Zum Inhalt springen

Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig


Serpens66

Empfohlene Beiträge

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/steuern-zinsen-karlsruhe-101.html

Hat da jemand mehr Infos zu, als es jegliche "News" Seiten präsentieren? Hätte gerne mehr Details. Vor allem steht unten, dass irgendwas für 2014-2018 NICHT gelte, erst ab 2019, und dennoch nutzen viele News Seiten den Titel "ab 2014 verfassungswidrig". Was denn nun, oder verstehe ich den Satz "Für die Zeit von 2014 bis 2018 beließen die Richterinnen und Richter die beanstandete Vorschrift hingegen in Kraft." falsch?

Und falls es nun ab 2019 gilt, bedeuted es es gilt ab Steuerjahr 2019, oder, da die Zinsen ja bei 15 monatiger Verspätung anfallen, für alle Zinsen die ab 2019 angefallen sind, egal welches Ursprungsjahr der zugrundeliegende steuerbescheid hat?

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Persönliche Meinung:

Ist wie mit Aktien damals. Die Zinsen sind zwar seit 2014 verfassungswidrig spielt aber für abgeschlossene Fälle zwischen 2014- ~2019 keine Rolle. Heißt wer zu viel gezahlt oder bekommen hat, hat Glück oder Pech gehabt. Das ist sowieso ein Witz. Es ist zwar verfassungswidrig gewesen, aber u.a. wegen Verwaltungsaufwand isses halt so. Nur wer geklagt hat profitiert davon. Wenn man sich da mal drüber Gedanken macht.... Bverfg Urteile kommen oft erst 10 Jahre nach dem Streitjahr... Könnte man als Regierung einfach sagen, na und machen wir halt was verfassungswidriges, am Ende gibts eh oft keine Rückwirkung für den größten Teil des Zeitraumes...

 

Ich schätze den Zeitraum so ein, dass Zinsen die ab dem im Urteil genannten Datum (anfang 2019?) anfangen zu laufen, gelten. Heißt man hat bspw. auf einen 2017er/18er Bescheid Zinsen zurückbekommen, die 2019 ihren Lauf begonnen haben, müsste man die m.E. zurückzahlen müssen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb herrykerry:

Persönliche Meinung:

Ist wie mit Aktien damals. Die Zinsen sind zwar seit 2014 verfassungswidrig spielt aber für abgeschlossene Fälle zwischen 2014- ~2019 keine Rolle. Heißt wer zu viel gezahlt oder bekommen hat, hat Glück oder Pech gehabt. Das ist sowieso ein Witz. Es ist zwar verfassungswidrig gewesen, aber u.a. wegen Verwaltungsaufwand isses halt so. Nur wer geklagt hat profitiert davon. Wenn man sich da mal drüber Gedanken macht.... Bverfg Urteile kommen oft erst 10 Jahre nach dem Streitjahr... Könnte man als Regierung einfach sagen, na und machen wir halt was verfassungswidriges, am Ende gibts eh oft keine Rückwirkung für den größten Teil des Zeitraumes...

ja, glücklicherweise hat mir Winheller direkt gesagt, dass man gegen die Verzugszinsen Einspruch und Adv. beantragen soll. Daher wird für mich wohl der 2017-er Betrag sehr viel geringer, da ich die Steuern erst dieses Jahr gezahlt hab (und eigentlich noch immer auf einen korrigierten Steuerbescheid warte..., habe nur "schon" jetzt gezahlt, wegen ungerechtfertigten Säumniszuschlägen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Serpens66:

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/steuern-zinsen-karlsruhe-101.html

Hat da jemand mehr Infos zu, als es jegliche "News" Seiten präsentieren? Hätte gerne mehr Details. Vor allem steht unten, dass irgendwas für 2014-2018 NICHT gelte, erst ab 2019, und dennoch nutzen viele News Seiten den Titel "ab 2014 verfassungswidrig". Was denn nun, oder verstehe ich den Satz "Für die Zeit von 2014 bis 2018 beließen die Richterinnen und Richter die beanstandete Vorschrift hingegen in Kraft." falsch?

Und falls es nun ab 2019 gilt, bedeuted es es gilt ab Steuerjahr 2019, oder, da die Zinsen ja bei 15 monatiger Verspätung anfallen, für alle Zinsen die ab 2019 angefallen sind, egal welches Ursprungsjahr der zugrundeliegende steuerbescheid hat?

Es gibt einen zinslosen Zeitraum von 15 Monaten, egal ob Nachzahlung oder Erstattung. Der beginnt immer mit dem Ende des Jahres (!!!), in dem die Steuer entstanden ist. Jahr der Steuer plus 15 Monate.

Beispiel Steuer 2019: Ende 2019 + 15 Monate = 31.03.2021 … Verzinsung beginnt damit am 01.04.2021

=============================================================================

Ich würde aber ehrlich gesagt nicht auf zu großes Entgegenkommen vom FA setzen. Ich kann mir da lediglich ein symbolisches Nachjustieren vorstellen. Wie weit die Finanzpolitik weg ist von der Realität, zeigt dieser Kommentar zum Urteil:

„Bundesfinanzministerium will Problem der zu hohen Steuerzinsen schnell angehen. "Das Bundesfinanzministerium wird zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zügig die Vorbereitungen treffen, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen", so Staatssekretär Rolf Bösinger.“

Als wenn das Problem jemand anders verursacht hatte, als das Finanzministerium selbst. Es gibt wahrlich keine größeren Schmierlappen, als deutsche Finanzpolitiker 🤮🤮🤮

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.