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TomsArt

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  1. Guter Beitrag zum Thema Geldpolitik und Kryptowerte: https://www.btc-echo.de/ezb-bestaetigt-rezessionsgefahr-wie-die-radikalisierung-der-geldpolitik-neue-krypto-konzepte-hervorruft/ Die einen kaufen Schulden die anderen Bitcoin
  2. Wertverfall gemessen gegen was? Mit untergehendem Dollar, Sack Reis, CO2 Zertifikat ?
  3. aber schön >= und nicht == programmieren da der Kurs von 12999 direkt auf 13001 springen wird und die 13000 niemals sieht...
  4. Alles Kaffesatzleserei... genauso gut kann man ein schönes Doppeltop seit 2015 reinmalen: Kursziel $1000
  5. wohl Zeit für Butterflystrategie - oder Finger weg
  6. Ich halte den neuen reglierten PAXOS Gold token für interessant. Den würd ich gerne auf Bitcoin.de sehen
  7. Ja, nur Geldstrafe wegen strafbarer Handlung im SingSing absitzen... während die Coins mehr Wert werden...
  8. Klar, durch mtGox und btc-e gegangen... bei 15k den Grossteil veräußert und bei 4k wieder investiert. wo soll da das nervenflattern sein ? Ich stell mal ne Theorie auf: Die Bankenszene und Zentralbanken sehen die Unmöglichkeit des Verbots, wollen aber höchstens ihren eigenen Shitcoin. Also was machen ? Vielleicht die immer wieder mal konfizierten Coins auf den Markt werfen, den Markt soweit verunsichern bis sich alle die Finger verbrannt haben. Wenn mal 95% Kursverluste wie bei Alt-Coins aufgelaufen sind, ist der markt auf Jahre kaputt !?!
  9. Nun ja, hab 2012 mit GPU's gemined und bin seit 30 Jahren im traditionellen Investmentmarkt aktiv
  10. Übrigens... Alt Coins laufen grad während sich btc die Frustwunden leckt... tolle Strategie des Wals... wer hat hier noch Theorien wer dahinter steckt und was die Strategie sein soll ?
  11. Du meinst bei bitfines gehebelt shorten und bei binance coins auf den markt werfen bis der Kurs 5% sinkt ist legel ? Verkauf mal Futures an der CME und hau dann mal Apple Aktien an der Wall Strret auf Parket... da kannste den Wecker stellen bis die SEC bei dir vor der Tür steht. Klar kann man Leerverkaufen, aber sagen wir mal mit 2k btc = 20 Mio = 0,005% der Marktkapitalisierung den Markt um 5% zu beeinflussen spricht nicht für einen ausgereiften Markt. Wie soll das werden wenn big money kommt und das über Futures? Gute Nacht...
  12. Nee, legal ist das nicht. ist Kursmanipulation und an der Börse gehste dafür in den Knast. Hier gibts nur keine Aufsichtsbehörde und evtl. anonym. Klar braucht man nicht alle 10000 Coins, daher die Frage wieviel man wirklich braucht für so eineen 500k Dump. Und wer sagt dir nicht das ein anderer Wal drauf wartet, Kaufoption hebelt, dann massiv einsteigt und dir (geshorted) mal eben die Hosen auszieht. Ziemlich riskant bei der nicht überkauften Marktlage son ne Strategie für 5% ???
  13. 5% sind ja nur wenn ich alles zu 10.9 verkaufe und alles wieder 500 günstiger einsammel. real dürften da wohl eher 2% hängenbleiben und das hätte mit BAKKT in Aussicht und ohne weiter bad news auch nach hinten losgehen können... Ich hauf drauf wenn keine Kaufwilligen mehr gibt... so sah der Chart aber nicht aus. Wieviel brauch ich denn als Einsatz um 500$ zu dumpen? Bei Binance waren es 10.000 Coins Umsatz in der Dumpstunde, die werden ja nicht alle vom Verkäufer sein und reicht das auf einer Börse?
  14. bei 10.9 draufhauen (bekomm ich vielleicht im Schnitt 10.7) um dann zu hoffen alle coins + mehr bei 10,5 einzusammeln ? viel Aufwand für wenig Ertrag. Wenn ich Wal wäre hätt ich den Kurs über 11.8 ausbrechen lassen und bei 16k draufgehauen und bei 12k wieder eingesammelt. So wie das läuft muß man vorher shorten oder man ist an keinem Anstieg interessiert... Das sind dann aber keine Wale
  15. Mal zu Thema hier: Wer hat denn eine Theorie oder Vermutung welche Marktteilnehmer daran interessiert sein sollten bei eigentlich positivem Chartverlauf solche 500 bis 1000 rote Kerzen zu produzieren und wie könnte deren Strategie aussehen ?
  16. Alles hat ein ende nur die Wurst hat zwei
  17. Wenn Johnson zurücktritt kann das Unterhaus einen neuen (Übergangs)- Premier wählen, die Verlängerunung beantragen und danach Neuwahlen ansetzen. No Deal gibts nur wenn z.B. den Franzosen der Kragen platzt und es keine Verlängerung gibt, da ja doch keine Änderungen in Aussicht sind. Dann können die Briten aber immer noch in Panik erstmal Artikel 51 zurückziehen und später wieder einreichen. Oder es gibt vor oder nach Verlängerungen Neuwahlen und mit dem merkwürdigen Wahlsystem bekommen die Brexitiers die Mehrheit. Dann sind sie an alle vergangenen Beschlüsse nicht mehr gebunden. Ab da wirds lustig, spannend und unschön...
