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Haltefrist und Besteuerung beim Lending / Staking / LiquidityMining?


SteFUN81

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Hallo,

 

neben Kryptowährung, die ich einfach halte, überlege ich noch etwas im Bereich Lending / Staking / LM zu machen, um diesen Bestand dann passiv zu vermehren.

 

Dazu habe ich jetzt noch Fragen beim Thema Haltefrist und der daraus resultierenden Besteuerung.

Ja, ich weiß, das Thema ist nicht vollends geklärt, aber gehen wir der Einfachheit halber mal von folgendem Stand aus, da es mir eher um die Theorie geht und die Antwort dann für jede Haltefrist, die der Gesetzgeber definiert gilt:

 

reines Halten = nach einem Jahr steuerfrei

Lending / Staking / LM = nach 10 Jahren steuerfrei

 

Gehen wir jetzt davon aus ich habe 100 CoinsXY (Basis) und lege diese am 01.01.2022 an.

Hier kommt jetzt täglich 1 CoinsXY (tägliche Erträge) an Erträgen dazu.

 

Szenario1:

Die Basis und die täglichen Erträge werden beim Anbieter in unterschiedlichen Töpfen gelagert.

Habe ich dann für die Basis eine Haltefrist von 10 Jahren und mögliche Gewinne wären dann am 01.01.2032 steuerfrei?

Die Erträge, die im zweiten Topf gelagert wurden, gelten quasi als einfache Käufe, die ich jeweils nur geladen habe und diese sind nach einem Jahr, also am 02.01.2023, 03.01.2023, 04.01.2023 usw steuerfrei bei Verkauf mit Gewinn?

 

Szenario2:

Nun möchte ich natürlich das Maximum rausholen und daher auf den Zinseszins-Effekt setzen, spricht: die Erträge direkt wieder anlegen.

Wie läuft das denn da ab?

Die Basis wäre wieder nach 10 Jahren steuerfrei und jeder Ertrag dann auch zehn Jahre nach dem er angefallen ist, also 02.01.2032, 03.01.2032 usw?

Oder bleibt es hier bei einem Jahr und nur der Ertrag, der wieder auf Basis+vorherigen Ertrag zurückzuführen ist hat eine Haltefrist von 10 Jahren?

Wird es dann nicht irgendwann extrem kompliziert auseinanderzurechnen welcher Anteil des Ertrages auf welchen Teil der Summe der Coins zurückzuführen ist?

 

Oder denke ich bei der gesamten Thematik viel zu kompliziert?

 

 

 

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ich glaube du denkst schon richtig. Wie überall gilt laut BMF auch hierbei FIFO, also so wird dann "auseinandergehalten" welche Coins steuerfrei sind und welche nicht.

Bei den Zinseinanahmen berücksichtigen, dass sie direkt bei Zufluss zum Marktpreis versteuert werden müssen (und dieser Marktpreis gilt dann als Anschaffungskosten). Bei der Veräußerung ist dann die Differenz aus Veräußerungs und Anschaffungspreis zu versteuern (sofern nicht steuerfrei).

Durch die Besteuerung bei Zufluss wird das ganze sogar noch deutlich komplizierter als du es ohnehin schon denkst. Es kann ja sein, dass übers Jahr der Kurs der Coins bei 1000€/coin liegt dh. du musst zb im extremen Beispiel 100k€ Steuern auf deine Zinsen zahlen. Du verkaufst deine Zinsen aber nicht direkt, sondern hälst die Coins, doch am Jahresende stürzt der Preis ab und ist nur noch bei 1€/coin. Dennoch musst du die 100k€ Steuern zahlen, obwohl deine gesamten Coins das evtl. garnicht mehr wert sind.
Doch selbst wenn du deine Zinseinnahmen täglich zum Teil verkaufen wollen würdest, um sicherzustellen, dass du die sTeuern aufjedefnall zahlen kannst, egal wie der Kurs sich zukünftig entwickelt wirds kompliziert: denn du kannst Coins nur nach FIFO verkaufen. Sollten die Zinsen also automatisch in denselben Topf fließen (was sie eigentlich bei jedem Anbieter den ich kenne tun), dann kannst du genau genommen diesen Zufluss nicht zum Teil verkaufen, sondern verkaufst immer die zuerst angeschafften Coins, also die "Basis". Da diese oftmals einen anderen Anschaffungskurs als deine Zinsen haben, kann sich daraus erstmal ein anderer Gewinn ergeben und zusätzlich kann die Basis dadurch auch nach 10 Jahren nicht steuerfrei werden.
-> nur wenn die Zinsen NICHT automatisch in denselben Topf wie die Basis fließen, ist es überhaupt sinnvoll darüber nachzudenken, sofern man kein Risiko eingehen will.

