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Steuerliche Behandlung bei Verkäufen in einem Kalenderjahr mit unterschiedlichen Haltefristen


NordicByNature

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Liebe Community,

mit einer spezifischen Frage wende ich mich heute an euch, wozu ich bisher noch keine finalen Antworten durch meine Recherche erhalten habe.

 

Ausgangssituation:

1. ) Ich besitze neben 0,6 BTC und etwas ETH noch einige Altcoins, die ich seit 2017 halte und kontinuierlich aufgestockt habe.

Sämtliche Positionen liegen über der steuerlich relevanten Haltefrist von 1 Jahr, so dass ein Verkauf gegen Euro steuerfrei wäre. Sämtliche Transaktionen sind dokumentiert.

Ich plane, nach dem von mir erwarteten parabolischen Anstieg der meisten Kryptowährungen in den kommenden Wochen/Monaten, einen Großteil meiner steuerfreien Coins zu verkaufen. Dabei spekuliere ich auf einen darauf folgenden ‚Bärenmarkt', in dem ich mit dem Geld aus dem vorherigen Verkauf mein Portfolio wieder auffüllen will. Mein Ziel ist es somit, meinen Coin-Bestand signifikant zu erhöhen.

2.) Nun denke ich darüber nach, dass ich einen niedrigen fünfstelligen Euro-Betrag von meinem Tagesgeldkonto dafür nutzen kann, weitere Krypros zu kaufen.

Mit diesem Trade wäre mein Ziel, diese Coins nahe des Peak in wenigen Wochen/Monaten gegen Euro zu veräußern und somit mein eingesetztes Kapital in Euro signifikant zu erhöhen. In dem Fall würde entsprechend eine Steuerzahlung auf mich warten, da die Freigrenze für das private Veräußerungsgeschäft i.H.v. 600,- Euro überschritten werden würde.

 

Meine Frage:

Wie verhält sich das insgesamt steuerlich für mich? Gefährde ich mit dem kurzfristigen Invest (2.) die Steuerfreiheit bei den anderen Coins (1.), wenn beide Positionen in einem Kalenderjahr nahezu zeitgleich veräußert werden?

Gedanklich hänge ich immer an nachfolgender Formulierung, die ich so oder so ähnlich in unterschiedlichen Quellen finde: Für Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Diese gilt nicht nur für Geschäfte mit Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Wird die Freigrenze überschritten, sind auf den gesamten Gewinn Steuern zu zahlen.

Den fett markierten Satz kann man unterschiedlich interpretieren, aber was bedeutet das konkret für meine oben dargestellte Situation?

Ich danke euch für eure Hinweise und hoffe auf entsprechende Impulse für mich, die ich schon häufig in diesem Forum mitgenommen habe!

 

Viele Grüße aus dem hohen Norden.

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vor 6 Minuten schrieb NordicByNature:

Wie verhält sich das insgesamt steuerlich für mich? Gefährde ich mit dem kurzfristigen Invest (2.) die Steuerfreiheit bei den anderen Coins (1.), wenn beide Positionen in einem Kalenderjahr nahezu zeitgleich veräußert werden?

Gedanklich hänge ich immer an nachfolgender Formulierung, die ich so oder so ähnlich in unterschiedlichen Quellen finde: Für Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Diese gilt nicht nur für Geschäfte mit Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Wird die Freigrenze überschritten, sind auf den gesamten Gewinn Steuern zu zahlen.

Den fett markierten Satz kann man unterschiedlich interpretieren, aber was bedeutet das konkret für meine oben dargestellte Situation?

 

Nein, da kann man nichts unterschiedlich interpretieren.

Steuerfrei heißt steuerfrei, es sein dennn du machst mit den alten Coins noch Staking oder so etwas.

Der steuerpflichtige Verkauf anderer Coins in der Jahresfrist hat keinen Einfluß auf die alten Coins.

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vor 14 Minuten schrieb fox42:

Die neuen Coins kann man wieder 1 Jahr liegen lassen.

Er möchte aber mit den Trades sein    eingesetztes Kapital in Euro signifikant erhöhen.

Also Shitcoins handeln.

Die kannst du aber kein Jahr liegen lassen da sie dann wieder wertlos sind.  :)

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Die für dich relevante Frage ist die der Verbrauchsreihenfolge (FIFO) und der Depottrennung.
Wenn du keine Depottrennung betreibst (die gehaltenen steuerfreien Coins also nicht auf einer separaten wallet/exchange liegen, wie neu angeschaffte coins) dann gilt FIFO bei einer Veräußerung. Wenn du also zu deinen 0.6 BTC jetzt noch weitere 0.6 BTC kaufst und ein paar Tage später wieder 0.6 BTC verkaufst, dann hast du damit deine steuerfreien 0.6BTC verkauft und hälst die neu angeschafften BTC.
Dies bedenkend musst du entsprechend planen.

Mit der Freigrenze hat das nichts zu tun, steuerfrei coins bleiben steuerfrei.

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vor einer Stunde schrieb Rikki77:

Also Shitcoins handeln.

Die kannst du aber kein Jahr liegen lassen da sie dann wieder wertlos sind.  :)

Wenn die Annahme stimmt, kann das so sein. Ansonsten würde ich versuchen, egal ob überhaupt steuerpflichtig oder nicht, steuerfrei zu realisieren und neue Coins wieder hinzulegen.

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vor 1 Minute schrieb fox42:

Ansonsten würde ich versuchen, egal ob überhaupt steuerpflichtig oder nicht, steuerfrei zu realisieren und neue Coins wieder hinzulegen.

Bei dem gleichen Coin, ja natürlich.

Gewinn steuerfrei realisieren und neu kaufen.

Wenn es dann wieder fällt kann man schön Verluste realisieren.

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Danke für die Antworten!

Das Thema 'Depottrennung' werde ich für mich einmal durchdenken und gucken, wie ich dies nutzen werde. Für meinen im Ausgangs-Post skizzierten Gedanken scheint es zumindest zielführend zu sein und ein kurzfristig orientierter Trade (durch Nutzung der Depottrennung) die Steuerfreiheit sämtlicher anderer Coins (Nutzung von FIFO, da hier keine Depottrennung erfolgt ist) nicht zu gefährden.

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