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QQQ

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Beiträge von QQQ

  1. vor einer Stunde schrieb Thunder:

    Hallo,

    Ist es möglich über die Börse oder Ledger eine anonyme Überweisung zu tätigen?

    Um was geht es:

    Ein Bekannter möchte jemandes Kryptos überweisen, hat aber kein Konto. Ich würde das für ihn übernehmen. Es soll aber nicht unbedingt mein Name erscheinen. Aber weiß nicht ob das möglich ist.

    Wird hier bei der Überweisung in irgendeiner Form mein Name mitgesendet? Oder sieht man hier nur die Wallet-Adresse?

    Wie anonym sind solche Überweisungen?

    Mir geht es grundsätzlich nur um darum ob das möglich ist. Nicht fragen warum er kein Konto auf einer Börse etc erstellt 😄

    Wenn du Kryptos sendest sieht man nur deine Adresse, wenn diese nirgendwo mit deinem Namen verknüpft ist, kommt man auch nicht auf dessen.

    Empfehlenswert ist, alles zu dokumentieren (Kauf/Verkauf -Vertrag) um Rechtmäßigkeit zu belegen.

  2. vor einer Stunde schrieb Chantal Krüger:

    Was bekommt man für Geldwäsche ? Hängt auch von der Höhe ab. Willst Du das riskieren ?

    Wo siehst du Geldwäsche? Hast du Belege dafür? Ist das wieder mal inflationäre Wichtigtuerei?

    Siehe @skunk Beitrag. 

    Ps. Geldwäsche bedeutet, illegale erworbene Kohle zu "waschen". Von dem steht hier nichts. Dein glaube ist irrelevant. Also bitte erst sachkundig machen, dann reden. Danke. 

  3. vor 7 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

    Ach herrjehh, jetzt kommen all die schönen Stories: "Ich kenne jemanden, der jemand kennt, der hat aus 100,00 Euro 40.000 Euro gemacht...." .Ist doch völlig egal, solange es man nicht selber gemacht hat

    Da kenne ich auch jemanden, Satoshi... Er erklärt auch wie...

     

    • Haha 3
  4. vor 18 Minuten schrieb Arther:

    Ganz so einfach ist es dann auch nicht, das geht nicht mal eben so wie bei dir privat oder vllt noch in einer kleinen Startup klitsche mit 10 Mitarbeitern, der Zugriff auf Vorgänge wird streng reguliert sein, da kann niemand 'mal eben' so was außer der Reihe machen, weder organisatorisch, noch technisch geht das.

    Doch das geht technisch wie organisatorisch. Denn die haben das alle implementiert, und Mitarbeitern die diese speziellen Zugriffe haben. Sonst könnten sie keine Problem händisch lösen. Und gerade "Große" haben es da noch einfacher, und organisierter.
    Wie gesagt der technische Vorgang dauert keine 10 Min. Bei Krypto kocht jeder mit dem selben Wasser (Software, Opensource Bibliotheken) das ist keine Atomwissenschaft. 

    Das organisatorische ist etwas anderes, und der Wille ist nochmal eine andere Nummer.
    Fakt ist dass es kein Problem darstellt, und in Summe zeitnah zu lösen ist.

  5. vor 22 Minuten schrieb Jokin:

    Nach dieser Logik würden auch alle Split-Coins wie BCH und BSV mit in das Vermögen zählen obwohl man vom Wissen her nicht in der Lage ist diese zu transferieren.Klar ...

    What?
    Jop das "Problem" hat Winheller schon mal erklärt.
    Und es ist schon wieder Apfel und Birne, ob man etwas technisch transferieren KANN oder NICHT. Da gibt's so einige Fallstricken mit Forks ;)
    Und nicht vergessen, Vorsatz spielt immer eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung.

    Zitat

    Ganz ehrlich? Wenn jemand BTC an eine meiner Adressen sendet, dann behaupte ich einfach "kenne ich nicht".

