koiram Geschrieben 9. November 2020 Teilen Geschrieben 9. November 2020 vor 1 Stunde schrieb BL4uTz: Mal sollte bei der Unterschrift einen Zeugen dabei haben Ja, hat Vorteile, der kann auch ggf. bestätigen dass die Unterschrift freiwillig und nicht unter Zwang geleistet wurde. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BL4uTz Geschrieben 24. November 2020 Autor Teilen Geschrieben 24. November 2020 (bearbeitet) Nach § 125 BGB sind z.B. Verträge, die einer gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht entsprechen, nichtig - also unwirksam. "Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. 2DerMangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge." Seid Ihr sicher , dass einfache Verträge vor Gericht gelten ? Was ich so gelesen habe, ohne Notar scheint man sehr schlechte Karten zu haben. Bearbeitet 24. November 2020 von BL4uTz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anevay Geschrieben 24. November 2020 Teilen Geschrieben 24. November 2020 vor 2 Stunden schrieb BL4uTz: Was ich so gelesen habe, ohne Notar scheint man sehr schlechte Karten zu haben. Scheint nur so. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-ist-ein-vertrag-per-handschlag-gueltig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 24. November 2020 Teilen Geschrieben 24. November 2020 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb BL4uTz: Nach § 125 BGB sind z.B. Verträge, die einer gesetzlich vorgeschriebenen Form nicht entsprechen, nichtig - also unwirksam. "Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. 2DerMangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge." Seid Ihr sicher , dass einfache Verträge vor Gericht gelten ? Was ich so gelesen habe, ohne Notar scheint man sehr schlechte Karten zu haben. Im BGB gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gibt es allerdings Ausnahmen - von der einfachen Schriftform (z.B. Mietvertrag über Wohnräume, der länger als 1 Jahr gelten soll) bis hin zur notariellen Beurkundung (z.B. Immobilienkauf). Nur wenn eine solche Formvorschrift missachtet wird, tritt die Nichtigkeit nach 125 BGB ein. Ohne dass du näher beschreibst, was du genau vorhast, kann dir daher schlichtweg niemand einen seriösen Rat geben. Das gilt übrigens nicht nur für die Frage der Formbedürftigkeit des Vertrages... Bearbeitet 24. November 2020 von Gast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BL4uTz Geschrieben 24. November 2020 Autor Teilen Geschrieben 24. November 2020 Ich hab meine Antwort schon Danke. Waren jetzt zwei unterschiedliche Dinge, die Frage jetzt bezog sich auf Immobilien. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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