Zum Inhalt springen

Steuern auf Kryptowährungen auf verschiedenen Konten inkl. Handel mit Altcoins


Tingel76

Empfohlene Beiträge

Ich halte ich auf einem eToro Konto (ungehebelte = echte) Bitcoins. Haltezeit zum Teil > 1 Jahr, bzw. werde ich sie vorher auch nicht verkaufen, also dann steuerfrei (nach allen Infos).

Separat habe ich letztes Jahr auf einem Binance Konto angefangen einige Altcoins zu traden. Hierzu habe ich separat Geld (Euro) eingezahlt und trade seitdem in kleinem Ausmaß fröhlich zwischen BTC - Altcoins hin und her.

So ist bspw. ein, bzw. vier Trade/s: EUR - BTC - ETH - DOGE - BTC (bitte nicht den Sinn dahinter kommentieren 🙂)

Auch wenn diese Trades dem Wert nach deutlich kleiner sind, frage ich mich nun, ob meine eToro Bitcoin nach der FIFO Methode hiervon tangiert, also schlimmstenfalls nicht steuerfrei sind. Oder kann ich die Konten als separat betrachten? Was ist die Bezugswährung bei einer Beurteilung, ob der Verkauf der Bitcoin und Kauf der Ethereum gewinnbringend war (Dollar zum Tag x mit Uhrzeit y)?

Wenn ich einen 1kg-Barren Gold und separat später eine Feinmünze Gold kaufe und dann verkaufe (>, bzw. < 1 jahr) müssten die doch auch separat betrachtet werden, oder nicht?

Kennt sich jemand damit aus?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorweg: Du hast sehr gute und richtige Fragen. Aber bitte verlasse dich nicht auf eine Forenmeinung sondern suche auch immer nach zuverlässigen Quellen.

Zum Rest:

Stichwort Depottrennung.

Dein Gold-Beispiel ist gut und sollte vergleichbar sein. Genauso wie du die Münze vom Barren unterscheiden kannst, kann man Bitcoin A in Wallet A von Bitcoin B in Wallet B unterscheiden.

Deine eToro Bitcoin kann man also ganz klar von deinen Binance Coins unterscheiden, da in dem von dir beschriebenen Fall nichtmal eine Vermischung beider Wallet-Inhalte stattfand, richtig? Das macht es noch einfacher. Es ist zwar nicht auf der Blockchain ersichtlich, da die Trades auf den Börsen nicht über diese laufen, aber zumindest in den Transaktionshistorien sowie Ein- und Auszahlungshistorien der Börsen ist ersichtlich, dass es 2 getrennte Depots sind und wo welche Anschaffung und Veräußerung war. Dazu unbedingt alles Dokumentieren und Nachweise von den Börsen machen (Screenshots, Exporte etc.)

Du kannst das in Cointracking oder Cryptotax z.B. mal importieren und deine Gewinne ausrechnen lassen. Cryptotax basiert grundsätzlich auf Depottrennung und Cointracking hat diese Funktion auch in 2020 implementiert. Probier es mal aus - Achtung für die steuerliche Richtigkeit bist trotzdem du verantwortlich!

Zum Thema Bezugswährung zur Gewinnermittlung: Das sollte immer EUR sein, zumindest in Deutschland (mit Sicherheit kann dir das aber nur ein Steuerberater oder das FA selbst sagen) oder du findest eine bestimme Regulierung die zweifelsfrei gilt - ich kenne zumindest nichts anderes als EUR. Ich kenne die genauen gesetzlichen Vorgaben nicht im Detail und ob es da nicht doch Alternativen gibt, aber ich gehe fest davon aus, dass das Finanzamt keine Ausnahmen dahingehend macht. Beispiel du tauschst Auto gegen ein wertvolles Bild. Wie soll man das bewerten? Klar im Wert in EUR jeweils.

Die Tools wie Cointracking berechnen ebenfalls die Gewinne in deiner Währung. Also immer umgerechnet, notfalls über Umwege, wenn es keine direkten Paare oder Preisdaten gibt ... also zum Zeitpunkt der Transaktiot. Die Tools nehmen diese Wege automatisch .. da musst du nicht selbst nach Kursen suchen. Beispiel du verkaufst Shitcoin A, der garkein EUR Paar hat. Dann wird in EUR so umgerechnet: Shitcoin -> BTC -> EUR z.B. oder sogar Shitcoin -> BTC -> USD -> EUR. Man landet immer bei der Referenz EUR. Wie du schon festgestellt hast spielen also alle Wechselkurse eine Rolle und können deine Gewinne beeinflussen. Am Ende kommt es aber auf fast das gleiche raus ... wirst du sehen.