    Klar und die Finanz ist dumm? Gerade du sagst das, der jeden immer wieder darauf hinweist, die Finanz ist nicht dumm. Warum diese Doppelmoral?
    "jemand" oder "einer selbst" ist in der Logik doch irrelevant. Dann behauptet das einfach jeder, merkste selber oder?

    vor 22 Minuten schrieb Jokin:

    Ganz ehrlich? Wenn jemand BTC an eine meiner Adressen sendet, dann behaupte ich einfach "kenne ich nicht". Solange ich diese BTC niemals anrühre ist das mit dem Finanzamt überhaupt kein Problem. Aber wehe ich greife einmal auf diese BTC zu.

    Gleiches gilt in dem Beispiel mit den Split-Coins.

    Dann würde ich dir raten dich anwaltlich beraten zu lassen. Deine These geht 100% schief, wenn man Vermögensteuer zu zahlen hätte. ;) 

  6. Anleitung für unversierte Börsen:

    1. MEW laden
    2. Privatekey initialisieren 
    3. richtiges Netzwerk einstellen
    4. BNB für GAS an die Adresse senden
    5. Token senden

    Gibt genug Videos falls die technische Kompetenz fehlt.
    Würde BSDEX vorschlagen dass ihr es an eine Adresse des Kunden versendet, dann muss sich dieser um die Rücksendung zur Binance kümmern, und es ist für euch erledigt.
    Wenn ihr mich für die professionelle Hilfe vergüten wollt, PM für Adresse ;)

    Anleitung für User:

    1. MEW laden
    2. Privatekey initialisieren 
    3. richtiges Netzwerk einstellen
    4. BNB für GAS an die Adresse senden
    5. Token senden

    So einfach funktioniert Blockchain...

    • Love it 1
  7. vor 9 Stunden schrieb Arther:

    Das würde mich doch sehr wundern. Wenn jemand durch einen Irrttum in den Besitz einer Sache gelangt, dann darf dieser afaik nicht die Rückgabe verweigern. Entstehende Kosten sind natürlich vom Sender zu tragen, der irrtümlich versendet hat. Es ist ja komplett unzweifelhaft, dass BSDEX in den Besitz der Coins gelangt ist, da der Besitz über den private Key geregelt ist und dieser ja für die beiden Chains identisch ist.

    Konkret hier in dem Fall ist es ja nochmal anders: Den Fehler des TE, der passiert täglich vermutlich ca. 100mal mit einer BSDEX Adresse. Die erzählen dann allen 100 das selbe und zahlen aber halt die 5 Personen aus, die eine rechtlich verbindliche Frist setzen, so meine Vermutung. Gegen eine viel zu hohe Aufwandspauschale, vermutlich, die aber gerade klein genug ist, dass es sich nicht lohnt, dagegen vorzugehen.

    Jedenfalls, so meine Vermutung, funktioniert die rechtliche Einschätzung ganz unabhängig von Blockchain und Co. und man könnte sich dazu vermutlich von jedem Zivilrecht(?) Anwalt beraten lassen. Vermutlich sogar auch kostenfrei/kostengünstig bei der Verbraucherzentrale, die sind gewiss sehr an dieser Praxis von BSDEX interessiert.

    Völlig richtige Einschätzung, und überhaupt kein Problem das rechtlich positiv abzuschließen.
    Es kommt natürlich auf den Kosten nutzen Faktor des Auftraggeber an. Auch Aufwandspauschalen kann man berechnen lassen, also Phantasiezahlen sind auch nicht möglich.
    Ich sage es nochmal, für die technisch nicht so versierten, das ist eine Arbeit auf 10 min (mit Kaffee).
    Ich denke sogar, alle Börsen haben implementierte Möglichkeiten um direkt mit einem Privatkey zu arbeiten. Das problem Betrifft auch nicht nur BSC.

  8. vor 2 Stunden schrieb Jokin:

    Wenn BSDEX nicht in der Lage ist die BSC zu benutzen (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein), dann ist dieser "Besitz" für BSDEX ohne jeglichen Wert.

    Nach dieser Logik lass ich mir Bitcoin senden, und behaupte ich kann damit nicht umgehen. Und zahle keine Abgaben (zb als Schweizer oder anderen Ländern die eine Vermögensteuer darauf haben). Klar...

    Das kann jeder, der mit Ethereum und ERC20 umgehen kann. Und selbst wenn nicht, ist es in 10 min erlernbar. 
    Die Rechtsvertreter sind nicht so naiv, dass man mit solchen zusamengestrickten Geschichten durchkäme.

