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Steuern bei tokenisierten Edelmetallen


venturi

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Hallo,

Bitpanda hat seit einiger Zeit tokenisierte Edelmetalle im Angebot, welche physisch hinterlegt sind, jedoch nicht ausgehändigt werden können.

Siehe: https://www.bitpanda.com/de/metals

Leider finde ich nirgendwo genauere Informationen wie es hier mit der Steuerthematik in Deutschland aussieht. Auf https://blog.blockpit.io/de/tokenized-metals wird der Fall zwar erläutert aber trotzdem bin ich mir nicht 100% sicher in welche Kategorie das bei Bitpanda jetzt fällt und wie das in Deutschland anstatt Österreich aussieht.

Sind die nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei und darunter mit dem progressiven Einkommensteuersatz zu versteuern?

 

Danke für Antworten und Hinweise.

 

 

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@venturi, ganz kurz zu Bitpandas digitales Gold:

Gut: Eigentum: ""Wenn du Gold und Silber auf Bitpanda kaufst, bist du der rechtliche Eigentümer von einem gewissen Anteil an realem Gold und Silber, gelagert in einem sicheren Tresor." Das heißt, Bitpanda's digitales Gold ist keine Schuldverschreibung, wie zum Beispiel Xetra-Gold oder sonstige Gold-ETFs.

Schlecht: a) es scheint keine Prüfung (audits) zu geben. Wie kannst du sicher sein, dass dein Gold tatsächlich hinterlegt wird? Und b) deine Metalle kannst du dir nicht liefern lassen. Kann man dies immer noch Eigentum nennen?

 

Zu dem blog.blockpit.io-Artikel, den du verlinkst: Ich würde mich nicht darauf verlassen.

Zum Beispiel: "Tokenisierte Edelmetalle sind im Grunde genommen digitalisierte Wertpapiere oder Zertifikate. Zum Beispiel bekommt man von der Bank seines Vertrauens auf Wunsch gegen Bares ein Goldzertifikat ausgestellt. Durch dieses Zertifikat ist der Käufer berechtigt seinen Anspruch auf Gold zu jeder Zeit zum aktuellen Goldpreis zu verkaufen."

Das heißt, hier spricht die Autorin nicht von Eigentum sondern lediglich von einem Lieferanspruch. Letzterer impliziert aber kein Eigentum ans Gold. D.h., was hier geschrieben wird, lässt sich nicht auf Bitpandas Produkt übertragen.

Im Übrigen schreibt die Autorin: 

Zitat

Je nach Sinn und Absicht des hinterlegten Finanzinstrument bei einem Edelmetall-Token, kann in mehrere Kategorien unterschieden werden:

  1. Das klassische Zertifikat bzw. Wertpapier beschreibt einen Vertrag zwischen zwei Parteien bzgl. eines Assets, in diesem Fall einem Edelmetall. Für den Besitzer des Wertpapieres wird damit garantiert, dass dieser jederzeit sein Zertifikat zu dem aktuellen Preis des Edelmetalls verkaufen kann. Seine Token für Gold, Silber und Co. kann man demnach auch jederzeit zum Marktpreis verkaufen. 

  2. Ein Termingeschäft oder Zeitgeschäft (auch “Future” oder “Forward” genannt) besteht dann, wenn der Verkaufspreis schon beim Kauf festgelegt wird. Ist dieser Wert oder Kurs erreicht, wird das Edelmetall verkauft. Man wettet dabei mit seinem Token auf einen bestimmten Goldkurs und verkauft ihn dann, wenn er erreicht ist.

  3. Außerdem gibt es noch Anspruch auf tatsächlich hinterlegtes Gold. Will ich meinen Token also gegen einen Goldbarren (oder eben nur einen Bruchteil davon) eintauschen kann ich das, voraussichtlich gegen eine zusätzliche Gebühr, auch tun.

Diese Dreiteilung macht keinen Sinn, denn sowohl Zertifikate/Wertpapiere (z.B. Xetra-Anteile) als auch Gold-Futures können mit Goldbarren hinterlegt sein.

Schliesslich schreibt sie: 

Zitat

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten tokenisiertes Gold und Co. zu versteuern, die davon abhängen in welche oben genannte Kategorie es fällt. 

  1. Wenn es sich um ein Wertpapier handelt tritt die Kapitalbesteuerung mit einem beständigen Sondersteuersatz von 27,5% in Kraft. 

  2. Bei einem Termingeschäft kommt der progressive Einkommensteuersatz (bis zu 55%, je nach Höhe des Gesamteinkommens) zur Geltung. Es gibt dabei jedoch keine Steuerfreiheit nach einem Jahr, denn das Geschäft wird im Grunde genommen jeden Tag neu geöffnet und geschlossen.