Bearbeitet von Serpens66
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  • 2 Wochen später...
vor 10 Minuten schrieb Human007:

Man sollte erst Steuern bezahlen, wenn die Coins in Fiat umgetauscht werden. Ich verstehe nicht, warum man das Ganze so kompliziert machen muss :rolleyes:

Genau genommen ist es jetzt sehr einfach.

Eine Besteuerung erst bei Umtausch in Fiat führt zu einer sehr komplizierten Ermittlung der Anschaffungskosten wenn man mehrfach Coins hin und hertauscht.

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wenn man coins steuerfrei nach 1 Jahr verkauft, muss man diese dann trotzdem mit den steuerpflichtigen verkäufen zusammenrechnen. Also zieht das Finanzamt selbst dann die steuerfreien gewinne ab oder muss ich die steuerfreien gewinne garnicht berücksichtigen bei der gesamtgewinn berechnung?

Also reicht es aus, die steuerfreien verkäufe nur zu dokumentieren aber nicht mit anzugeben beim gesamtgewinn aller coins?

Bearbeitet von bleenk
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vor 31 Minuten schrieb bleenk:

wenn man coins steuerfrei nach 1 Jahr verkauft, muss man diese dann trotzdem mit den steuerpflichtigen verkäufen zusammenrechnen.

Warum sollte man das tun? 

Wäre es nicht ziemlich merkwürdig steuerfreie Veräußerungen mit steuerpflichtigen Veräußerungen zu mixen?

vor 32 Minuten schrieb bleenk:

Also zieht das Finanzamt selbst dann die steuerfreien gewinne ab

Dazu müsstes du die steuerfreien Gewinne getrennt von den steuerpflichtigen Gewinne ausweisen - wie sonst sollte das Finanzamt das sonst berechnen?

vor 32 Minuten schrieb bleenk:

muss ich die steuerfreien gewinne garnicht berücksichtigen bei der gesamtgewinn berechnung?

Logisch, denn was nicht steuerrelevant ist, schreibst du nicht in deine Einkommensteuererklärung - es gibt nichtmal Formularfelder für "nicht steuerpflichtiges Einkommen".

vor 34 Minuten schrieb bleenk:

Also reicht es aus, die steuerfreien verkäufe nur zu dokumentieren aber nicht mit anzugeben beim gesamtgewinn aller coins?

Korrekt, denn wenn jemand Zweifel an deiner Einkommensteuererklärung hat, musst du nachweisen können, dass du alles richtig gemacht hast.

 

Konkretes Fallbeispiel:

Jeden Morgen um 3 Uhr nachts startest du den Lambo um zur Arbeit zu fahren. Du bist Bäcker und darfst das. Allerdings lebst du in einem Plattenbau und jeden Morgen um 3 Uhr erwachen 3.000 Menschen aus dem Tiefschlaf in den 10-stöckigen Plattenbautürmen.

Davon scheißen dich 1% der Menschen beim Finanzamt an.

Nun werden deine Einkommensteuererklärungen geprüft und außer deinem Bäckerslohn hast du keine weiteren Einkünfte angegeben. Also geht der Fall zur Steuerfahndung. Die stellt fest, dass auf dein Bankkonto immer mal größere Beträge eingehen und auch wieder abgehen - das Geld kommt und geht zu unterschiedlichen Bitcoin-Exchanges.

Die Steuerfahndung lädt dich nun zu einem Interview ein und möchte erstmal von dir den Sachverhalt wissen. Die Kernfrage lautet: "Woher kommt das Geld".

Du antwortest darauf mit "Aus Bitcoin-Verkäufen von Coins, die du mehr als ein Jahr gehalten hast und somit nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen."

Nun entscheidet sich wieviel Spaß du haben wirst.

a) Die Steuerfahndung kommt mit dir nach Hause und nimmt Computer, Festplatten, Handys, Datenträger, Aktenordner und so weiter mit.

b) Die Steuerfahndung kommt mit dir nach Hause und bekommt von dir einen USB-Stick auf den du vor ihren Augen die Daten von deinem Computer überträgst und sie durch die Dateien führst. Da steht dann fein säuberlich drin welche Veräußerungen du vorgenommen hast und wann die dazugehörigen Anschaffungen erfolgten.
Diese Unterlagen werden dann gegen deine Kontoauszüge abgeglichen.
Du wirst nie wieder was von der Steuerfahndung hören ...
... dafür werden die anderen dir zwar die Reifen des Lambos zerstechen, aber das ist ein anderes Problem.

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