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"Strategie" bei Abgabe der Steuererklärung der letzten Jahre


gaston5

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Hallo,

endlich bin ich soweit und habe meine "Crypto-Historie" in Cointracking aufbereitet.

Ich habe noch keine Steuererklärung für 2017ff abgegeben - müsste ich ohne Crypto auch nicht. Mit Crypto allerdings schon - so das ich dies nun nachholen werde.

Ein bekannter Steuerberater von mir (selbst nicht sehr fit in Cryptobesteuerung) meinte, ich müsse nun einfach nur die Jahre 2017ff nacherklären. Also einfach die jeweiligen Steuererklärungen mit den entsprechenden Gewinnen aus Crypto abgeben.  Strafe gibt es keine, ich muss halt die entsprechenden Zinsen zahlen. Er meinte auch, wenn ich meiner Aufbereitung traue würde er sich die Kosten für einen Crypto-Steuerberater sparen und einfach selbst abgeben. Das deckt sich auch mit dem, was ich bisher so gelesen habe - auch hier im Forum.

Wenn ich dies also nun umsetzen möchte, wie würdet ihr vorgehen?

  1. Crypto-Aufbereitung in Cointracking
  2. Erklärungen mache ich mit Buhl/Wiso
  3. Wie nun 1. und 2. zusammenbringen?
    1. Cointracking Import Funktion von Wiso nutzen und alle Einzelkäufe hier in der Tabelle einfügen (gibt es erst seit 2019 - für 2017, 2018 müsste man also ein bisschen rumbasteln)
    2. in Wiso nur die Gesamtgewinne/Einkünfte angeben und als Anhang dann den Cointracking Steuerreport
      1. ohne Transaktionen
      2. auf Tage aggregiert
      3. alle Transaktionen (meine Favorit bisher)
  4. Begleitschreiben aufsetzen, welches auf die jeweiligen Steuerjahre eingeht und Besonderheiten hervorhebt und beschreibt
  5. Abgabe über
    1. Elster
      1. wie kann ich hier die ganzen Anhänge (Begleitschreiben, Cointracking Report) mit abgeben?
    2. Papierform
      1. nur alles ausdrucken und dann einen Stapel von um die 50 Seiten oder mehr per Post ans FA?
  6. Sollte man nun direkt auf irgendeine Unverhältnismäßigkeit hinweisen (auch wenn es nun das BMF Schreiben gibt, dass die Rechtslage ja noch immer unsicher sei, usw.)? Oder wenn überhaupt erst, wenn man den Steuerbescheid bekommt um dann Einspruch einzulegen mit den entsprechenden Argumenten?

 

Ich bin wirklich für jeden Tipp und jede Hilfe dankbar!

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zu 1.: Ja

zu 2.: Ja

zu 3.: Nur die Gesamtbeträge - das Finanzamt wird dann die Steuerreports von Cointracking nachfordern.

zu 4.: Ja, aber nur schreiben und selbst aufbewahren und auf die Nachfrage warten

zu 5.: Elster ohne Anhänge

zu 6.: Was für "Unverhältnismäßigkeiten"? Du trägst die Daten in deine Steuererklärung ein, daraus wird deine Steuernachzahlung ermittelt und gut ist. Die BMF-Rechtslage berücksichtigst du bereits bei der Eingabe deiner Zahlen.
Einen Einspruch musst du eigentlich nicht machen wenn deine Daten korrekt eingetragen sind.

Da ohnehin Unterlagen nachgefordert werden wirst du den Kontakt zum Sachbearbeiter haben und dann sprichst du mit ihm alles weitere durch.

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Danke für deine Antwort. 

Warum 3. und 4. erst auf Nachfrage und nicht direkt schon mitschicken? Was ist das Kalkül dahinter?

 

6. Falls der Fall eintritt, dass doch alles viel Crypto-freundlicher wird, will ich den Anspruch nicht verlieren etwas zurück fordern zu können. Ich weiß ist nicht sehr wahrscheinlich, aber who knows...

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vor 3 Stunden schrieb gaston5:

Warum 3. und 4. erst auf Nachfrage und nicht direkt schon mitschicken? Was ist das Kalkül dahinter?

Weil du über Ester das nicht so direkt mitschicken kannst, nicht musst und sich keiner dafür interessiert solange deine Steuererklärung nicht manuell bearbeitet wird.

