Antwort von blockpit
"Die BEST Rewards wurden von Bitpanda selbst absichtlich so ausgestaltet, dass diese nicht als "Zahlung für eine Leistung (Staking/Bounty)" oder "Zinsen (Lending)" klassifiziert werden.
Das einfache Drücken auf den "Claim" Button bei Bitpanda reicht also nicht aus, um den Rewards eine Leistung gegenüberzustellen.
Da Bitpanda die BEST, die am Account liegen, nicht verwendet, gibt es auch keine Gegenpartei für Kapitalüberlassung. Laut aktueller Rechtslage ist die Einstufung als Airdrop bzw. Geschenk also die einzig vertretbare.
Sollte sich daran etwas ändern (Gesetzesänderung oder rechtskräftiges Urteil vor Gericht), so werden wir das schnellstmöglich abändern.
Rückwirkend kann man dafür aber in der Regel nicht belangt werden."
Also 1 Jahr Haltefrist Anschaffungswert 0, wenn du unterjährig verkaufst sind 100% steuerrelevant (Anschaffungswert 0) danach kommt auch dein Freibetrag zur Anwendung.