  3. Ein reines Spekulationsgeschäft (tatsächlich hinterlegtes Gold) unterliegt ebenfalls dem progressiven Einkommensteuersatz, nach einem Jahr Haltefrist ist ein Spekulationsgeschäft jedoch komplett steuerfrei.

Ein paar Anmerkungen: Warum können Spekulationsgeschäfte (3.) nicht mit Wertpapiere (1.) getätigt werden?

"Ein reines Spekulationsgeschäft (tatsächlich hinterlegtes Gold)..." Die Autorin setzt hier Spekulationsgeschäfte mit tatsächlich hinterlegtes Gold gleich. Das ist Unsinn, denn das impliziert Folgendes: Dort, wo es kein Spekulationsgeschäft gibt, kann es auch keine Gold-Hinterlegung geben. Und dort, wo es Gold-Hinterlegung gibt, muss ein Spekulationsgeschäft stattfinden. 

"... nach einem Jahr Haltefrist ist ein Spekulationsgeschäft jedoch komplett steuerfrei". Na ja, vielmehr ist es so: Nach einem Jahr Haltefrist ist ein Spekulationsgeschäft kein Spekulationsgeschäft mehr sondern nur Geschäft 😀

 

Die Steuerfrage: Ich gehe davon aus, aufgrund der Tatsache, dass der Besitzer von Bitpandas digitalem Gold Eigentümer des Goldes ist, dass die Gewinne aus dem Handeln mit diesen Tokens genau so behandelt werden wie Gewinne aus dem Handeln von physischem Gold. D.h., wie du auch vermutest, nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei und darunter mit dem progressiven Einkommensteuersatz:

Zitat

Wer seine Schätze vor Ablauf der Jahresfrist verkauft, muss die Gewinne aus diesem Veräußerungsgeschäft mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

https://newsroom.proaurum.de/steuern-und-edelmetalle/

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@Paul32 Danke für deine ausführlich Antwort.

Ja der Artikel von Blockpit ist auch in meiner Ansicht nicht sehr hilfreich gewesen und die Kategorieaufteilung für mich nicht eindeutig.

Zusätzlich hat man ja bei Bitpanda so ein Mischmasch, da es physisch hinterlegt ist aber man es sich nicht ausliefern kann.

Einen Lieferanspruch wollen sie wohl noch irgendwann einführen aber erst ab 1kg Gold.

 

Dein letzter Absatz ist auch für mich schlüssig. Bitpanda ist der Eigentümer von physischem Gold und verkauft Anteile. Die müssten dann auch wie physisches Gold behandelt werden - so wie es auch bei proaurum steht. Dennoch alles sehr schwammig.

Bearbeitet von venturi
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Wenn dich tokenisiertes Gold interessiert, schaue vielleicht hier rein

Kinesis befindet sich noch in der soft launch Phase, aber es sieht sowohl Lieferung der Edelmetalle an die Besitzer von K-Währungen als auch unabhängige Prüfungen der Edelmetall-Bestände vor.

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  • 9 Monate später...

Ich grab den mal wieder aus, vielleicht hat sich ja schon jemand zwischenzeitlich damit beschäftigt bzw. beschäftigen müssen?

Es geht darum ob bei Bitpanda Metals nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden darf. Das Gold ist zwar physisch hinterlegt, aber es kann nicht ausgeliefert werden.

Für Gold-ETCs gibt es ein deutsches Urteil, demnach für Steuerfreiheit eine Auslieferungsmöglichkeit bestehen muss: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010206/ Das wird man wohl so umlegen können, was die Steuerfreiheit für Bitpanda Metals ausschließt.

Für Österreich konnte ich dazu überhaupt gar nichts finden, hat da jemand Infos dazu?

 

 

 

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Das ist ja ein nettes Urteil.

Man fragt sich nun warum Krypto nicht wie Gold behandelt wird.

Ich habe nun börsennotierte Zertifikate auf BTC die auch vollständig mit BTC hinterlegt sind.

Der Emittent muß also die Einnahmen zum Kauf von BTC verwenden.

Es gibt auch einen Lieferanspruch. Allerdings wohl nur bei Insolvenz des Emittenten.

Die Gewinne werden einfach als Kapitalerträge mit KapESt  versteuert.

Wäre schön wenn man dagegen etwas tun könnte.

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  • 1 Jahr später...

Also mit krypto Währungen kenn ich mich gar nicht aus deshalb ich kann nichts sagen zu der vergleich mit Gold. Aber an Gold investiere mich seit Jahren. Bis jetzt habe ich natürlich keine Millionen gewonnen aber etwas bringt und ist sicher. Ich arbeite mit https://www.baumfalk-ankauf.de in Mönchengladbach und bin sehr zufrieden. Sie kaufen jeder Art von Gold an. Aber auch Silber, Diamant und andere Wertsachen. Ich weiß nicht ob Gold besser als krypto Währungen ist aber bis jetzt ich bin zufrieden.

Bearbeitet von EdnaxWhatley
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