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Steuererklärung mit Crypto, Tokens und NFTs


dun

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Hi! Ich habe Probleme mir den Ablauf der Steuern bei Krypto vorzustellen da ich bisher keine nennenswerten Investitionen getätigt habe, die ich einer Steuererklärung hätte angeben müssen. Ich bin also ein blutiger Anfänger was Steuererklärungen angeht. Um Missverständnisse aufgrund meines Unwissens vorzubeugen habe ich ein einfaches Beispiel mit Fragen ausgedacht.

 

1. Ich kaufe 2018 1BTC und 1ETH.

Muss ich in der Steuererklärung 2018 diesen Kauf bereits angeben?

 

2. Ich verkaufe 2019 (6 Monate nach Kauf) 0.5BTC und mache einen Gewinn von 2000€.

Diese 2000€ wären dann zu besteuern oder? Welche Steuern würden für in diesem Fall anfallen?

 

3. Ich verkaufe 2019 (6 Monate nach Kauf) 0.5BTC und mache einen Gewinn von 2000€, behalte diesen Gewinn jedoch in USDC (Stablecoin). 2020 (über 12 Monate nachdem in USDC umgewandelt wurde) wandele ich dann den Stablecoin in Fiat um.

Fallen in diesem Fall noch Steuern noch an?

 

4. Ich transferiere 1ETH auf meine Wallet, kaufe und verkaufe jede Menge Tokens und NFTs (sagen wir 80 Trades im Monat über 6 Monate) und hab dann am Ende 2ETH (sagen wir ich mache 2000€ Gewinn).

Muss ich all diese Transaktionen in der Steuererklärung angeben?

Wann würden diese Trades als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden?

Falls eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt fallen die Steuern bereits im Jahr der Steuererklärung an oder erst wenn ich die ETH in Fiat umwandele?

Welche Steuern würden in diesem Beispiel anfallen bzw. wie hoch wären diese?

Bearbeitet von dun
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vor 19 Minuten schrieb dun:

1. Ich kaufe 2018 1BTC und 1ETH.

Muss ich in der Steuererklärung 2018 diesen Kauf bereits angeben?

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

-> Es heißt "Veräußerungsgeschäfte", also ist nur bei der Veräußerung etwas zu beachten.

vor 20 Minuten schrieb dun:

2. Ich verkaufe 2019 (6 Monate nach Kauf) 0.5BTC und mache einen Gewinn von 2000€.

Diese 2000€ wären dann zu besteuern oder? Welche Steuern würden für in diesem Fall anfallen?

Ja, da wird dein pers. Steuersatz angesetzt, der von deinem Gesamteinkommen abhängt.

vor 20 Minuten schrieb dun:

3. Ich verkaufe 2019 (6 Monate nach Kauf) 0.5BTC und mache einen Gewinn von 2000€, behalte diesen Gewinn jedoch in USDC (Stablecoin). 2020 (über 12 Monate nachdem in USDC umgewandelt wurde) wandele ich dann den Stablecoin in Fiat um.

Fallen in diesem Fall noch Steuern noch an?

Ja, Veräußerung ist Veräußerung.

vor 21 Minuten schrieb dun:

4. Ich transferiere 1ETH auf meine Wallet, kaufe und verkaufe jede Menge Tokens und NFTs (sagen wir 80 Trades im Monat über 6 Monate) und hab dann am Ende 2ETH (sagen wir ich mache 2000€ Gewinn).

Muss ich all diese Transaktionen in der Steuererklärung angeben?

Nein, du gibst die Summe aller Anschaffungen an, die Summe aller Veräußerungen und die Summe der Erträge.

vor 21 Minuten schrieb dun:

Wann würden diese Trades als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden?

Wenn du nicht mehr für dich selbst mit deinem eigenen Geld auf eigene Rechnung in eigener Verantwortung handelst. (ganz grob wiedergegeben)

 

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Estmal vielen Dank für deine Antwort :)

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

-> Es heißt "Veräußerungsgeschäfte", also ist nur bei der Veräußerung etwas zu beachten.

 

Ich muss nicht den Kauf angeben, sondern nur den Verkauf, habe ich das richtig verstanden? Das klingt etwas seltsam für mich. Könnte ich mir demnach nicht einfach einen Anschaffungspreis und Datum ausdenken und den Gewinn dementsprechend frei wählen?

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Ja, Veräußerung ist Veräußerung.

Ich habe in vielen Artikeln gelesen, dass es eine Spekulationsfrist von einem Jahr bei Crypto gibt. Stablecoins zählen demnach nicht dazu?

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Nein, du gibst die Summe aller Anschaffungen an, die Summe aller Veräußerungen und die Summe der Erträge.

Muss man dann die Transaktions-IDs als Belege mit angeben? Was ist wenn man sich verrechnet oder Beträge falsch überträgt?