Disclaimer: Bin kein Steuerberater. Keine Gewähr und kein Anspruch auf Richtigkeit meiner hier gegebenen Laienmeinung und es ist auf keinen Fall als Empfehlung für Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen. Für verlässliche Aussagen, gehe bitte zu einem Steuerberater.

  • Love it 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

HERZLICHEN!!

Das bestätigt meine Annahmen und Recherchen. Klar, dass ich selber verantwortlich bin, aber selbst bei Steuerberatern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man da bisher eher unsichere mündliche Antworten erhält...

Besten Gruß!

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen, seit etwa zwei Monaten kam auch ich über Umwege zu Kryptowährungen, da ich eigentlich nur ausprobieren wollte, mit einer zu bezahlen, um es halt mal gemacht zu haben. Seit zwei Monaten komme ich aber auch nicht mehr davon los. Aus der ein oder anderen sich daraus ergebenden FOMO geschah die ein oder andere Handlung, zu der später erst die Recherche folgte, die man vorher hätte machen können;-) Beim kürzlich entdeckten Thema Steuer, tun sich mir folgende Fragen auf:

 

Frage 1:

Wenn bspw Coin A 10€ Wert ist und zu diesem Zeitpunkt für 10 EUR gekauft wird und sich der Wert unter einem Jahr Haltefrist auf 710€ steigert, wobei die Anteile von 700€ vor der 1 jährigen Haltefrist verkauft werden, wären dann „nur“ die 700€ zu versteuern? 

 

Frage 2:

Wenn die Steuerpflichtigen 700€ „Gewinn“ aus Coin A gegen einen Coin B vollständig getauscht statt in Fiat ausbezahlt werden, dürfte (meinem bisherigen Verständnis nach) die Wertsteigerung von Coin B solange unversteuert bleiben, solange etwaige Gewinne nicht vor einem Jahr Haltefrist (unabhängig, wie sich Coin B mit den 700€ Invest im Wert steigert) ausbezahlt werden. Habe ich das richtig verstanden?

 

Frage 3:

Also jeder Coin, dem ich „Gewinn“ entnehme (unabhängig, ob ich diesen Gewinn gegen andere Coins direkt oder gegen Fiat tausche) zählt mit der Haltefrist für sich. Erst ab dem Tausch wiederum fängt für den „neuen“ Coin eine neue Haltefrist an und die bisherige Haltefrist der bisherigen Coins startet ebenfalls neu, solange ich unter 600€ Gewinn des jeweiligen Coin bleibe?

 

Frage 4:

Wenn ich jetzt aber beispielsweise aus etlich verschiedenen Altcoins sämtliche Gewinne (allesamt knapp unter 600€) in BTC vor der einjährigen Haltefrist tausche, verlängert sich die Haltefrist von den dann jeweils anteilig Gekauften BTC bzw Satoshi zum Kaufzeitpunkt für sich oder ab dem letzten Zukauf für alle Anteile des BTC bzw Satoshi? 

 

Frage 5:

Beispielsweise wurden für Coin A, B und C jeweils 10€ investiert. 

Coin A brachte 100€ Reingewinn, die vor der Haltefrist gegen Coin C getauscht wurden, sodass nur noch 10€ in A drin sind.

 

Coin B brachte 450€ Reingewinn, der ebenfalls gegen Coin C getauscht wurde, sodass nur noch 10€ in Coin B drin sind.

 

In Coin C wurden zu dem mehrerer 1000€ investiert, zu denen nun noch die 550€ Reingewinn aus Coin A und B hinzukamen. 

 

Meinem Verständnis nach werden aber keine Steuern fällig, solange Coin C nicht vor der einjährigen Haltefrist ausbezahlt wird, da die Gewinne aus Coin A und B die 600€ nicht überstiegen. Verstehe ich das richtig? 

 

Wenn ich nun jedoch aus Coin C (in welchen erst mehrere 1000€ plus die 550€ Reingewinn flossen) 50) entnehme, um die in einen weiteren Coin D zu investieren und aus Coin D aber (ebenfalls vor der einjährigen Haltefrist) 100€ Reingewinn zu Coin C zurück tausche, werden dann Steuern fällig oder beginnt nur die Haltefrist bei Coin C auf‘s Neue?

