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Finanzamt welche Crypto-Käufe mitteilen


sisqonrw

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb Heineken:

Manche sind echt zu süß...aber manchmal denke ich Ihr wollt uns triggern ^^

also nicht. Verstehe ich richtig, dass man nur mitteilen muss, wenn man es innerhalb eines Jahres verkauft hat.

Sprich man muss es auch nicht vom Kauf mitteilen, wenn man es nach einem Jahr verkauft?

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vor 8 Minuten schrieb sisqonrw:

Dem Finanzamt um steuern zu zahlen, damit man kein Ärger bekommt.

Nach der Logik müsstest du für alles, was du je kaufst, dem Finanzamt melden. Denn theoretisch könnten Steuern entstehen, nachdem du es mit Gewinn verkaufst. Z.B. Nahrung, Klamotten, Druckerpapeir. Vielleicht kauft dir das jemand teurer ab. Also alles melden, was man kauft. Und dann wäre man sogar ein Händler. Also lieber jetzt schonmal ein Gewerbe anmelden.

 

Macht das Sinn?

Bearbeitet von coinboy
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Gerade eben schrieb sisqonrw:

Dem Finanzamt um steuern zu zahlen, damit man kein Ärger bekommt.

Wenn du als Privatperson deine Veräußerungsgewinne  nach einem Jahr Haltedauer in 2 Millionen EURO Gewinne, nicht angibst, ist das immer noch legal. Falls aber auf deinen Bankkonto ein größerer Betrag ein geht, gibt es Meldungen. Dann mußt du nachweisen, welche Summe du wann woher bekommen hast. Das ist auch richtig und nicht anzuzweifeln, wegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorismusfinanzierung. Nach einem Jahr Haltedauer solltest du auch keine schlafenden Hund wecken !

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vor 2 Minuten schrieb coinboy:

Nach der Logik müsstest du für alles, was du je kaufst, dem Finanzamt melden. Denn theoretisch könnten Steuern entstehen, nachdem du es mit Gewinn verkaufst. Z.B. Nahrung, Klamotten, Druckerpapeir. Vielleicht kauft dir das jemand teurer ab. Also alles melden, was man kauft.

 

Macht das Sinn?

Das war ironisch von dir oder?

nein Sinn macht es nicht.

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vor 1 Minute schrieb Bitlotcoin:

Wenn du als Privatperson deine Veräußerungsgewinne  nach einem Jahr Haltedauer in 2 Millionen EURO Gewinne, nicht angibst, ist das immer noch legal. Falls aber auf deinen Bankkonto ein größerer Betrag ein geht, gibt es Meldungen. Dann mußt du nachweisen, welche Summe du wann woher bekommen hast. Das ist auch richtig und nicht anzuzweifeln, wegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorismusfinanzierung. Nach einem Jahr Haltedauer solltest du auch keine schlafenden Hund wecken !

Was meinst du mit "Nach einem Jahr Haltedauer solltest du auch keine schlafenden Hund wecken ! "?

 

und ab welchen Betrag gibt es eine Meldepflicht. Was ist wenn man es nicht meldet? Strafen?

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Gerade eben schrieb sisqonrw:

Das war ironisch von dir oder?

nein Sinn macht es nicht.

Wenn du z.B. Druckerpapier mit Gewinn verkaufst, entstehen natürlich (nach einem Freibetrag?) steuern. Wieso soll man jetzt schon angeben, dass man Druckerpapier gekauft hat?

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vor 15 Stunden schrieb sisqonrw:

muss man dem Finanzamt alle Cryto-Käufe mitteilen oder nur die man erst verkauft hat?

Nein, nur Veräußerungen wenn die verkauften Coins vor weniger als 12 Monaten angeschafft wurden.

Dabei ist egal ob du bei der Veräußerung andere Coins oder Euro erhalten hast.

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Ganz genau.

Es heißt ja auch Privates Veräßerungsgeschäft und nicht etwa Privates Kaufgeschäft.

Das ist auch der Hinweis an den TO, wo in der Steuererklärung eventuelle Gewinne innerhalb der einjährigen Haltefrist anzugeben sind, siehe Anlage SO.

Bearbeitet von BTCinvestor
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vor einer Stunde schrieb sisqonrw:

Wie schaut es bei Mining, Airdrops und Staken und Nodes aus in Deutschland?

Mining: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Aidrops: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Staking: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Masternodes: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Mining: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Aidrops: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Staking: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Masternodes: Einnahmen sind als Einkünfte gem. §22 EStG. zu versteuern.

Aber hier gibt es keine Befreiung nach einem Jahr oder? Oder doch? Wenn man das geminte, die Airdrops nach einem Jahr erst verkauft vielleicht?

