Zum Inhalt springen

NonKYC um staatlicher Überwachung zu entgehen


dan.

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

viele von Euch haben es bestimmt schon mitbekommen, dass die EU ein Vermögensregister einführen möchte!

Dies führt nun zur logischen Konsequenz alle finanziell verfügbaren Mittel, welche nicht zum täglichen Leben gebraucht werden oder als Rücklage dienen, auf Seite zu schaffen.

Welche NonKYC Börsen könnt Ihr empfehlen, hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit und Gebühren?

Wie würdet ihr vorhandenes Giralgeld "elegant" in BitCoins bzw. Kryptowährungen verwandeln, sodass man unter dem Radar staatlicher Behörden handelt?

Danke für Eure Antworten und Euer geteiltes Wissen.

Grüße

Dan

Bearbeitet von dan.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb dan.:

viele von Euch haben es bestimmt schon mitbekommen, dass die EU ein Vermögensregister einführen möchte!

Und die meisten von ihnen können Google bedienen und wissen mehr: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-000447_DE.html

vor 35 Minuten schrieb dan.:

Dies führt nun zur logischen Konsequenz alle finanziell verfügbaren Mittel, welche nicht zum täglichen Leben gebraucht werden oder als Rücklage dienen, auf Seite zu schaffen.

Das mache ich auch ohne Vermögensregisterdiskussionen.

vor 35 Minuten schrieb dan.:

Welche NonKYC Börsen könnt Ihr empfehlen, hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit und Gebühren?

Um Fiat in Bitcoin zu tauschen braucht es grundsätzlich KYC.

Das ist aber auch überhaupt nicht schlimm, denn anhand deines in Bitcoin eingetauschten Fiatvermögens ist nicht ableitbar wieviel Bitcoin sich in deinem Eigentum/Besitz befinden.

vor 38 Minuten schrieb dan.:

Wie würdet ihr vorhandenes Giralgeld "elegant" in BitCoins bzw. Kryptowährungen verwandeln, sodass man unter dem Radar staatlicher Behörden handelt?

Ich würde auch weiterhin einfach über bitcoin.de meine Bitcoin kaufen und verkaufen.

Falls mich jemand fragt wo die gekauften Bitcoin sind: "Leider wurden die mir von einem Hacker gestohlen."

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb Jokin:

Und die meisten von ihnen können Google bedienen und wissen mehr: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2022-000447_DE.html

Das mache ich auch ohne Vermögensregisterdiskussionen.

Um Fiat in Bitcoin zu tauschen braucht es grundsätzlich KYC.

Das ist aber auch überhaupt nicht schlimm, denn anhand deines in Bitcoin eingetauschten Fiatvermögens ist nicht ableitbar wieviel Bitcoin sich in deinem Eigentum/Besitz befinden.

Ich würde auch weiterhin einfach über bitcoin.de meine Bitcoin kaufen und verkaufen.

Falls mich jemand fragt wo die gekauften Bitcoin sind: "Leider wurden die mir von einem Hacker gestohlen."

 

 

Wenn die Banken/Börsen/Krypto-Börsen durch den Staat zur Offenlegung ihrer Kundendaten und deren Transaktionen gezwungen werden, kann man schon nachverfolgen, wer wann wieviel Kryptowährung gekauft hat und somit wird das Kryptovermögen leicht festgestellt. 

Vielleicht findet sich in der Zukunft für Behörden eine geeignete Software, Teile der Blockchain Kryptonutzern zuzuordnen. 

Ob sich ein Finanzamt mit der Schutzbehauptung eines Diebstahls zufrieden gibt, glaube ich nicht. Da wird die Beweispflicht auf der Seite des Bestohlenen liegen. 

Bearbeitet von dan.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb dan.:

Wenn die Banken/Börsen/Krypto-Börsen durch den Staat zur Offenlegung ihrer Kundendaten und deren Transaktionen gezwungen werden, kann man schon nachverfolgen, wer wann wieviel Kryptowährung gekauft hat und somit wird das Kryptovermögen leicht festgestellt. 

Na und?

Nachdem die Coins von der Börse transferiert wurden und ein paar Adressen weiter gesendet wurden, ist vollkommen unklar wer der Eigentümer/Besitzer der Coins ist.

vor 48 Minuten schrieb dan.:

Vielleicht findet sich in der Zukunft für Behörden eine geeignete Software, Teile der Blockchain Kryptonutzern zuzuordnen.

Es gibt überhaupt keine Möglichkeit eine Walletadresse einer non-custodial-Wallet einer Person zuzuordnen.

vor 49 Minuten schrieb dan.:

Ob sich ein Finanzamt mit der Schutzbehauptung eines Diebstahls zufrieden gibt, glaube ich nicht. Da wird die Beweispflicht auf der Seite des Bestohlenen liegen. 

Wie soll ein Bestohlener dies beweisen?

Oder einen Datenverlust?

 

Bleib mal gaaanz entspannt 🙂

 

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Jokin:

Na und?

Nachdem die Coins von der Börse transferiert wurden und ein paar Adressen weiter gesendet wurden, ist vollkommen unklar wer der Eigentümer/Besitzer der Coins ist.

Es gibt überhaupt keine Möglichkeit eine Walletadresse einer non-custodial-Wallet einer Person zuzuordnen.

