Beispiel 1: Ein Bitcoin-Anleger kaufte Mitte August 2016 zum Kurs von 520 Euro einen  Bitcoin. Anfang Mai 2017 verkauft der Anleger diesen Bitcoin wieder für 1.320 Euro.

Der hieraus resultierende Kursgewinn in Höhe von 800 € muss in der Einkommenssteuerklärung unter der Anlage SO in voller Höhe (800 €) mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Beispiel 2: Ein Bitcoin-Anleger verkauft seine Bitcoins innerhalb eines halben Jahres mit einem Kursgewinn von 520 €. Damit würde dieser Gewinn  unter der Freigrenze von 600 € liegen, womit diese Gewinne steuerfrei bleiben würden.

Wichtig zu wissen: Die Freigrenze von 600 € bezieht sich nicht nur auf Bitcoin-Kursgewinne, sondern auch auf alle anderen privaten Veräußerungsgeschäfte, die zu diesem Kursgewinn noch dazu addiert werden müssten.

Auch können entsprechende Verluste aus dem Bitcoin-Handel mit den Gewinnen verrechnet werden, wobei Verlustvorträge unbegrenzt auf künftige Jahre vorgetragen werden können. Damit können Anleger ihre Steuern auf Bitcoins mindern.

Bitcoin-Handel – FIFO- oder LIFO-Verfahren?

In der Praxis ist es oft so, dass Bitcoins zugekauft werden, schließlich könnte der Bitcoin-Kurs auch in der Zukunft weiter steigen. Dann wird die Gewinnermittlung etwas schwieriger.

Für die deutsche Steuererklärung empfiehlt sich die FiFo-Methode (First-in-First-out). Dies bedeutet: Die Bitcoins, die zuerst angeschafft wurden, werden zuerst verkauft. Theoretisch ist auch das LIFo-Verfahren (Last-in-First-out) möglich. Hat sich der Anleger für ein Verfahren entschieden, ist kein späteres Wechseln mehr möglich.

Fazit: Bitcoins bleiben trotz Steuern eine interessante Geldanlage

In Deutschland sind Kursgewinne aus dem Bitcoin-Handel zu versteuern, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt.

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