Zudem ist es sinnvoller direkt auf die Fragen des Finanzamts einzugehen.

vor 3 Stunden schrieb gaston5:

6. Falls der Fall eintritt, dass doch alles viel Crypto-freundlicher wird, will ich den Anspruch nicht verlieren etwas zurück fordern zu können. Ich weiß ist nicht sehr wahrscheinlich, aber who knows...

Das ist Charaktersache.

Wenn du das so machen willst, sprich mit deinem Steuerberater.

Ich selber mache da nicht so ein Gehampel. Ich nutze die kryptofreundliche Auslegung und bin froh wenn die Steuererklärung so sauber durchgeht.

Meine 2020er ist recht smooth durch gegangen 🙂 

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Ich wäre momentan auch eher auf der Schiene Begleitschreiben. Wenn ich jetzt beispielsweis die (wenn auch mittlerweile wohl absolute Minder-) Meinung vertreten würde, Kryptogeschäfte seien gar nicht steuerbar, da es sich nicht um Wirtschaftsgüter i.S.d. § 23 EStG handele, dann könnte ich einfach gar keine Gewinne in der Steuererklärung angeben, selbst wenn ich nach BMF-Schreiben Millionen hätte zahlen müssen.

"Der BGH hat entschieden, dass zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente besteht, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft sei. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die von dem Steuerpflichtigen vertretene Auffassung über die Auslegung von Rechtsbegriffen oder die Subsumtion bestimmter Tatsachen von der Rechtsprechung, den Richtlinien der Finanzverwaltung oder der regelmäßigen Veranlagungspraxis abweiche."

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/steuerhinterziehung-steuerliche-beurteilunggestaltung_idesk_PI20354_HI1928284.html

Entsprechendes dürfte auch für andere Rechtsauffassungen zur Besteuerung zB von Staking etc. gelten. Insofern ist man mit einem Begleitschreiben auf der sicheren Seite, wobei man das im Ergebnis natürlich auch von der Höhe der in Frage stehenden Steuern abhängig machen kann, womit eine etwaige Strafe ja unmittelbar im Zusammenhang steht.

Bearbeitet von JohnnyFlash
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  • 1 Monat später...

Mich hat es leider total ausgeknockt und das Ganze hat sich nochmal verzögert. Denke ich bin jetzt so weit. Stehe jetzt vor dem ganz pragmatischen Problem, wie ich die Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG für eine Vielzahl von Trades in Buhl (SJ 2017) eintrage. 

Also nur den Kaufpreis, den Veräuerungspreis und den dann resultierenden Gewinn. Aber was gebe ich bei Zeitpunkt der Anschaffung und des Verkaufs an? Irgendwo habe ich gelesen, dass man dann einfach siehe Anlage reinschreibt, aber das lässt Steuerweb (buhl) gar nicht zu.

Wie macht ihr das, die ebenfalls buhl nutzen?

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  • 2 Wochen später...
Am 8.4.2022 um 15:39 schrieb gaston5:

Wie macht ihr das, die ebenfalls buhl nutzen?

Deine Frage ist nun mittlerweile schon wieder ein paar Tage her, falls du aber nun eine Lösung zur Eingabe gefunden hast, bitte um kurze Rückmeldung wie du es eingetragen hast. 

Am 8.4.2022 um 15:39 schrieb gaston5:

Aber was gebe ich bei Zeitpunkt der Anschaffung und des Verkaufs an?

In der neusten Mac-Version hast du die Möglichkeit JA und NEIN bei  "Soll Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt eingetragen werden?" anzugeben. Da ich keine einzelnen Kaufs und Verkaufs Transaktionen in dem WISO Programm hinterlegt habe, würde ich nun NEIN ankreuzen und eben den, in meinem Fall, erstellte Blockpit Steuer-Report mit allen Transaktionen von 2021 mitschicken (in deinem Fall der Report von Cointracking, außer du nutzt die Import Funktion von WISO, welche ich aber nicht kenne).


Ich nutze zwar wie bereits oben geschrieben statt Cointracking die Plattform Blockpit und stehe aber prinzipiell vor dem gleichen Problem mit der Eingabemöglichkeit. Ich müsste einen Verlust in Anlage SO Zeile 49 schreiben, bekomme Ihn aber auch nicht über die WISO (Mac-Version) Eingabemöglichkeiten hinterlegt. Daher wäre es auch für mich sehr interessant, wie dies andere WISO-User machen.

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