Wie soll ein Bestohlener dies beweisen?

Oder einen Datenverlust?

 

Bleib mal gaaanz entspannt 🙂

 

Eben, wie soll man dies beweiskräftig darlegen können, wird schwer. Das Finanzamt lässt sich aber auf solche Spielchen nicht ein, wenn es zu einem Vermögensregister kommen sollte und darauf dann ein gewisser Prozentsatz als Abgaben an den Staat gezahlt werden soll (gab es schon mal, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz).

Wenn man Kryptowährungen gekauft hat, wird man über dessen Verbleib Nachweis erbringen müssen, wenn man das nicht kann, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass diese noch im Besitz sind, auch wenn man noch so eine tolle Ausrede über Diebstahl, Verlust der Wallet bzw. Seeds hat.

Leider bin ich sehr unentspannt bei dem Thema, weil es um den eigenen erarbeiteten Wohlstand geht, der einem in gewissen Teilen genommen werden kann/soll.

Bearbeitet von dan.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb dan.:

Eben, wie soll man dies beweiskräftig darlegen können, wird schwer.

Wer muss es denn beweisen?

Du selber sagst aus: "Ich besitze sie nicht mehr". 

Wenn jemand nun der Ansicht ist, dass sie doch noch in deinem Besitz sind, muss dieser "jemand" diesen Beweis antreten. Das geht in den meinsten Fällen einfach:

- Bankkonten
- Grundbücher
- Accounts auf Kryptobörsen

Bei Walletadressen geht das nicht.

vor 24 Minuten schrieb dan.:

Das ist nur auf Immobilien bezogen worden, denn da gibt es zweifelfrei belegte Eigentumsverhältnisse.

Nu mach dir mal nicht ins Hemd.

vor 26 Minuten schrieb dan.:

Wenn man Kryptowährungen gekauft hat, wird man über dessen Verbleib Nachweis erbringen müssen, wenn man das nicht kann, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass diese noch im Besitz sind, auch wenn man noch so eine tolle Ausrede über Diebstahl, Verlust der Wallet bzw. Seeds hat.

Völliger Unsinn. Wieviel Aufwand soll denn für jeden einzelnen Steuerpflichtigen betrieben werden ?!?

Und nein, das Finanzamt kann nicht einfach von Vermögen ausgehen wenn der vermeintlich Vermögende plausible Angaben macht :D 

vor 30 Minuten schrieb dan.:

Leider bin ich sehr unentspannt bei dem Thema, weil es um den eigenen erarbeiteten Wohlstand geht, der einem in gewissen Teilen genommen werden kann/soll.

Ach herrje .... dann frag einen Freund, dass er sich in seinem Namen bei bitcoin.de registriert und mit seinem eigenen Geld Bitcoin kauft.

Diese kaufst du ihm dann mit Bargeld einfach ab und fertig.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Diebstahl wird in der Regel mit einer Anzeige bei der Polizei nachgewiesen, wenn es nicht anders geht. Da muss man dann einem FA Mitarbeiter eine sogenannte "Vorgangskennung" mitteilen. Das wird gegengeprüft. Und wenn dann später die Vortäuschung einer Straftat nachgewiesen wird, wirds richtig interessant. Und ganz am Ende steht man dann vielleicht für die Vortäuschung + Steuerhinterziehung vor Gericht. Das sind alles keine Kavaliersdelikte!

Ihr habt echt tolle Ideen!

Bearbeitet von ohinrichs
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kyc gilt meist nur bei fiat ein und auszahlungen, börsen sind ja erstmal perse offshore genügend da, wo man seine identität nicht preisgeben muss, es gibt in polen, schweiz, österreich und anderen ländern noch immer automaten wo man summen bis 1000 - 5000 euro relativ "anonym" abheben und einzahlen kann, allerdings muss man immer 4-7% transaktionskosten in kauf nehmen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Wenn du ein DEX wie z.B. bisq.network nutzt, dann kannst du weitgehend anonym Bitcoin mit Euro zu Marktpreisen kaufen. Fuer den Kauf brauchst du aber bereits ein wenig Bitcoin um die Handelsgebuehren zu bezahlen. Mit weitgehend meine ich, dass der Bitcoin-Verkaeufer deine Bankverbindung kennt, sonst aber niemand. Eine noch bessere Anonymitaet hast du bei bisq mit cash deposits oder cashbymail. Natuerlich unterliegt eine Euro-Ueberweisung zum Bitcoinkauf KYC aber das ist ein zahnloser Tiger, da ja bis auf den Handelspartner keiner weiss, wofuer die Euro ausgegeben wurden. Es ist nicht ersichtlich, dass du dafuer bitcoin kaufst.

Aber aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die meisten Leute mit anonymen bitcoin (z.B. durch DEX-Einkauf, Mixer, Umtausch in Monero hin und zurueck etc) frueher oder spaeter den Fehler machen, anonyme bitcoin mit zuordenbaren bitcoin gemeinsam zu verwenden, das macht im Nachhinein die Anonymisierung nutzlos. So koennten die meisten Betrueger geschnappt werden, sie werden es aber (noch) nicht, weil die Polizei kaum Spezialisten fuer Blockchain-Forensik hat und Ermittlungen zumeist nach einer Weile ergebnislos einstellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.