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Wie viel Steuer wäre in diesem Fall fällig ?


Plusminus

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Moin,

Mal angenommen ich würde mit einer Haltedauer von weniger als einem Jahr meine Kryptos mit einem Plus von 1.000 Euro veräußern, wie viel müsste ich davon an das Finanzamt abdrücken ? 

Falls das wichtig ist: Ich bin Student und habe momentan nichtmal einen Minijob, also keinerlei Einkünfte. Spielt das eine Rolle ? Oder wird alles was man mit Kryptos an Gewinn erzielt ab 600 Euro versteuert, selbst wenn man im Jahr unter dem Steuerfreibetrag liegt oder auch garnichts verdient, da ich ja z.b. grad garnicht arbeite, denn ich Frage mich nämlich wie sie die Steuer dann z.b. bei den 1000 Euro Berechnen.

Danke im Voraus 

Beste Grüße !

Bearbeitet von Plusminus
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Du zahlst auf Gewinne aus privaten Veräußerungen, wenn sie über 600€ im Jahr betragen, deinen persönlichen Steuersatz.

Wenn der Null ist, weil deine Gesamt-Einkünfte unter dem allgemeinen Freibetrag liegen, dann ist die Steuerformel: Null x Gewinn.

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wenn du sonst wirklich gar nichts verdienst, bist du in der glücklichen Lage, die ersten 9000 Eur oder so gar nichts zu bezahlen. Das wird wie Einkommen versteuert. Da gibt es Tabellen und Grafiken zu, wann wie viel fällig wird.

Aber Achtung wegen BAföG.. Ich weiß nicht, ob es da etwas zu beachten gibt. Nur als Hinweis, schau Mal.

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Okay, also heißt es, dass ich wohlmöglich nichts abdrücken muss wenn ich Gewinn versteuere ? Sofern Bafög nicht als Einkommen gerechnet wird ? Das wird es glaube ich nicht, da es ja so ne Hilfeleistung von papastaat ist, aber sicher bin ich mir nicht. Ich darf neben dem Bafög ja etwa 5400 Euronen pro Jahr dazu verdienen.

Danke für die Antworten !

Bearbeitet von Plusminus
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Zitat

Komplette Steuerfreiheit: Das BaföG ist tatsächlich komplett steuerfrei. Das bedeutet im Klartext, dass die erhaltenen BaföG-Zahlungen anders als beispielsweise das Kranken- oder Elterngeld als Lohnersatzleistungen anzusehen sind und deshalb nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.

https://www.taxman.de/steuer-wissen/detailseite/news-action/detail/steuer-wissen/muss-ich-bafoeg-zahlungen-in-meiner-steuererklaerung-angeben.html#:~:text=Komplette Steuerfreiheit%3A Das BaföG ist,in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.

 

Das sagt der Taxman.. Ist kein Stuerberater, also nicht rechtsicher, aber najo.

Heißt für dich wahrscheinlich inkl. Bafög dann: Bis 5400€ Gewinn no problemo. Wenn die Gewinne fürs Bafög egal sind, sind 9408€ drin, danach wird's individuell:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

 

Wenn du es genau wissen willst und nicht auf dahergelaufene Laien (wie z.B. mich) im Internet hören willst -> Steuerberater.  :) 

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