Hongbo_Zhang Posted May 16, 2021 Posted May 16, 2021 Moin. Wenn man (grosse Überraschung, ich weiß) auf Mining tatsächlich Steuern zahlen will und entsprechend die Stromkosten als Ausgaben von der Gewerbesteuer abziehen, was gibt es da für Möglichkeiten, die Kosten dem Finanzamt vorzukalkulieren, wenn der Einbau eines extra Stromzählers (da Mietwohnung) nicht in Frage kommt? Man kann natürlich einen eigenen Zähler (die 25 Euro Dinger) vor die Steckdose tun, aber ich nehme nicht an, dass das Finanzamt sich damit abfindet. Eventuell reicht schon die Angabe, was Durchschnittsverbrauch über die Monate war und wie er seit Mining gestiegen ist?
Crusader Posted May 16, 2021 Posted May 16, 2021 Du hast einen Kaufbeleg über die Hardware die du ja auch abschreiben willst. Datenblatt zum Antminer sagt 3,5 kW Leistung. Rund um die Uhr mal dein Strompreis. Grundpreis anteilig. Eine alte Rechnung und den aktuellen Verbrauch. Das sollte doch reichen. 1
Hongbo_Zhang Posted May 16, 2021 Author Posted May 16, 2021 Gerade eben schrieb Crusader: Du hast einen Kaufbeleg über die Hardware die du ja auch abschreiben willst. Datenblatt zum Antminer sagt 3,5 kW Leistung. Rund um die Uhr mal dein Strompreis. Grundpreis anteilig. Eine alte Rechnung und den aktuellen Verbrauch. Das sollte doch reichen. Nicht unbedingt, Teil der Hardware ueber Ebay Kleinanzeigen erworben, kann man nicht abschreiben. Ich hoffe die Differenz der Stromrechnung reicht dann.
Crusader Posted May 16, 2021 Posted May 16, 2021 Zumindest kannst du den Strombedarf der Hardware angeben und damit den anteiligen Verbrauch berechnen. Wenn du entsprechende Einnahmen hast dann wird das schon akzeptiert. 1
Crusader Posted May 16, 2021 Posted May 16, 2021 Die Kosten für einen Zwischenzähler sind doch wohl unnötig. Auch wenn man da 20 kW für 5 Antminer abrechnet und entsprechende Einnahmen hat dann wird das doch akzeptiert.
o0dy Posted May 17, 2021 Posted May 17, 2021 (edited) vor 14 Stunden schrieb Crusader: Die Kosten für einen Zwischenzähler sind doch wohl unnötig. Sollte leistbar seinhttps://www.google.com/search?q=Zwischenzähler+strom+kosten&hl=de&tbm=isch&source=lnms vor 18 Stunden schrieb Hongbo_Zhang: Man kann natürlich einen eigenen Zähler (die 25 Euro Dinger) vor die Steckdose tun, aber ich nehme nicht an, dass das Finanzamt sich damit abfindet. Klar nehmen sie das an, wie immer gilt... "Die Grundsätze der Buchhaltung, lassen sich in wenigen Grundprinzipien zusammenfassen, "Wahrheit", "Klarheit", "Vollständigkeit", und es muss "Nachvollziehbar" sein." https://www.rechnungswesen-info.de/gob.htmlhttps://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_Buchführung Edited May 17, 2021 by o0dy
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