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Authenticator Gesichtserkennnnung


lalala

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin Neuling im Cryptomarkt. Habe zur Zeit ca. 33.000 € in Bitcoin und Etherium angelegt.

Ich bin im nicht mehr so jungen Alter von 64 Jahren.

Nun meine Frage:

Ich melde mich normal bei Bitcoin an und muss dann über den Zweiwegebereich über die Gesichtserkennung das Einmalpasswort eingeben.

Was geschieht nun nach meinem Ableben? Wie können meine Erben dann das Einmalpasswort generieren?

Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken, möchte jedoch meiner Tochter den Weg beschreiben der dann gegangen werden muss.

Ich hoffe, dass ich über dies Forum eine Antwort erhalte.

Vielen Dank im Voraus

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Erstens) 2FA geht auch ohne Gesichtserkennung (z.B. mit Google Authenticator)

Zweitens) könntest du ihr jetzt schon etwas schenken - am besten schriftlich niederschreiben und wenn du Zeit hast, damit zum Notar

Drittens) könntest du ein Testament aufsetzen und damit über den Nachlass bestimmen - dann muss auch Bitcoin.de die Coins rausrücken

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vor 18 Minuten schrieb Fantasy:

Erstens) 2FA geht auch ohne Gesichtserkennung (z.B. mit Google Authenticator)

Zweitens) könntest du ihr jetzt schon etwas schenken - am besten schriftlich niederschreiben und wenn du Zeit hast, damit zum Notar

Drittens) könntest du ein Testament aufsetzen und damit über den Nachlass bestimmen - dann muss auch Bitcoin.de die Coins rausrücken

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Punkt 2 und 3 sind mir völlig klar. Ich habe mein Problem vielleicht nicht richtig beschrieben. Ich benutze den Google Authenticator mit eingestellter Gesichtserkennung. Dies klappt problemlos.

Meine Frage war nun, wie kann meine Tochter später wenn die Gesichtserkennung nicht mehr möglich (nach Ableben) ist ,den Code generieren?

Habe ich vielleicht nur einen Denkfehler?

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vor 7 Minuten schrieb bjew:

dein Gesicht aufsetzen?

Nein, Sie soll sich mit dem Testament bzw. dem Nachweis vom Nachlassgericht an bitcoin.de wenden.

Du kannst natürlich auch die Gesichtserkennung weg machen, und/oder den Zugang und die Codes zukommen lassen.

Eine Vollmacht gibt es bei bitcoin.de micht

Ok, danke für die Antwort.

 

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vor 10 Minuten schrieb lalala:

wie kann meine Tochter später wenn die Gesichtserkennung nicht mehr möglich (nach Ableben) ist ,den Code generieren?

Code müsste auch ohne Gesichtserkennung möglich sein. 

Wenn sie an den Wiederherstellungsschlüssel kommt, ist alles kein Problem. 

Den hast du hoffentlich notiert und NICHT am PC gespeichert. 

Wenn du den nicht (mehr) hast, bitte einen neuen erzeugen und den alten löschen. 

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vor 21 Minuten schrieb Fantasy:

Code müsste auch ohne Gesichtserkennung möglich sein. 

Wenn sie an den Wiederherstellungsschlüssel kommt, ist alles kein Problem. 

Den hast du hoffentlich notiert und NICHT am PC gespeichert. 

Wenn du den nicht (mehr) hast, bitte einen neuen erzeugen und den alten löschen. 

Das habe ich. Ist sicher im Tresor hinterlegt.

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