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Premining. Airdrop oder doch nicht?


Nakamoto

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Hallo Freunde des Bitcoins,

so wie man es kennt hat die Crypto Welt immer wieder neue innovativere Ideen, um potenzielle User anzulocken... mein neustes Projekt aus dem Hause DeFi bietet keinen regulären Tokenverkauf an sondern ein Premining-Phase an, in der die User die Tokens mit eingezahlter Liquidität minen können. Bei Auszahlung auf die eigene Adresse werden die Token frisch generiert und auf die eigene Adresse geschickt. Die eingezahlte Liquidität wird auf einem Smart Contract aufbewahrt und nicht verliehen oder verzinst.

Meine Frage ist denn nun, ob die Tokens, die ich bekomme überhaupt versteuert werden müssen... sind es denn praktisch keine Airdrops?

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vor 21 Stunden schrieb Philbert:

Für mich wäre das eher sowas wie ein Zinzertrag und könnte steuerlich dann auch so behandelt werden müssen. 

Die nächste steuerliche Frage dürfte sich dann stellen, wenn du Token verkaufst. 

"Handelt es sich bei den durch Krypto-Lending erhaltenen Zinserträgen um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, so gilt eine Freigrenze von 256 Euro. Beträge darüber werden mit dem perönlichen Einkommensteuersatz von 18 bis 45 % versteuert. Außerdem wäre die spätere Veräußerung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG der durch das Lending erlangten Kryptowährung mangels Anschaffungsvorgangs nicht steuerbar." Quelle:https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-lending.html

 

Habe ich den obigen Text richtig verstanden, dass: Ich bei Erhalt von z.B 100 Euro in ETH Zinsen, meinen persönlichen Steuersatz einmalig zahle. Und wenn diese Zinsen im Wert steigen (also daraus z.B 200 Euro in Ethereum werden und diese anschließend in Euro umwandle ) werden gar keine Steuern mehr drauf fällig?

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vor 52 Minuten schrieb Nakamoto:

"Handelt es sich bei den durch Krypto-Lending erhaltenen Zinserträgen um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, so gilt eine Freigrenze von 256 Euro. Beträge darüber werden mit dem perönlichen Einkommensteuersatz von 18 bis 45 % versteuert. Außerdem wäre die spätere Veräußerung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG der durch das Lending erlangten Kryptowährung mangels Anschaffungsvorgangs nicht steuerbar." Quelle:https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-lending.html

 

Habe ich den obigen Text richtig verstanden, dass: Ich bei Erhalt von z.B 100 Euro in ETH Zinsen, meinen persönlichen Steuersatz einmalig zahle. Und wenn diese Zinsen im Wert steigen (also daraus z.B 200 Euro in Ethereum werden und diese anschließend in Euro umwandle ) werden gar keine Steuern mehr drauf fällig?

Ja, letzteres ist allerdings nicht ganz unumstritten. Es gibt Meinungen nach dem beim Verkauf ein Kaufkurs zum Zeitpunkt des Erhalts angesetzt werden muss. Deshalb schreibt er "wäre". 

Aber die Quelle ist schon gut. Der weiß schon gut Bescheid und begründet es auch gut. Ich halte mich da auch dran. Kann aber sein, dass dein Finanzamt das anders sieht. Oder später mal die Steuerfahndung. Ist leider so. 

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Am 15.2.2021 um 23:46 schrieb Nakamoto:

mein neustes Projekt aus dem Hause DeFi bietet keinen regulären Tokenverkauf an sondern ein Premining-Phase an, in der die User die Tokens mit eingezahlter Liquidität minen können. Bei Auszahlung auf die eigene Adresse werden die Token frisch generiert und auf die eigene Adresse geschickt.

Klingt nach Platincoin, einem System vor dem weltweit gewarnt wird.

Auch bei deinem Projekt wird eine "stark limitierte Ressource" eingezahlt um Teile einer "weniger unlimitierten Ressource" zu erzeugen.

Mit Marketingsprüchen wird den Einzahlenden suggeriert, dass sid ein gutes Geschäft machen.

Stattdessen sind die Einnahmen das gute Geschäft.

Wer auch immer das Generieren der neuen Coins "bei Auszahlung" (WTF?) vornimmt, kann diese quasi unlimitiert ausgeben.

Wer das bei DeFi-Projekten durchschaut hat, kann sich selbst vor Schaden schützen.

 

Steuerrechtlich ist das einfach: Das Einzahlen sind "Werbungskosten". Sobald die Coins auf der eigenen Wallet landen und für denjenigen frei verfügbar/transferierbar sind und einen beigemessenen Wert haben, ist das eine "steuerrelevante Einnahme" zum Tageskurs und diesem Datum.

Ab diesem Datum zählt dann die einjährige Spekulationsfrist für die spätere Veräußerung.

(ich bin kein Steuerfachmann, auf diese Weise läuft man jedoch kaum Gefahr Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen)

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vor 13 Stunden schrieb Anevay:

Klingt nach Platincoin, einem System vor dem weltweit gewarnt wird.

Auch bei deinem Projekt wird eine "stark limitierte Ressource" eingezahlt um Teile einer "weniger unlimitierten Ressource" zu erzeugen.

Mit Marketingsprüchen wird den Einzahlenden suggeriert, dass sid ein gutes Geschäft machen.

Stattdessen sind die Einnahmen das gute Geschäft.

Wer auch immer das Generieren der neuen Coins "bei Auszahlung" (WTF?) vornimmt, kann diese quasi unlimitiert ausgeben.

Wer das bei DeFi-Projekten durchschaut hat, kann sich selbst vor Schaden schützen.

 

Steuerrechtlich ist das einfach: Das Einzahlen sind "Werbungskosten". Sobald die Coins auf der eigenen Wallet landen und für denjenigen frei verfügbar/transferierbar sind und einen beigemessenen Wert haben, ist das eine "steuerrelevante Einnahme" zum Tageskurs und diesem Datum.

Ab diesem Datum zählt dann die einjährige Spekulationsfrist für die spätere Veräußerung.

(ich bin kein Steuerfachmann, auf diese Weise läuft man jedoch kaum Gefahr Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen)

Erstmal vorhinweg... es geht nicht um Platincoin... Die Premining Phase sagt genau das aus was es im Namen enthält.. es ist ein Ansporn um die Liquditätspools zu füllen und Usern die zu erst da sind Belohnungen in Form von Tokens auszuschütten. Sie sollen in wenigen Wochen zu Trading Pools umfunktioniert werden, die als Gegenparteirisiko der derivative fungieren werden. Hinter dem Projekt sind auch namenhafte VC-Unternehmen aus Asien. Natürlich bleibt immer ein Restrisiko bestehen und darüber bin ich mir bestens bewusst.

Zum Thema Steuern. Meine generierten Rewards und mein Kapital was ich eingezahlt habe werden separat aufbewahrt. Ich bekomme für etwas ( in diesem FallUSDT), eine andere Währung On Top gratis. Die Kalkulation der Rewards werden in Prozent angegeben also würde doch eher das zutreffen was Phibert im vorherigen Post schrieb, oder?

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vor 5 Minuten schrieb Nakamoto:

Die Kalkulation der Rewards werden in Prozent angegeben also würde doch eher das zutreffen was Phibert im vorherigen Post schrieb, oder?

Kannst du riskieren.

Ich gehe grundsätzlich auf Nummer Sicher und versteuere als Einnahmen und danach wie "angeschaffte" Kryptowährung.

 

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