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Wenn du nicht mehr für dich selbst mit deinem eigenen Geld auf eigene Rechnung in eigener Verantwortung handelst. (ganz grob wiedergegeben)

Wenn ich also nur mein eigenes Geld nutze und mit dem Kauf und Wiederverkauf von NFTs 100.000€ Gewinn erziele gilt dies nicht als gewerbliche Tätigkeit? Es gibt einige Artikel die behaupten, dass der Handel von NFTs relativ schnell vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, weshalb ich diese Frage stelle.

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vor 57 Minuten schrieb dun:

Ich muss nicht den Kauf angeben, sondern nur den Verkauf, habe ich das richtig verstanden? Das klingt etwas seltsam für mich. Könnte ich mir demnach nicht einfach einen Anschaffungspreis und Datum ausdenken und den Gewinn dementsprechend frei wählen?

Klar, du kannst natürlich auch Steuern hinterziehen.

Im Idealfall kannst du die Anschaffung mit entsprechenden Nachweisen belegen.

vor einer Stunde schrieb dun:

Ich habe in vielen Artikeln gelesen, dass es eine Spekulationsfrist von einem Jahr bei Crypto gibt. Stablecoins zählen demnach nicht dazu?

Auch da gilt die Spekulationsfrist.

vor einer Stunde schrieb dun:

Muss man dann die Transaktions-IDs als Belege mit angeben? Was ist wenn man sich verrechnet oder Beträge falsch überträgt?

Ja, die solltest du angeben können.

Wenn du etwas falsch überträgst, dann ist das halt so. Fehler können passieren. Das korrigierst du dann und gut ist.

vor einer Stunde schrieb dun:

Wenn ich also nur mein eigenes Geld nutze und mit dem Kauf und Wiederverkauf von NFTs 100.000€ Gewinn erziele gilt dies nicht als gewerbliche Tätigkeit?

Richtig.

vor einer Stunde schrieb dun:

Es gibt einige Artikel die behaupten, dass der Handel von NFTs relativ schnell vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, weshalb ich diese Frage stelle.

Lies die Artikel genau und verstehe worum es da geht.

Erschaffen und Vertreiben von NFTs oder der Handel mit NFTs im Rahmen der pers. Vermögensverwaltung?

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vor einer Stunde schrieb dun:

Ich habe in vielen Artikeln gelesen, dass es eine Spekulationsfrist von einem Jahr bei Crypto gibt. Stablecoins zählen demnach nicht dazu?

Wie Jokin schreibt, gibt es die da natürlich auch. Aber ich glaube, du verstehst da etwas falsch. Der Tausch von Crypto XY nach Stablecoin ist eine Veräußerung von Crypto XY und eine Anschaffung des Stablecoins. Die Veräußerung musst du steuerlich berücksichtigen. Dafür nimmst du einen Tageskurs in Euro zu dem jeweiligen Zeitpunkt heran.

Wenn du CryptoXY oder den Stablecoin ein Jahr durchgehend gehalten hast, brauchst du den Kursgewinn (gegen Euro) dieses Coins nicht mehr versteuern.   

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vor einer Stunde schrieb dun:

Ich muss nicht den Kauf angeben, sondern nur den Verkauf, habe ich das richtig verstanden? Das klingt etwas seltsam für mich. Könnte ich mir demnach nicht einfach einen Anschaffungspreis und Datum ausdenken und den Gewinn dementsprechend frei wählen?

Eine Sache möchte ich gerne noch erwähnen. Wie Jokin schon geschrieben hat, klar kannst Du das. Frage Dich lieber ob Du das willst.

Das Finanzamt hat in erster Linie davon auszugehen das Deine Angaben stimmen und nicht andersrum.

Wenn bei ihnen auf Grund Deiner Angaben die rote Lampe angeht, dann werden sie nachfragen und eventuell genaue Belege einfordern.

 

Just my two pence. ;o))

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Nochmals Danke für die Antworten :)

 

vor 13 Stunden schrieb Jokin:

Im Idealfall kannst du die Anschaffung mit entsprechenden Nachweisen belegen.

Um das auf das Beispiel mit den NFTs zu lenken: Ich müsste demnach Gewinne durch den Handel von NFTs (nicht Erschaffen und Verkaufen) bei der Veräußerung nicht zwingend mit angeben? Oder handelt es sich hierbei um etwas anderes?

vor 13 Stunden schrieb Jokin:

Lies die Artikel genau und verstehe worum es da geht.

Erschaffen und Vertreiben von NFTs oder der Handel mit NFTs im Rahmen der pers. Vermögensverwaltung?

Ich beschränke mich nur auf den Kauf und Wiederverkauf von NFTs, nicht um das Erschaffen und Verkaufen von NFTs. Die Absätze der Artikel die mich vor allem auf die Frage gebracht haben sind diese hier.

