Es scheint hier wird durchweg die Meinung vertreten, dass erhaltene Staking Rewards bei Verkauf wieder eine Steuerbelastung auslösen (Erlös - Anschaffung).
Winheller und andere einschlägige Quellen vertreten allerdings die Auffassung, dass man erhaltene Staking Rewards komplett steuerfrei veräußern kann, da kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang vorliegt. Das Vorliegen eines solchen entgeltlichen Anschaffungsvorgang ist unbedingt notwendig dafür, dass ein privates Veräußerungsgeschäft später vorliegen kann.
Könnt ihr nochmal erklären wie ihr dazu kommt, dass Staking Rewards beim Verkauf
a) einen steuerbaren Vorgang ausüben
und
b) auch der 1 Jahres Haltefrist unterliegen? (Die Haltefrist kann doch nur bei privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen)
Klar, bei Erhalt versteuert man die Rewards einmal als Einkommen, aber das wars doch dann...