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Finanzamt welche Crypto-Käufe mitteilen


sisqonrw

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vor einer Stunde schrieb sisqonrw:

Und was ist wenn du die Airdrops nicht verkaufst? Ist doch dann kein Veräußerungsgeschäft.

Der Wert kann doch z.B. von 0,05 USDT auf 0,0000005 USDT fallen.

Wenn du die verkaufst dann hast du sie verkauft. Das ist ein Veräusserungsgeschäft. Ganz einfach. 

Dann haste halt Verlust gemacht.

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vor einer Stunde schrieb sisqonrw:

Und was ist wenn du die Airdrops nicht verkaufst? Ist doch dann kein Veräußerungsgeschäft.

Dann hast du zum Zeitpunkt des Erhalts des Airdrops steuerrelevante Einnahmen.

vor einer Stunde schrieb sisqonrw:

Der Wert kann doch z.B. von 0,05 USDT auf 0,0000005 USDT fallen.

Es wäre dumm in diesem Fall nur die Einnahmen zu 0,05 USDT zu verbuchen und nicht die Veräußerung binnen 12 Monaten.

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vor 16 Minuten schrieb battlecore:

Wenn du die verkaufst dann hast du sie verkauft. Das ist ein Veräusserungsgeschäft. Ganz einfach. 

Dann haste halt Verlust gemacht.

Ich habe es so verstanden, dass man auch die Airdrops versteuern muss, wenn man die verdient hat.

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vor 26 Minuten schrieb battlecore:

Du bezahlst ja nicht die Steuer wenn du die Coins bekommst. Sondern erst wenn du sie verkaufst.

Geht ja nunmal nicht anders.

Ob du sie mit Gewinn oder mit Verlust verkaufst hat damit überhaupt nix zu tun.

Wie auch bei Airdops? Ich dachte man bezahlt Steuern weil man die erhalten hat.

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vor 12 Stunden schrieb battlecore:

Du bezahlst ja nicht die Steuer wenn du die Coins bekommst. Sondern erst wenn du sie verkaufst.

Geht ja nunmal nicht anders.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

... da steht alles drin, es wird unterschieden ob man seine Daten dafür gegeben hat um den Airdrop zu erhalten oder ob man ihn einfach so bekommen hat. Bekommt man ihn "einfach so aus heiterem Himmel", dann ist einem das oft gar nicht bewusst, dass man da etwas erhalten hat. Also hat man etwas "geschenkt" bekommen, das dürfte jedoch eher der Sonderfall sein.

Zitat

DieEinheiten der virtuellen Währung oder Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen (vgl. zur Ermittlung des Marktkurses Rz. 32).Erfolgt keine Gegenleistung, kommt eine Schenkung in Betracht, für die die schenkungssteuerrechtlichen Regelungen gelten.

Die Steuern werden natürlich erst nach Erhalt des Steuerbescheids bezahlt.

Das sieht terminlich recht entspannt aus:

- Februar 2021 kam der Airdrop
- Januar 2022 kann die Ertragsermittlung für 2021 vorgenommen werden
- Ende Februar 2022  kommen dann die anderen Daten zum Finanzamt, die für die Steuererklärung benötigt werden
- Bis Juli 2022 hat man auf jeden Fall Zeit die Steuererklärung abzugeben
- Ende 2022 kann man mal mit dem Steuerbescheid rechnen, da eine manuelle Prüfung nötig ist.
- Realistisch dürfte der Steuerbescheid für 2021 irgendwann im Sommer 2023 kommen.
- 7 Tage später muss dann die Nachzahlung beglichen sein.

 

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