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/non-fungible-tokens/besteuerung-nft.html

Zitat

Für private Kryptoinvestoren besteht allerdings die Gefahr, dass diese beim wiederholten An- und Verkauf ab einer gewissen Schwelle gewerblich tätig sein können und vom Finanzamt als gewerbliche Händler eingeordnet werden. In diesem Fall wären Gewinne in jedem Fall – auch außerhalb der Jahresfrist – steuerpflichtig und es würde zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.

https://www.haufe.de/taxulting/non-fungible-token-nft-richtig-versteuern_484580_544638.html

Zitat

Wer wiederholt Kunst an- und verkauft, um damit nachhaltig Geld zu verdienen, gerät in die Gefahr, vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft zu werden. Dann sind Gewinne auch außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig. Außerdem fällt Gewerbesteuer an. Ob und inwieweit dies bei NFTs der Fall sein wird, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.

 

vor 13 Stunden schrieb fox42:

Wie Jokin schreibt, gibt es die da natürlich auch. Aber ich glaube, du verstehst da etwas falsch. Der Tausch von Crypto XY nach Stablecoin ist eine Veräußerung von Crypto XY und eine Anschaffung des Stablecoins. Die Veräußerung musst du steuerlich berücksichtigen. Dafür nimmst du einen Tageskurs in Euro zu dem jeweiligen Zeitpunkt heran.

Wenn du CryptoXY oder den Stablecoin ein Jahr durchgehend gehalten hast, brauchst du den Kursgewinn (gegen Euro) dieses Coins nicht mehr versteuern.   

Danke jetzt habe ich es verstanden :)

 

vor 13 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Eine Sache möchte ich gerne noch erwähnen. Wie Jokin schon geschrieben hat, klar kannst Du das. Frage Dich lieber ob Du das willst.

Das Finanzamt hat in erster Linie davon auszugehen das Deine Angaben stimmen und nicht andersrum.

Wenn bei ihnen auf Grund Deiner Angaben die rote Lampe angeht, dann werden sie nachfragen und eventuell genaue Belege einfordern.

 

Just my two pence. ;o))

Ja ich will keine Steuern hinterziehen ;) Es war nur ein Beispiel, da mir dieser Umstand komplett neu war und ich sicher gehen wollte, dass ich es nicht missverstanden habe. Es geht mir eher darum nicht alle Transaktionen bei der Steuererklärung auflisten zu müssen. Bei 4 verschiedenen Exchangen und zig verschiedenen Wallets auf vielen verschiedenen Chains graust es mir davor das alles zusammenzutragen.

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vor 18 Minuten schrieb dun:

Es geht mir eher darum nicht alle Transaktionen bei der Steuererklärung auflisten zu müssen. Bei 4 verschiedenen Exchangen und zig verschiedenen Wallets auf vielen verschiedenen Chains graust es mir davor das alles zusammenzutragen.

Du hast in deiner Steuererklärung keine Transaktionen anzugeben. Aber auf Nachfrage ist es von Vorteil sie belegen zu können.

Benutze einfach Tools wie Rotki oder z.B. Accointing um dich auf der sicheren Seite zu wissen.

Der riesen Vorteil von Rotki ist für mich persönlich, das Du die folgende Möglichkeit hast.

Nachdem du Deine PnL für einen von Dir bestimmten Zeitraum berechnen lassen hast, kannst Du das Ergebnis als CSV speichern.

Somit hast Du immer einen Nachweis für alles was in diesem gewählten Zeitraum passiert ist.

Egal ob Trade, Withdrawal oder Deposit etc. pp. auf allen Börsen, Wallets, NFT, DeFi, you name it.

Außerdem ist es ein Programm welches auf Deinem Rechner läuft. (Linux/macOS/Windows)

Ich hoffe noch auf eine Version für den Raspi mit Web-Frontend. *freu*

Das wäre der absolute Hit.

 

PS. Ich benutze beide Tools parallel. ;o))

PPS. Natürlich sind diese Tools immer nur so gut, wie die Daten mit denen sie gefüttert werden.

 

Zitat

Ich beschränke mich nur auf den Kauf und Wiederverkauf von NFTs, nicht um das Erschaffen und Verkaufen von NFTs. Die Absätze der Artikel die mich vor allem auf die Frage gebracht haben sind diese hier.

Dazu ist zu sagen, das es mit allen Gütern so ist.

Ab wann ist man Gewerblicher Händler bei Ebay? Es gibt da eine Grenze, wo die genau ist ... wer weiß.

Ein Hinweiß wäre wohl die Menge und Häufigkeit des Handels.

 

Just my two pence. ;o))

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
NFT Zitat von dun ...
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