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Versteuerung von ETH Mining Erträgen


Käsemauke

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Hallo,

ich habe dieses Jahr ETH im Pool gemined und schon einige Auszahlungen an mein Wallet vom Pool bekommen. Jedoch noch nichts davon verkauft.

Für die Steuererklärung 2021 sind die Poolauszahlungen zum jeweiligen ETH/ EUR-Kurs zum Zeitpunkt des Eingangs auf mein Wallet zu versteuern.

Aber wann muss der Gewinn durch die Kursänderung versteuert werden, zum Zeitpunkt des Verkaufes an einer Börse? Also wenn ich ETH nicht dieses Jahr, sondern z.B. im Januar verkaufe, dann wäre der Kursgewinn der jeweiligen Coins in der Steuererklärung 2022 anzugeben?

Kann man das so aufteilen über die Jahre? 

 

Danke und Gruß

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vor 10 Stunden schrieb Käsemauke:

Aber wann muss der Gewinn durch die Kursänderung versteuert werden, zum Zeitpunkt des Verkaufes an einer Börse?

Ja, es geht ja um deine Erträge aus "privaten Veräußerungsgeschäften".

vor 10 Stunden schrieb Käsemauke:

Also wenn ich ETH nicht dieses Jahr, sondern z.B. im Januar verkaufe, dann wäre der Kursgewinn der jeweiligen Coins in der Steuererklärung 2022 anzugeben?

Logisch, du hast die ja in 2022 "veräußert".

vor 10 Stunden schrieb Käsemauke:

Kann man das so aufteilen über die Jahre? 

Natürlich.

Schlauer wäre es diese Erträge erst 12 Monate liegen zu lassen damit der Ertrag nicht mehr steuerpflichtig ist.

 

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Es gibt noch eine weitere Möglichkeit. Wenn du Accointing oder CryptoTax nutzt, ist der Verkauf zumindest aktuell noch steuerfrei. Beide Tools vertreten den Standpunkt, dass die zugeflossenen ETH nicht angeschafft wurden und ohne Anschaffung keine Veräußerung.

vor 14 Minuten schrieb Jokin:

Schlauer wäre es diese Erträge erst 12 Monate liegen zu lassen damit der Ertrag nicht mehr steuerpflichtig ist.

Dazu würde ich auch bei Nutzung von Accointing oder CryptoTax raten. Das Problem ist, dass du deren Auslegung im Zweifel gegenüber dem Finanzamt auch durchsetzen musst. Wenn du die Erträge einfach 12 Monate liegen lässt dann kann dir egal sein ob das Finanzamt der Einschätzung der beiden Tools folgt oder nicht.

Ich würde aber noch hinzufügen, dass es so oder so ein Risiko gibt in die Insolvenz getrieben zu werden. Daher immer schön mitrechnen welche Summen man am Jahresende vorhalten muss um die Steuern für den Erhalt der ETH zu zahlen. Nichts ist schlimmer als den Kurs einbrechen zu sehen und dann vom Finanzamt aufgefordert zu werden eine 5 oder sogar 6 stellige Summe zu bezahlen. Die Trading Verluste kannst du hier nicht verrechnen daher bitte ein Teil der Erträge sofort verkaufen um am Jahresende immer artig seine Steuerschuld bezahlen zu können egal wie der Kurs sich entwickelt hat.

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Okay, danke!

vor 10 Stunden schrieb Jokin:

Schlauer wäre es diese Erträge erst 12 Monate liegen zu lassen damit der Ertrag nicht mehr steuerpflichtig ist.

Richtig, aber nur falls kein Gewerbe vorliegt.

Dann hätte ich noch zwei Fragen:

1. Einzelne Grafikkarten sollen wohl über 2 Jahre abgeschrieben werden, da ich aber einen kompletten PC nur fürs Mining zusammengestellt habe, wurden mir 3 Jahre für die ganze Hardware als Abschreibung empfohlen; das soll wohl so bei regulären PC-Systemen der Fall sein. Kann jemand dazu was sagen?

2. Können Verluste durch Investitionskosten und laufende Kosten ins nächste Jahr übernommen werden, damit man bei einem Verkauf mehr Einnahmen steuerfrei bis zum jährlichen Freibetrag "frei" hat?

Grüße

 

 

Bearbeitet von Käsemauke
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vor 12 Stunden schrieb Käsemauke:

1. Einzelne Grafikkarten sollen wohl über 2 Jahre abgeschrieben werden, da ich aber einen kompletten PC nur fürs Mining zusammengestellt habe, wurden mir 3 Jahre für die ganze Hardware als Abschreibung empfohlen; das soll wohl so bei regulären PC-Systemen der Fall sein. Kann jemand dazu was sagen?

Nun ist auch ein Jahr möglich:

https://www.haufe.de/amp/finance/buchfuehrung-kontierung/computer-notebook-tablet-pc-abschreibungsmoeglichkeiten_186_343716.html

-> bitte wende dich an einen Steuerberater wenn du nicht die drei Jahre anwenden möchtest.

vor 12 Stunden schrieb Käsemauke:

2. Können Verluste durch Investitionskosten und laufende Kosten ins nächste Jahr übernommen werden, damit man bei einem Verkauf mehr Einnahmen steuerfrei bis zum jährlichen Freibetrag "frei" hat?

Was sind "Verluste durch Investitionskosten"?

Abschreibungen sind Werbungskosten.

Wenn diese Werbungskosten die Einnahmen übersteigen, dann mindert das deine gesamten Einkünfte des Steuerjahres. Ein negatives Einkommen ist "persönliches Pech".

Daher kann es durchaus sinnvoll sein Abschreibungen über mehrere Jahre zu strecken.

Aber auch hier: Das ist für mich ganz unsicheres Terrain, bitte wende dich mit diesem Thema an einen Steuerberater, der weiß was zu tun ist.

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vor 15 Stunden schrieb Käsemauke:

1. Einzelne Grafikkarten sollen wohl über 2 Jahre abgeschrieben werden, da ich aber einen kompletten PC nur fürs Mining zusammengestellt habe, wurden mir 3 Jahre für die ganze Hardware als Abschreibung empfohlen; das soll wohl so bei regulären PC-Systemen der Fall sein. Kann jemand dazu was sagen?

Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Server. Ich habe 3 Anschaffung aufs Jahr verteilt. In Summe waren die Kosten zu hoch aber ich habe gegenüber dem Finanzamt die Kosten auf bestimmte Projekte runtergebrochen. Die erste Anschaffung war bei mir für eine Storj Node. Die zweite Anschaffung als Vorbereitung für ETH Mining und die dritte Anschaffung am Ende des Jahres war ein Upgrade für die Storj Node. Das habe ich sauber dokumentiert und dann nicht als ein Komplettsystem sondern als 3 Anschaffung alles in einem Jahr abgeschrieben.

Viel falsch machen kannst du eigentlich nicht. Die Kosten trägst du so oder so bei den Werbungskosten direkt unter den Mining Einkünften ein. Wenn du über 2 oder 3 Jahre abschreibst dann hau da einfach ein Kürzel "AfA 2 Jahre" daneben. Finanzamt kann dann immer noch widersprechen. Wichtig von deiner Seite ist nur, dass du ihnen klar mitteilst was du gemacht hast. Im 2. Jahr dann einfach "AfA siehe Vorjahr".

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