ThomasMY1112 Geschrieben 17. Februar 2018 Teilen Geschrieben 17. Februar 2018 hallo, ich bräuchte mal eine klare Aussage wie es sich um das Anschaffen von Altcoins und das Thema Steuern verhält. Als Beispiel verhält es sich bei mir so das ich mir Ethereum für 915€ gekauft habe, paar Tage später wollte ich mir Altcoins auf Binance kaufen also habe ich 0,5ETH dorthin geschickt mit einem damaligen Kurs von 880€. Dann habe ich mir eben auf Binance Altcoins gekauft. Meine Fragen sind nun. 1. Da ich ja verlust beim Tausch/Verkauf gemacht habe, muss das dann versteuert werden? Dachte bisher das wenn ich Verlust mache ich sowieso keine Steuern zahlen muss. 2. Gelten die 600€ Freibetrag auf eine Summe von Gewinnen die man durch das Verkaufen/Tauschen erzielt? Zum Beispiel man kauft ETH für 900€ und Verkauft/Tauscht es für 1000€. Könnte man das so oft wiederholen bis die 600€ erreicht sind damit man Steuerfrei bleibt. 3. Sind Altcoins die man auf einer Börse durch einen Trade erhalten hat nach einen Jahr auch Steuerfrei wenn man ihn hält? Mir ist klar das wenn ich 10 ETH kaufe und diese dann ein Jahr halte, ich keine Steuern zahlen muss. Geht das nun auch mit Altcoins die man mit ETH/BTC auf einer Börse erworben hat? Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, sorry das die Frage schon mal in anderer Form behandelt wurden aber ich fand bis jetzt keine schlüssige Antwort für mich. danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cratter13 Geschrieben 17. Februar 2018 Teilen Geschrieben 17. Februar 2018 @ThomasMY1112 1. Ein Verlust wird natürlich nicht besteuert, da man ja keine negativen 'Steuern zahlen kann. Ein Verlust kann mit ggf. in einem Kalenderjahr entstandenen Gewinnen nach §23 EStG verrechnet werden. Falls Verluste übrig bleiben, können diese entweder vor- oder zurückgetragen werden und auf diese Weise verrechnet werden. 2. Beachte: 600€ Freigrenze, nicht Freibetrag. Ab 600,01€ ist der Gewinn voll steuerpflichtig nach dem persönlichen Steuersatz. Und ja, die 600€ gelten für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß §23 EStG. Die 600 € kann man sich demnach steuerfrei dazuverdienen. 3. Ja, sicher doch. Was zählt ist, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung (erneuter Trade des entsprechenden Coins) min. 1 Jahr liegt. Dann ist die ganze Sache steuerfrei. Altcoins sind an sich ja auch nur normale Coins wie BTC/ETH, nur dass die Altcoins im Wege eines Tausches erworben wurden. Angeschafft sind diese trotzdem mit dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Kursen. Hoffe das hilft ein wenig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 17. Februar 2018 Teilen Geschrieben 17. Februar 2018 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb ThomasMY1112: Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, sorry das die Frage schon mal in anderer Form behandelt wurden aber ich fand bis jetzt keine schlüssige Antwort für mich. Du brauchst ein paar Basis-Grundlagen: 1. Google "23 estg" 2. daraus folgt: Es geht immer nur um "Veräußerungen" 3. ... daraus folgt die Frage: Zu welchem Preis wurde das Veräußerte "angeschafft"? 4. Dazu kommt der Zeitfaktor: Ist die Anschaffung mehr als 12 Monate her, dann ist der Ertrag aus der Veräußerung "steuerlich nicht relevant". 5. Jährlicher Gewinn unter 600 Euro ist Kleinkram, die Ermittlung und Versteuerung erfolgt erst wenn man drüber liegt. Wenn Du das verstanden hast, dann kannst Du Dir all Deine Fragen beantworten: vor 2 Stunden schrieb ThomasMY1112: 1. Da ich ja verlust beim Tausch/Verkauf gemacht habe, muss das dann versteuert werden? Dachte bisher das wenn ich Verlust mache ich sowieso keine Steuern zahlen muss. Um Altcoins zu kaufen, hast Du 0,5 ETH "veräußert" (siehe 2.), nun ermittelst Du den Anschaffungspreis für diese 0,5 ETH (siehe 2.) und die Zeit (siehe 3.). Nun weißt Du ob der Ertrag steuerlich relevant ist und wenn ja, wieviel. (Verluste mindern Gewinne) vor 2 Stunden schrieb ThomasMY1112: 3. Sind Altcoins die man auf einer Börse durch einen Trade erhalten hat nach einen Jahr auch Steuerfrei wenn man ihn hält? Es gibt keine Unterscheidung zwischen Bitcoins oder Altcoins. Bearbeitet 17. Februar 2018 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasMY1112 Geschrieben 17. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2018 danke ! Ihr habt mir da jetzt schon sehr viel mit geholfen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nuhyec Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Am 17.2.2018 um 13:17 schrieb Jokin: Um Altcoins zu kaufen, hast Du 0,5 ETH "veräußert" (siehe 2.), nun ermittelst Du den Anschaffungspreis für diese 0,5 ETH (siehe 2.) und die Zeit (siehe 3.). Nun weißt Du ob der Ertrag steuerlich relevant ist und wenn ja, wieviel. (Verluste mindern Gewinne) Angenommen ich kaufe 0,5 BTC bei einem Preis von 10000€, also ich bezahle 5000€. Es vergehen 6 Monate und Bitcoin steht bei 20000€. Jetzt möchte ich einen Altcoin (Cardano) kaufen mit Bitcoin auf Binance. Ich lasse meinen ersten BTC-Kauf unberührt und kaufe erneut 0,5BTC bei einem Preis von 20000€, also ich kaufe für 10000€ und wandle es sofort auf Binance in Cardano um. Muss ich darauf nun stuern bezahlen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anevay Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Nuhyec: Angenommen ich kaufe 0,5 BTC bei einem Preis von 10000€, also ich bezahle 5000€. Es vergehen 6 Monate und Bitcoin steht bei 20000€. Jetzt möchte ich einen Altcoin (Cardano) kaufen mit Bitcoin auf Binance. Ich lasse meinen ersten BTC-Kauf unberührt und kaufe erneut 0,5BTC bei einem Preis von 20000€, also ich kaufe für 10000€ und wandle es sofort auf Binance in Cardano um. Muss ich darauf nun stuern bezahlen? Das kommt auf die Details an. Wenn dein erster Kauf bei bitcoin.de war und dein zweiter Kauf bei Binsnce und du dort die Bitcoin in ADA tauschst, dann nicht. (Depottrennung) Kaufst du beide Male bei bitcoin.de und transferierst 0,5 BTC zu Binance, dann gilt FIFO und die zuerst gekauften Bitcoin gelten als "veräußert". Wenn du VOR deinem zweiten Kauf die 0,5 BTC auf eine externe Wallet überträgst (Depottrennung!) dann ist der Bestand bei bitcoin.de wieder "0" und der zweite bitcoin.de-Kauf gilt dann als Transaktion zu Binance. Bearbeitet 3. Februar 2021 von Anevay 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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