    Zitat

    (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein)

    DAS ist eine Börse für Kryptowährungen. Alle genannten Gründe wären eine Farce...

     

  9. vor 2 Stunden schrieb Jokin:

    Was kann er nun tun wenn er technisch nicht in der Lage ist das Öl aus diesem Teppich heraus zu bekommen um es wieder in die Flasche zu füllen.

    Genau das ist der Unterschied, die sind technisch in der Lage und es ist auch völlig zumutbar (geringer Aufwand)

    Außerdem ist das Beispiel ein vergleich mit Äpfel und Birnen, da es um eher einer Beschädigung gleichkommt.
    Wenn dann, kannst du es vergleichen mit einer Transaktion zu einer falschen Adresse, wo es kein Privatekey gibt, dann ist es technisch nicht machbar.

    Hier meine Erklärungen und das Beispiel mit dem Ring, das triffts besser.

    vor 2 Stunden schrieb Jokin:

    Wenn BSDEX nicht in der Lage ist die BSC zu benutzen (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein), dann ist dieser "Besitz" für BSDEX ohne jeglichen Wert.

    Jeder ist in der Lage das zu benutzen, ist Blockchain.
    Ironie dabei,... hier geht es um ein Kryptobörse die mit Kryptos agiert 🙈 Also bitte am Boden bleiben ;)

    Ich weiß ja nicht wie deine technische Kompetenz in Sachen Ethereum ist? Aber das kann jeder selbst mit MEW in 10 min durchspielen und erfolgreich retournieren.

  10. vor 2 Stunden schrieb raffelder:

    1. Nimmt das Finanzamt auch selbst erstellte Excel Tabellen zur Trading History? Es sind maximal 30 Trades pro Jahr. Also sehr überschaubar. Ich sehe es nicht ein dafür eine Software anzuschaffen.
    Als Backup habe ich natürlich die Rohdaten der Exchanges als .csv Datei 

    Klar, Aufzeichung ist Aufzeichnung. Es sollte nachvollziehbar, wahrheitsgemäß und vollständig sein.

    Rohdaten wie .csv kannst du genauso einfach verändern wie Excel, oder jede andere Textdatei. 

    • Love it 1
  11. vor 4 Stunden schrieb Jokin:

    Somit würde ich dann an genau diese Firma herantreten mit der Bitte um Herausgabe des Privatekeys damit man wieder selber der "Besitzer" seines "Eigentums" wird.

    Dazu hat er rechtlich keinen Anspruch, das muss der Auftraggeber machen, das wäre BSDEX. 

    Der OP hat i.d.R nur eine Vertragsbeziehung mit BSDEX, der muss sich darum kümmern. Da BSDEX der Auftraggeber für das Subunternehmen ist.

    • Like 1
  12. vor 1 Stunde schrieb Jokin:

    Wenn die aber mit der BSC überhaupt nix am Hut haben, dann müssen die da nix zurück senden. 

    Ist doch egal, sein Vertragspartner muss sich darum kümmern. Wie auch immer...

    Zitat

    Es reicht den PrivateKey zu übermitteln damit der Eigentümer selber über sein Eigentum verfügen kann.

    Ja das würde reichen.

  13. vor 51 Minuten schrieb Eloy:

    Wenn man Kryptos zum Kauf von Waren und Dienstleistung verwenden möchte, ist das Mist. Ich hätte mir gerne die Binance Card geholt. Aber wenn ich Häuslpapier bei Billa kaufe, möchte mir darüber später in der Steuererklärung nicht den Kopf zerbrechen müssen.

    Ist bei gesetzlichen Zahlungenmittel genau deswegen ausgenommen, wenn es im Zahlungsverkehr eingesetzt wird. 

    Womit wir ja eigentlich schon eine "Hintertür" hätten, da der Bitcoin ein gesetzliches Zahlungsmittel in einem Land ist (und noch weitere folgen werden). Hat nur noch keiner so richtig gecheckt. 

    • Like 2
  14. vor 20 Minuten schrieb Janundso:

    Schreib denen doch mal ne Mail. 

