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Auf der Plattform Binance ist Staking nicht steuerpflichtig solange...


Sonnenlicht

Empfohlene Beiträge

Sehr geehrte Community,

wie oben schon beschrieben geht es um das "nackte" staken.
Beispiel:
Ich stake mit einem Betrag über 600 € auf Binance. Der Token ist dadurch für 30 Tage auf "locked staking" und steht somit nicht direkt zur Auszahlung bereit..
Nach den 30 Tagen bekomme ich ein "Reward Amount" in Form des Tokens auf meine Binance Wallet geladen.
Insgesamt sind die Tokens dann vermehrt worden.

Also dass machen ich.
Jetzt zur Frage:
Bin ich steuerpflichtig wenn ich die Tokens weiter auf der Wallet behalte? 
Ich lasse mir die dazuverdienten Tokens nicht auszahlen sondern alles verbleibt auf der Wallet.
Wahrscheinlich gilt wieder die Regelung der Veräußerung und dass erst nach 10 Jahren Steuerpflicht besteht.

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vor einer Stunde schrieb Sonnenlicht:

Bin ich steuerpflichtig wenn ich die Tokens weiter auf der Wallet behalte? 

Ja, denn du hast die zusätzlichen Token als "Einkünfte" erhalten.

vor einer Stunde schrieb Sonnenlicht:

Ich lasse mir die dazuverdienten Tokens nicht auszahlen sondern alles verbleibt auf der Wallet.

Es ist egal ob du dir die Einkünfte auf eine andere Wallet schickst oder in Euro eintauschst.

Mit dem Erhalt der Token hast du die Einkünfte erhalten.

vor einer Stunde schrieb Sonnenlicht:

Wahrscheinlich gilt wieder die Regelung der Veräußerung und dass erst nach 10 Jahren Steuerpflicht besteht.

Das ist ein separates Thema, denn das betrifft die spätere Veräußerung.

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vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Ja, denn du hast die zusätzlichen Token als "Einkünfte" erhalten.

Es ist egal ob du dir die Einkünfte auf eine andere Wallet schickst oder in Euro eintauschst.

Mit dem Erhalt der Token hast du die Einkünfte erhalten.

Das ist ein separates Thema, denn das betrifft die spätere Veräußerung.

..und steuerlich zu bewerten ist dann der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts unterstelle ich, nicht der zum 31.12., also zum Ende des Steuerjahres. Ganz praktisch bei Airdrop durch Crowdloan, da evtl. „kein Listing/Wert“ zum Zeitpunkt des Erhalt dahinter steht…

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Am 3.10.2021 um 23:55 schrieb Jokin:

Ja, denn du hast die zusätzlichen Token als "Einkünfte" erhalten.

Es ist egal ob du dir die Einkünfte auf eine andere Wallet schickst oder in Euro eintauschst.

Mit dem Erhalt der Token hast du die Einkünfte erhalten.

Das ist ein separates Thema, denn das betrifft die spätere Veräußerung.

Aber wenn ich nach deutschem Steuergesetz unter 600 € aus "Einkünfte" (Staking mit Token) bleibe bin ich steuerfrei?
Allerdings ist der Anbieter in USA und ich habe dahin 100 € überwiesen.
Soweit ich weiß muss bei Einkünften in USA alles versteuert werden.

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  • 3 Wochen später...

Angenommen:

Man staket 1000coins und erhält 10coins Reward

1coin ist 1€ Wert, zu Zeitpunkt des Erhalts.

So ist man dem FA den Grenzsteuersatz schuldig, gehen wir von 42% aus, also 4,2€. Richtig?

Die Schuld gilt aber erst ab 31.12. Richtig?

Die 1000 coins sind jetzt erst nach 10 Jahren steuerfrei veräusserbar, oder nach 1 Jahr?

Was ist mit 10 coins aus dem Reward? Auch nach 10 Jahren, oder nach 1 Jahr steuerfrei.

Bei Stabile coins ist es dann egal, da keine Wertsteigerung.

Die 4,2€ Steuer ist aus Vereifachungsgründen aus der Portokasse beglichen.

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