rollade164 Geschrieben 20. Januar 2022 Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 Hallo, ich bin selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Ich mache gerade meine Steuer und weiß das ich meine Krypto Gewinne/Verluste zu meinem Einkommen addieren muss. Bei meiner Krankenkasse TK bin ich mir nicht sicher, was zu meiner Beitragsbemessung hinzugerechnet werden soll. Ich muss wohl Erträge aus Kapitaleinkünften, mit zu der Beitragsberechnung heranziehen. Ich kann aber nichts zu Spekulationsgeschäften finden. Werden diese Eträge beim selbstständigen auch herangezogen zum erechnen des montalichen Beitrages? Beim Sozialversicherungspflichtigen werden die Erträge doch auch nicht herangezogen oder? Viele Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 20. Januar 2022 Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 vor 5 Minuten schrieb rollade164: Bei meiner Krankenkasse TK bin ich mir nicht sicher 0800 - 285 85 85 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rollade164 Geschrieben 20. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 Haben zu, dachte ich Frage mal nach, falls es jmd weiß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 20. Januar 2022 Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 vor 57 Minuten schrieb rollade164: Haben zu, dachte ich Frage mal nach, falls es jmd weiß Google hilft doch auch: "Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse errechnet sich aus dem Einkommen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 4837,50 Euro monatlich. " 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rollade164 Geschrieben 20. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 (bearbeitet) Es ist ja kein Einkommen bzw nicht das Haupteinkommen.. Wenn ich am Geldautomaten oder Casino Geld gewinne, führe ich darauf ja auch keine Krankenkassenbeitraege ab.. Evtl hingt der Vergleich aber ich denke so einfach ist es an der Stelle nicht, zumindest hilft Google mir da nicht weiter.. Bearbeitet 20. Januar 2022 von rollade164 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BTCinvestor Geschrieben 20. Januar 2022 Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 Wenn ich es in meiner kurzen Googel Recherche richtig interpretiert habe, sind auf steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte bei freiwillig Versicherten in der GKV Beiträge zu zahlen. Ohne Gewähr 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rollade164 Geschrieben 20. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2022 Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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