    Falls der Empfänger tatsächlich technisch in der Lage ist, die Coins zurückzusenden, ist doch eig davon auszugehen dass die im Falle einer Anzeige Schadensersatz zugesprochen werden würde

    Seine Geschäftsbeziehung besteht mit BSDE, daher müssen auch die das, wenn dann, regeln.

  15. vor einer Stunde schrieb derrhein:

    Danke zuerst für die Antwort.

    Der Empfänger in diesem Fall ist BSDEX. Und sie meinen, sie hätten keine Möglichkeit auf die ETHs zu greifen, da die nicht mit dem richtigen Netzwerk ERC20 

    geschickt worden sind.Was meinen Sie? Stimmt das?

    Nein das stimmt nicht, sie besitzen die Privatekeys ihrer Adressen, somit können sie auch zugreifen.

    Haben die das so exakt formuliert? Was eine glatte Falsch-Information wäre, oder technische Inkompetenz bedeuten würde, weiß jetzt nicht was schlimmer wäre ;)

  16. vor einer Stunde schrieb WeißEsNicht:

    Hallo liebes Forum

    Als blutiger Anfänger hatte ich mir diverse Youtube Videos und Bewertungen zu den verschiedenen Plattformen angeschaut, bei denen ich Bitcoins kaufen kann.

     

    Der Grund warum ich Bitcoins erwerben möchte ist recht simpel und trotzdem ärgerlich. Ich möchte für eine „monatliche Dienstleistung“ Geld ins Ausland überweisen. Leider akzeptiert dieser Dienstleister kein PayPal oder ähnliches.

    Die einzige Möglichkeit zum Bezahlen ist mit Kryptowährung.

     

    Ich hatte mir zuerst die App von „justTRADE“ geladen und hier einen Account, inklusive Video Identitätsprüfung, angelegt. Nachdem endlich nach zweieinhalb Tagen das Geld von meinem Girokonto bei „justTRADE“ gebucht war, konnte ich recht einfach für 50€ Bitcoins kaufen. Leider kann man damit, außer sie gewinnbringend wieder abzustoßen, nichts anfangen. Nachdem mir das der sehr schnelle Kundensupport das per Mail bestätigt hatte, habe ich daraufhin meinen Account bei „justTRADE“ wieder gelöscht.

     

    Nach etwas suche im Netz habe ich mich entschieden eToro zu installieren und den ganzen Prozess der Video Identitätsprüfung nochmals zu durchlaufen. Da man hier mit PayPal zahlen kann, konnte ich sehr schnelle meine Coins erwerben. Zumindest glaube ich das. Ich finde die Formulierungen hier sehr verwirrend. Mir war nie ganz klar, ob ich beim Traden die Coins schon gekauft habe oder ab das als Kaufwunsch in irgendeiner Börse platziert wurde. Auch im Portfolio steht immer vor meinen Coins „Kaufen“ so dass man glauben kann, die ganze Sache ist noch nicht finalisiert.

    Leider war hier die Hilfe im Netz von eToro auch sehr verwirrend. Da steht unter dem Hilfetehma „Wie versende ich Coins von meinem eToro Wallet an ein anderes Wallet?“

    1) Um Coins an ein externes Wallet zu senden, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:

    Melden Sie sich über Ihr mobiles Gerät bei Ihrem Wallet-Konto an.

    2) Klicken Sie unter dem Reiter "Kontostand" auf die Kryptowährung, die Sie versenden möchten.

     Es gibt aber keine Rubrik „Kontostand“ in der eToro App. Auch das zusätzliche installieren der eToro Money gibt es die nicht. Als ich dann noch gelesen habe, dass man mindestens 0.0071, also umgerechnet 350€ überweisen muss, habe ich die App dann auch begraben.

     

    So, nach vielen Worten nun meine Bitte. Nennt mir bitte einen Dienstleister den ich mit meinem Spatzenhirn auch verstehe und bei dem ich die gekauften Bitcoins als Zahlungsmittel einsetzen kann.

    Wäre hier ggf. ein Hardware Wallet für mich die bessere Wahl?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    WeißEsNicht

    Um welche Monats Gebühr geht es, je nach Fee Höhe könnte das unwirtschaftlicher sein.

    Welche Kryptos nimmt dein gegenüber? 

    Iota wäre eine Möglichkeit für solche Fälle, da keine Tx Gebühren anfallen.

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