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asyn

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Alle Inhalte von asyn

  1. @Andreas_CoinTracking kannst du mal die Preisquelle für LDOT überprüfen? Cointracking meldet hierfür aktuell circa EUR 0.50, richtig wäre aktuell aber ca das Doppelte. Siehe z. B. Coingecko: https://www.coingecko.com/en/coins/liquid-staking-dot
  2. Kein Vorbehalt, die Bescheide sollten fix sein.
  3. @Jokin, danke für die Erläuterung. Das heißt, hier wird halt einfach nach dem Entwurf des BMF Schreibens gegangen, danke. Ich habe in den letzten Jahren übrigens auch schon bei meiner Steuererklärung einen Zettel beigelegt wo die Stakingeinkünfte aufgelistet waren inklusive eines Abschnittes der nicht steurbare Veräußerungen von Staking Rewards aufgelistet hat mit der Anmerkung, dass hierfür kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang vorlag. Ging so schon 2 mal durch ohne Probleme. Liegt natürlich jeweils an dem Finanzbeamten, aber die Schlussfolgerung das so auszulegen klingt schlüssig für mich. Falls mein Finanzamt diese Praxis in Zukunft ändern würde, dann würde ich auch dagegen klagen. Wir werden sehen was dabei rauskommt... 😀
  4. Es scheint hier wird durchweg die Meinung vertreten, dass erhaltene Staking Rewards bei Verkauf wieder eine Steuerbelastung auslösen (Erlös - Anschaffung). Winheller und andere einschlägige Quellen vertreten allerdings die Auffassung, dass man erhaltene Staking Rewards komplett steuerfrei veräußern kann, da kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang vorliegt. Das Vorliegen eines solchen entgeltlichen Anschaffungsvorgang ist unbedingt notwendig dafür, dass ein privates Veräußerungsgeschäft später vorliegen kann. Könnt ihr nochmal erklären wie ihr dazu kommt, dass Staking Rewards beim Verkauf a) einen steuerbaren Vorgang ausüben und b) auch der 1 Jahres Haltefrist unterliegen? (Die Haltefrist kann doch nur bei privaten Veräußerungsgeschäften vorliegen) Klar, bei Erhalt versteuert man die Rewards einmal als Einkommen, aber das wars doch dann...
  5. Seit ein paar Wochen meldet Cointracking für ETH2 den Preis von ETH. Das bringt bei mir die Steuerberechnung für 2021 durcheinander, da ETH2 ja steuerlich erst als zugeflossen gilt wenn man darüber wirtschaftlich verfügen kann - also erst nach dem abgeschlossenen ETH2 Upgrade was eventuell nicht mehr in 2021 passiert. Ich habe schon versucht manuell bei allen ETH2 Staking Transaktionen als Wert 0 einzutragen, aber im Steuerreport zieht Cointracking dann trotzdem den ETH Preis und zeigt dies als Einkommen an, vermutlich weil es 0 als leergelassen interpretiert. Warum meldet ihr denn den ETH Preis für ETH2, statt 0? Es ist doch nirgends handelbar, oder? Ansonsten, Tipps wie man damit umgehen kann damit es nicht als Einkommen gerechnet wird bevor es wirtschaftlich zugeflossen ist?
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