Selmar Geschrieben 12. März 2021 Teilen Geschrieben 12. März 2021 Hallo Leute, weiß jemand von euch sicher, wie Lending Erträge besteuert werden, also Kapitalertragsteuer 25% oder mit der Einkommensteuer? Wäre gut zu wissen, vor allem von Leuten, die das auch tatsächlich so schon versteuert haben. Soweit ich informiert bin, ist ja nicht so 100% klar, wie das definiert wird. Danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 12. März 2021 Teilen Geschrieben 12. März 2021 Klar geregelt ist das noch nicht. Aber ich denke Besteuerung bei Zufluss ist vernünftig. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-lending.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 12. März 2021 Teilen Geschrieben 12. März 2021 (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb Crusader: Aber ich denke Besteuerung bei Zufluss ist vernünftig. Danach hat er nicht gefragt, Mr. "Es ist doch alles ganz klar geregelt" Es wäre beides bei Zufluss und die Optinonen sind: A. mit 25% in KAP und B. nach pers. Einkommensteuersatz nach § 22 Abs. 3 EStG Bearbeitet 12. März 2021 von FiverrPajeet Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 12. März 2021 Teilen Geschrieben 12. März 2021 Das ist eben nicht klar geregelt. Das Finanzamt wird sicherlich versuchen da möglichst viel abzugreifen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dxtr Geschrieben 16. Mai 2021 Teilen Geschrieben 16. Mai 2021 Am 12.3.2021 um 14:58 schrieb FiverrPajeet: Danach hat er nicht gefragt, Mr. "Es ist doch alles ganz klar geregelt" Es wäre beides bei Zufluss und die Optinonen sind: A. mit 25% in KAP und B. nach pers. Einkommensteuersatz nach § 22 Abs. 3 EStG Option A könnte man ja meines Wissens unter dem Freibetrag von 801€ laufen lassen. Bei B stelle ich mir die Frage, ob und wo man Gewinne angeben muss, wenn diese unter 256€ liegen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 16. Mai 2021 Teilen Geschrieben 16. Mai 2021 Einkünfte aus Leistungen. Unter der Freigrenze muß man das nicht angeben aber das schadet ja nicht. Macht eher einen guten Eindruck etwas zu melden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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