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Berücksichtigung von Gebühren bei der Berechnung von Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne


Laurin

Empfohlene Beiträge

Ich habe noch eine weitere Frage die ich in diesem Forum noch nicht beantwortet gesehen habe und auch bin ich nach längerer Recherche im Internet nicht fündig geworden.

Frage:

Wie werden Fees bei der Kalkulation der Berechnungsgrundlage von Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne berücksichtigt?

Konkret sehe ich in meiner Binance CSV Datei diese drei Klassifizierungen:

1) Fee (was es kostet einen Trade einzugehen und zu schließen)

2) Funding Fee (jede 8 Stunden werden Fees eingezogen, je nach Marktlage positiv oder negativ)

3) Insurance fund compensation (unsicher was es damit auf sich hat)

Wenn ich auf Koinly meine Transaktionen analysieren und mir einen Tax Report erstellen lasse, wird mir lediglich die Funding Fee (2) von den Gewinnen abgezogen. 

Fees fürs Eingehen und Schließen des Trades (1) und (3) werden als Costs & expenses separat aufgelistet. Vor allem (1) ist ein sehr hoher Bestandteil bei mir welchen ich natürlich gerne den Gewinnen entgegenrechnen wollen würde. 

Wie seht Ihr das Thema? 

Danke Euch! 

Laurin

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Danke @Jokin für deine ausführliche Antwort. 

Mir ist klar, dass es sich hier um Werbungskosten handelt und über den Sparerpauschbetrag abgegolten sind, jedoch verstehe ich die Unterscheidung meiner 3 genannten Positionen nicht. 

Warum sollte die Funding Fee von Gewinnen abgezogen werden dürfen, aber die Maker or Taker fee nicht? 

Bearbeitet von Laurin
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vor 7 Stunden schrieb Laurin:

Ich habe noch eine weitere Frage die ich in diesem Forum noch nicht beantwortet gesehen habe und auch bin ich nach längerer Recherche im Internet nicht fündig geworden.

Frage:

Wie werden Fees bei der Kalkulation der Berechnungsgrundlage von Kapitalertragssteuer auf USDT Future Gewinne berücksichtigt?

Konkret sehe ich in meiner Binance CSV Datei diese drei Klassifizierungen:

1) Fee (was es kostet einen Trade einzugehen und zu schließen)

2) Funding Fee (jede 8 Stunden werden Fees eingezogen, je nach Marktlage positiv oder negativ)

3) Insurance fund compensation (unsicher was es damit auf sich hat)

Wenn ich auf Koinly meine Transaktionen analysieren und mir einen Tax Report erstellen lasse, wird mir lediglich die Funding Fee (2) von den Gewinnen abgezogen. 

Fees fürs Eingehen und Schließen des Trades (1) und (3) werden als Costs & expenses separat aufgelistet. Vor allem (1) ist ein sehr hoher Bestandteil bei mir welchen ich natürlich gerne den Gewinnen entgegenrechnen wollen würde. 

Wie seht Ihr das Thema? 

Danke Euch! 

Laurin

Pfleg deine Trades bei CoinTracking ein (Die ersten 200 Trades sind frei) und schau ob du dort weiter kommst und wir haben hier einen Bereich der dir weiterhilft wenn trotzdem Fragen auftauchen sollten. Das sieht doch sehr speziell aus bei dir.

 

Bearbeitet von Solomo
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vor einer Stunde schrieb Laurin:

Warum sollte die Funding Fee von Gewinnen abgezogen werden dürfen, aber die Maker or Taker fee nicht? 

Weil das eine direkt den Trades zugeordnet wird und somit in den Ertrag (Gewinn/Verlust) eingeht und das andere sind halt Werbungskosten, die erst im zweiten Schritt vom Ertrag abgezogen werden.

Das wird unterschiedlich gebucht, führt jedoch zu demselben Endergebnis.

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Danke @Jokin

Meines Erachtens kann man auch die Maker und Taker Fee recht einfach zu den jeweiligen Trades zuordnen. Ich habe nochmal genauer nachgeschaut und Koinly nimmt alle Fees gesondert als Cost&Expenses auf und zieht nur meine P&L als Future Gewinne in Betracht. 