 

Ich merke schon, einfach ist’s womöglich nicht, meinen Gedanken zu folgen, in der Hoffnung aber dass es wer von euch kann, lass ich’s nun so stehen: Vielen Dank für eure Mühe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb FOMO:

Frage 1:

Wenn bspw Coin A 10€ Wert ist und zu diesem Zeitpunkt für 10 EUR gekauft wird und sich der Wert unter einem Jahr Haltefrist auf 710€ steigert, wobei die Anteile von 700€ vor der 1 jährigen Haltefrist verkauft werden, wären dann „nur“ die 700€ zu versteuern? 

nein. Also, es werden Coins im Wert von 700€ verkauft? Also 98,59%. Also verkaufst du 98,59% von den 10€ vom Anfang für 700€. Also hast du 690,14€ Gewinn gemacht, der versteuert werden muss. Und du hast noch nicht realisierten Buchgewinn.

vor 8 Stunden schrieb FOMO:

rage 2:

Wenn die Steuerpflichtigen 700€ „Gewinn“ aus Coin A gegen einen Coin B vollständig getauscht statt in Fiat ausbezahlt werden, dürfte (meinem bisherigen Verständnis nach) die Wertsteigerung von Coin B solange unversteuert bleiben, solange etwaige Gewinne nicht vor einem Jahr Haltefrist (unabhängig, wie sich Coin B mit den 700€ Invest im Wert steigert) ausbezahlt werden. Habe ich das richtig verstanden?

Coin A ist jetzt veräußert, Gewinn muss versteuert werden. Kauf von Coin B ist davon unabhängig, eigene Haltefrist. Steuer für Coin B wird fällig, wenn Coin B veräußert wird.

vor 8 Stunden schrieb FOMO:

Frage 3:

Also jeder Coin, dem ich „Gewinn“ entnehme (unabhängig, ob ich diesen Gewinn gegen andere Coins direkt oder gegen Fiat tausche) zählt mit der Haltefrist für sich. Erst ab dem Tausch wiederum fängt für den „neuen“ Coin eine neue Haltefrist an und die bisherige Haltefrist der bisherigen Coins startet ebenfalls neu, solange ich unter 600€ Gewinn des jeweiligen Coin bleibe?

Haltfrist pro Ding, das du kaufst, klar. Auch unabhängig davon, wie du die bezahlst. Die 600 Freigrenze (übrigens nicht Freibetrag), gelten für die Summe aller Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.

vor 8 Stunden schrieb FOMO:

Frage 4:

Wenn ich jetzt aber beispielsweise aus etlich verschiedenen Altcoins sämtliche Gewinne (allesamt knapp unter 600€) in BTC vor der einjährigen Haltefrist tausche, verlängert sich die Haltefrist von den dann jeweils anteilig Gekauften BTC bzw Satoshi zum Kaufzeitpunkt für sich oder ab dem letzten Zukauf für alle Anteile des BTC bzw Satoshi? 

Neu gekaufte BTC -> neue Haltefrist. Noch vorhandene BTC haben noch die alte Haltefrist. In deinem Kornspeicher ist der Anschaffungszeitpunkt der Körner ganz unten nicht auf einmal gestern, nur weil du eine Hand Körner oben draufgeworfen hast.

vor 8 Stunden schrieb FOMO:

Frage 5:

Puh, wenn ich das jetzt richtig nachvollzogen habe, passt das.

 

PS: Bin kein Experte und so. Keine Beratung 😉 Nimm dir professionelle Hilfe, ich kann das nämlich gar nicht.

Bearbeitet von fox42
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb fox42:

ich kann das nämlich gar nicht

Das sehe ich ganz anders! 
 

Aber klar werde ich mich vor Gericht auf deine Aussagen nicht berufen -jedenfalls sehe ich da keine Verbindlichkeiten;-) Erinnert fast an manch Zusatz der Privatverkäufe auf eBay😅 

 

„Und du hast noch nicht realisierten Buchgewinn.“

 

Das heißt, die verbliebenen 10€ in Coin A (aus der Frage 1) wären auch zu versteuern, da ich von diesem Coin über die Freigrenze hinaus vor Ende der steuerfreien Haltefrist ausbezahlen bzw tauschen ließ und der im Coin belassene Gewinn -auch dann wenn der im Coin verbliebene Gewinn nicht ausbezahlt wurde- ebenso zu Versteuern wäre, wie die 700€ bzw zu versteuernden 690,14€, da die 10€ zwar nicht realisierter Buchgewinn aber eben durch Entnahme der 700€ vor Haltefrist dann auch zu versteuernder Gewinn wurde?

 

Noch so n Ding:

Wenn ich jetzt aber einen Coin mit Kurs von 1€ zu 1€ kaufte und der schlagartig (von mir aus durch Elon Musks Einkäufe;-) 11€ vor der Haltefrist Wert wird, sodass ich Anteile für 10€ vor der Haltefrist verkaufe, sind die 10€ ja erstmal steuerfrei, da ich zudem keine sonstigen Verkäufe über der Freigrenze vornahm: Was aber wenn (meinetwegen durch weitere Einkäufe von Musk;-) die 1€ nicht realisierter Buchgewinn in diesem sagenhaften Coin in drei Monaten plötzlich 600,01€ Wert sind? Die hätte ich sodann wohl auch bei einer Steuererklärung anzugeben? Also was wenn der 1€ Buchgewinn mal die Freigrenze reißt, um am selben Tag und über ein Jahr lang wieder darunter fällt? Den muss ich also nach dessen Höchststand (alles über der Freigrenze innerhalb der Jahresfrist) versteuern?