  18. Bitcoin.de sollte die Coins übertragen aber beim Käufer solange sperren bis man den Zahlungseingang bestätigt hat. Dann sind die Bedingungen erfüllt und der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug entweder vom vertag zurücktreten und bekommt die Coins auf seinen Account zurück übertragen oder eben Mahnverfahren einreichen um Erfüllung zu fordern oder nur auf Schadensersatz zu definiertem Preistermin klagen. Alles locker möglich. und der Support bei Bitcoin.de könnte sich eine Menge Aufwand sparen bei all den nicht erfüllten SEPA Geschäften
  19. @ Ingo jepp @Grillo12 Die AGB ist auf dem Wissensstand von 2012 und spiegelt eben leider nicht den aktuellen Stand wider, wie eben der Ablauf des Prozesses. Daher die Schwierigkeiten. Du kannst natürlich immer Vorkasse verlangen und dies versuchen technisch abzusichern (Kauf von virtuellen Items), aber auf Dein Geld klagen kannste erst wenn du die Leistung erbracht hast (Strom geliefert, Bad gefließt, Steuerberatung durchgeführt, Mietzeitraum abgelaufen oder eben btc übertragen). Aber genau das passiet ja eben nicht. @ap7fxm kann ich nachvollziehen
  20. @ap7fxm und was machste, wenn zum Gerichtstermin der btc bei 50000 steht ?
  21. Bilanzieren mußt Du das nach HGB, und wie ein solche Gut einzustufen ist legen die Finanzbehörden fest und erzählen Dir die Steuerberater. Und wie Du richtig erkannt hast, geht es nicht um die Sache Bitcoin, sondern um das Recht ein UTXO mit eigenem private key zu signieren und an eine andere Adresse weiterzugeben. Kaufverträge beziehen sich auf Sachen, alles andere sind Dienstleistungsverträge. Ein Abschluß bei Bitcoin.de löst auch noch keine Buchung aus, da weder Geld geflossen ist noch die btc im Account. Eine Forderung auf Geld ergibt sich aber erst nach Rechte Übertragung. Daher kannste bei gerichtlichem Mahnverfahren auch nicht ankreuzen # Sache bereits geliefert. So bleibt dann nur Schadensersatz oder auf Erfüllung klagen. ap7fxm wird die btc nach 1,5 Jahren wohl kaum zum damaligen Kurs des Tradeabschlusses abgeben wollen. bleibt Schadensersatz... und was willste dabei ansetzen? möglicher Verkauf damals zu 4200 nun zu Gerichtstermin 10 tsd... wo soll da der Schaden sein? evtl. zu damaligen Zeitpunkt des Tradeabschlusses: Verkauf zu 4200 Kurs 4000 -->200. oder zum Zeitpunkt der Nichtzahlung nach Fristenregelung von Bitcoin.de, oder der Nachfristsetzung ? Aber mit all dem wird sich ja nun das Gericht beschäftigen und deshalb bin ich so gespannt und ax7fxm dankbar für seinen Einsatz !
  22. @Grillo12 Die deutschen Steuerbehörden stufen Kryptos als immaterielle Vermögenswerte ein und sind somit etwa wie Softwarelizenzen zu bilanzieren. Daher eine Dienstleistung und keine Sache... trifft das Wesen ja auch am ehesten. Somit ergibt sich ein einklagbarer Geldanspruch erst mit vollständiger Erfüllung der Dienstleistung (hier der Übergang der Verfügungsgewalt). Zahlt der Käufer nicht, ist er zwar im Zahlungsverzug aber wie bei der Miete kann auch der Vermieter erst mit Ablauf der vereinbarten Mietfrist erst auf Geld klagen. Und hier liegt das Problem im Ablauf. Bitcoin.de's Ablauf ist ausgelegt als sei es eine Sache und eben keine Dienstleistung. (war zu Beginn der Kryptoszene ja auch noch nicht klar). Ob Bitcoin.de das ändern will kann ich nicht sagen. Sie haben das Problem ja nicht lassen den unbezahlten Käufer damit aber allein im Regen stehen. Deswegen klagen die Meisten ja auch nicht wenn ein Käufer nicht bezahlt, nur tapferer ap7fxm zieht das jetzt mal durch. Leider gibt es damit aber keine Waffengleichheit zwischen Käufer und Verkäufer. Die Umstellung auf den von mir geschilderten Prozeß würde hier aber für Klarheit sorgen.
  23. Danke ap7fxm für die Rückmeldung... dann werden wir uns wohl gedulden müssen über den Ausgang. Klar das Du die Coins nicht überträgst. Das Problem ist das Du aber ohne die Übertragung keinen Anspruch aus einer Geldforderung hast den Du geltend machen kannst. Der besteht erst nach Erfüllung der Dienstleistung. Bleibt also eine mögliche Schadensersatzforderung aus der Nichterfüllung der Vertrages. Aber welchen Zeitpunkt und Preis willst Du da dann ansetzen? Datum Kaufvertrag zu Zeitpunkt der Nichterfüllung nach Fristengegelung, Zeitpunkt der Nachmahnung, Zeitpunkt der Klageerhebung? Wenn der Kurs nun höher steht, ist Dir überhaupt ein finanzieller Schaden entstanden? Leider ist der Ablauf eines solchen Geschäfts nicht ganz konsistent mit den AGB und dem Vertragsrecht. ( natürlich nur meine persönliche Meinung ohne Anspruch einer Rechtsberatung) Bin sehr gespannt wie die Gerichte das sehen. Happy trading
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