Ich denke nicht, dass das korrekt ist. Habe nochmal genauer nachgelesen: 

Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind grundsätzlich sämtliche Werbungskosten (z. B. Depotgebühren, Fremdfinanzierungszinsen etc.) abgegolten... Ausgenommen sind jedoch folgende Kosten: 

 

  • Veräußerungskosten und Kosten i. Z. m. Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG Satz 5 berücksichtigt (→ Tz 730). (§20 abs 4 EStG S.5 - Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen)
  • Anschaffungsnebenkosten werden in die Veräußerungsgewinnberechnung einbezogen. Hierzu gehört auch der Anteil der Transaktionskosten einer Vermögensverwaltungsgebühr. Bei Pauschalhonoraren ("all-in fee") i. Z. m. der Abgeltungsteuer ist die in der "all-in-fee" enthaltene Transaktionskostenpauschale im Zeitpunkt der Verausgabung als abziehbarer Aufwand anzuerkennen (BMF, Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004:017, Rn. 93 ff., BStBl 2016 I S. 85).

Werde versuchen, dass ich beim Finanzamt die Anerkennung der Anschaffungsnebenkosten, sprich die Fees (sowohl Kommission als auch Funding) durchbekomme. Zumindest werde ich in einem Begleitschreiben darauf eingehen. 

Wie seht Ihr das?

Bearbeitet von Laurin
Gesetzestext hinzugefügt
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Ich verstehe dein Problem nicht.

Coinly weist dir alle Kosten aus.

Es ist nun an dir diese Kosten in die richtigen Felder der Einkommensteuererklärung aufzunehmen.

Was soll das Finanzamt anderes sagen als dass du die Formulare einfach nur selber füllen musst ?!?

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Mein Problem ist, ob ich als Kapitalerträge den reinen Futuregewinn eintragen muss und zwar ohne Kosten oder eben abzüglich der Kosten. 

Ich würde natürlich gerne die Kosten anrechnen, sodass meine Kapitalerträge sich vermindern. Wenn ich jetzt den um die Kosten verringerten Betrag ansetze, dann kann ich dem Finanzamt ja Hilfestellung geben bzw kann es auch lassen. Ich möchte lediglich vermeiden, dass mir im Nachhinein eine Unterschlagung oder ähnliches vorgeworfen wird. Ich hoffe, dass es nun deutlicher wird. 

Danke !

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vor 2 Stunden schrieb Laurin:

Mein Problem ist, ob ich als Kapitalerträge den reinen Futuregewinn eintragen muss und zwar ohne Kosten oder eben abzüglich der Kosten. 

Sorry, aber wieso finde ich bei Google die Antwort in 2 Sekunden und du nicht?

https://datenbank.nwb.de/Dokument/97088/

Und schau an, ich hatte mich geirrt - in der Anlage KAP gibt's keine Werbungskosten mehr.

Die werden direkt abgezogen wenn sie abziehbar sind.

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Könntest Du mir hier die Aussage der Passage bitte nennen? Ich habe leider keinen Zugriff. 

Ich hatte oben ja schon gesagt, dass die Werbungskosten über den Sparerpauschbetrag abgegolten sind und es somit keine Werbungskosten mehr gibt. 

Trotzdem gibt es ja den Satz "Veräußerungskosten und Kosten i. Z. m. Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG Satz 5 berücksichtigt", welcher m.E. auf den von mir beschriebenen Fall zutreffen würde. 

Danke Dir 

Bearbeitet von Laurin
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3. Abzugsfähige Werbungskosten

In folgenden Fällen sind die Kosten auch ab 2009 weiterhin abzugsfähig: 

  • Veräußerungskosten und Kosten in Zusammenhang mit Termingeschäften werden bei der Veräußerungsgewinnermittlung nach § 20 Abs. 4 EStG berücksichtigt.

  • Auch Anschaffungsnebenkosten werden in die Veräußerungsgewinnberechnung einbezogen. Hierzu rechnet auch der Transaktionskostenanteil einer Vermögensverwaltungsgebühr. 

    Nicht abzugsfähig sind alle durch die Kapitaleinkünfte veranlassten Aufwendungen, soweit diese nicht in die Veräußerungsgewinnermittlung einzubeziehen sind, wie z.B. Zinsen, Depot- und Kontogebühren, Aufwendungen für Fachliteratur, Reisekosten zu Hauptversammlung und Rechtsanwaltskosten. Auch negative Einlagezinsen gehören zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen. 

  • Sofern die Tarifregelung des § 32d Abs. 1 EStG (Fixsteuersatz 25%) wegen der Anwendung der § 32d Abs. 2 Nr. 1 (Steuersatzspreizungen) bzw. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (bestimmte unternehmerische Beteiligungen) nicht gewährt wird, können auch die Werbungskosten wie nach der früheren Rechtslage abgezogen werden (ggf. nur im Teileinkünfteverfahren). Für diese Einkünfte wird der Sparer-Pauschbetrag nicht gewährt. 

 

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