 

Bei Staking bekommt man ja ein Zins nach einem Jahr. Hmm wie wird das dann behandelt?

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vor einer Stunde schrieb sisqonrw:

Aber hier gibt es keine Befreiung nach einem Jahr oder? Oder doch? Wenn man das geminte, die Airdrops nach einem Jahr erst verkauft vielleicht?

 

Bei Staking bekommt man ja ein Zins nach einem Jahr. Hmm wie wird das dann behandelt?

Oh man - wieso sind immer weniger Menschen in der Lage sich Basisinformationen selbst zu beschaffen?

Du bekommst z.B. 100 Coins zum Wert von 200 Euro als Rewards.

-> Du versteuerst 200 Euro als Einahmen nach §22 EStG als Einkünfte aus "Sonstigen Leistungen"

Diese 100 Coins steigen im Wert auf 500 Euro

-> Du versteuerst bei Veräußerung dieser Coins binnen der Jahresfrist den Kurs gewinn von 300 Euro nach §23 EStG als Einkünfte aus "priv. Veräußerungsgeschäften".

 

Bitte, bitte informiere dich ein bisschen vorab mit Google. Hab ich auch gemacht.

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hier ist die seriöseste Quelle die es aktuell gibt, der BMF Entwurf. Dort steht bei vielen Dingen drin, wie es besteuert werden soll, wenn auch nicht alles:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf

Bearbeitet von Serpens66
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vor 4 Stunden schrieb Serpens66:

hier ist die seriöseste Quelle die es aktuell gibt, der BMF Entwurf. Dort steht bei vielen Dingen drin, wie es besteuert werden soll, wenn auch nicht alles:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf

Hmm das ist ein Entwurf. Das heißt doch wohl dann, dass es noch nicht gilt.

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vor 4 Stunden schrieb sisqonrw:

Hmm das ist ein Entwurf. Das heißt doch wohl dann, dass es noch nicht gilt.

es ist nicht final, das ist richtig. Aber es gilt als sehr wahrscheinlich, dass es wenn überhaupt nur minimale Änderungen gibt. Und das was dann final da drin steht, ist "Gesetz" für dein Finanzamt. Wenn du die Gesetze anders interpretierst, dann musst du klagen. Deshalb ist es sinnvoller sich darauf zu verlassen, als auf jede andere Quelle, weil es dort wie immer 10 unterschiedliche Meinungen/Auslegungen zu demselben Thema gibt. Dann also lieber gleich nach der Auslegung handeln, die das BMF vertritt.

Bearbeitet von Serpens66
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Am 7.1.2022 um 22:08 schrieb sisqonrw:

Hallo,

 

 

man dem Finanzamt alle Cryto-Käufe mitteilen oder nur die man erst verkauft hat?

Nur die, die steuerrelevant sind. Das findest du eigentlich wenn du nach Begriffen suchst, am besten über Google, da landest du auch öffter hier 

 

Ich habe deinen Texte mal eingegeben

https://www.google.com/search?q=muss+man+dem+Finanzamt+alle+Cryto-Käufe+mitteilen+oder+nur+die+man+erst+verkauft+hat

Einfach durchlesen, wirst schnell fündig. Fragen danach gerne.

Bearbeitet von alica
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vor 8 Minuten schrieb battlecore:

Ist das jetzt neuerdings so?

Nein

vor 9 Minuten schrieb battlecore:

Vor zwei Jahren hiess es dazu noch das es dort keine Anschaffung gibt und daher auch keinen steuerlichen Vorgang beim Verkauf.

Das war damals schon oft verbreiteter Unsinn.

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vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Nein

Das war damals schon oft verbreiteter Unsinn.

Dieser Unsinn stand vor zwei Jahren aber so in dem Entwurf zur Besteuerung so drin. 

Edit: Genauer gesagt gibt es keine Anschaffung wenn bei einem Airdrop wenn man für dessen Erhalt nicht eine Gegenleistung erbringt für die man selbst tätig werden muss. Das anklicken einiger Buttons um den Airdroo zu erhalten zählt dabei nicht zu dieser Gegenleistung.

Ich hab grad in dem oben verlinkten Entwurf nachgelesen. Da ist es etwas weniger genau definiert. Dort steht das die Herausgabe persönlicher Daten als Gegenleistung zählt. Das wäre dann ein steuerlich relevanter Vorgang.

Die damals deutlich genannten Ausnahmen scheinen gestrichen zu sein. Das eröffnet natürlich Spielraum für freie Interpretation.

Bearbeitet von battlecore
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