 

„In deinem Kornspeicher ist der Anschaffungszeitpunkt der Körner ganz unten nicht auf einmal gestern, nur weil du eine Hand Körner oben draufgeworfen hast.“

 

Ein Klasse Beispiel! Ich freu mich wirklich sehr, dass Du nicht nur meine umständliche Fragen verstehen konntest, sondern um ein vielfaches verständlicher zu beantworten wusstest. Ganz herzlichen Dank dafür! Das hat mir wirklich sehr geholfen und sicher noch andere von manch FOMO Ergriffene;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist doch gut, wenn Dinge klarer werden. Und genau, bitte nicht auf meine Aussagen verlassen 😉

vor 7 Minuten schrieb FOMO:

Das heißt, die verbliebenen 10€ in Coin A (aus der Frage 1) wären auch zu versteuern, da ich von diesem Coin über die Freigrenze hinaus vor Ende der steuerfreien Haltefrist ausbezahlen bzw tauschen ließ und der im Coin belassene Gewinn -auch dann wenn der im Coin verbliebene Gewinn nicht ausbezahlt wurde- ebenso zu Versteuern wäre, wie die 700€ bzw zu versteuernden 690,14€, da die 10€ zwar nicht realisierter Buchgewinn aber eben durch Entnahme der 700€ vor Haltefrist dann auch zu versteuernder Gewinn wurde?

Buchgewinn interessiert niemanden, außer dich selbst vielleicht. Wenn du die 10€ realisieren würdest, also verkaufen, dann ist 98,59% davon auch wieder Gewinn, der potenziell versteuert werden muss. Bis das nicht passiert, liegen die in deinem Portfolio und warten auf Steuerfreiheit nach einem Jahr :)

  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 10.2.2021 um 08:12 schrieb Tingel76:

HERZLICHEN!!

Das bestätigt meine Annahmen und Recherchen. Klar, dass ich selber verantwortlich bin, aber selbst bei Steuerberatern habe ich die Erfahrung gemacht, dass man da bisher eher unsichere mündliche Antworten erhält...

Besten Gruß!

Ja das ist leider so. Leider kommt noch oben drauf, dass ich dir nicht einfach helfen darf, auch wenn ich gern möchte, denn ich bin kein Steuerberater, darf dir also nach deutschen Regularien keine konkrete Beratung für den Einzelfall geben. Das möchte ich ehrlich gesagt auch nicht, da ich ein Laie bin. Dennoch haben einige Leute in den Foren mehr Ahnung von dieser speziellen Thematik als einige Steuerberater. Die Steuerberater können auch nur das wissen, womit sie im täglichen Arbeitsleben zu tun haben. Solange sich die Weiterbildung in diese Richtung nicht lohnt, wird kein Steuerberater das Thema anfassen. Würde ich auch nicht, an deren Stelle. Die Erlebnisse der Member mit den Finanzämtern können zwar hilfreiche Indizien für das eigene Handeln sein, aber auch da kommt wieder die immer wiederkehrende Keule: "Jeder ist für seine Steuererklärung selbst verantwortlich". Das stimmt zwar, aber ist auf der anderen Seite natürlich eine typisch deutsche Vollkaskomentalität, die ordentlichen Austausch verhindert. Aber solange ich in diesem Land lebe und auf Krypto ordnungsgemäß meine Steuern weiterzahlen will, muss ich wohl in den selben sauren Apfel beißen und mir alles selbst zusammenkratzen und mich dem beugen. Das System richtet sich leider nach den dümmsten Ahnungslosen und nicht nach dem Durchschnittsschlauen Bürger. Wenn man deshalb den Satz "das hängt vom Einzelfall ab" zum 100x gehört hat aber für eben jenen Einzelfall keinen Meter weitergekommen ist, kann einem nur die Galle hochkommen ... klar am Ende ist man selbst der Dumme.

Deshalb: Nimm es den Leuten nicht krumm, wenn sie 3x sagen "ohne Gewähr", denn bevor man selbst ans Bein gepinkelt bekommt mit "na aber der User xy im Forum soundso hat das mir so empfohlen". Deshalb: Keine Empfehlung, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Absichern musst du dich selbst ... ach herje jetzt hab ichs schon wieder gemacht. 😆

PS: Alles natürlich ohne Gewähr 😎

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.