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Haltefrist gelockte Coins proof-of-stake


Selox89

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute
 
Ich hatte durch Zufall gestern erfahren, dass die ein Jahres Haltefrist von gelockten Coins beim proof-of-stake nicht mehr gültig ist sobald man sie komplett lockt und staking rewards generiert. Ich war immer der Meinung, dass für meine gekauften Coins weiterhin die ein Jahres Haltefrist gilt und nur die rewards doppelt versteuert werden müssen, sobald der Freibetrag überschritten ist.
Soll ich meine gelockten Coins sofort aus dem Staking Pool nehmen, damit die ein Jahreshaltefrist wieder gilt? 
Ich weiß nicht mehr was ich glauben soll? Ich benutze zwar cointracking, bin mir aber komplett unsicher was dort berechnet wird.
Vielleicht könntet Ihr mir schriftlich einen Rat geben.
 
 
Lg Till
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vllt müsstest du etwas deutlicher sein was du meinst.
Es war mal im Gespräch ob Staking&Lending dafür sorgt, dass die Haltefrist von 1 auf 10 Jahre verlängert wird. Vermutlich findest du dazu im Netz aussagen mit "nicht mehr gültig". Die Haltefrist zur Steuerfreiheit bleibt bei 1 Jahr. Und wenn du Coins kaufst, dann damit 1 Jahr staking machst, dann kannst du wegen der 1 Jahres Frist steuerfrei verkaufen.
Staking Zuflüsse selbst werden sofort bei Zufluss zum Wert zu dem Zeitpunkt versteuert und bei Verkauf innerhalb eines Jahres dann nochmal der GEWINN/VERLUST seit dem Zufluss (nicht nochmal der komplette Wert)

Bearbeitet von Serpens66
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Vielen Dank für deine Antwort. Es ging mir explizit um die gekauften Coins, wenn ich z.B 10.000 Algo am 1.1.24 gekauft habe, sie am selben Tag locke mit beispielweise 8% apy also damit staking rewards generie. Verlieren diese 10.000 algos dann ihre Haltefrist wieder oder könnte ich sie am 1.1.25 steuerfrei verkaufen? Bei den rewards weiß ich, dass ich sie doppelt versteuert werden müssen. Habe halt nur bedenken, da ich mit den algos weitere algos generie, sie ab dem Zeitpunkt wo ich sie in den staking pool werfe aus der ein jahres Haltefrist rausfallen. lg

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Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind nach einem Jahr steuerfrei.
Siehe auch Randnummer 63 hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Achtung: Das heißt natürlich auch dass Verluste nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können.

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vor 10 Stunden schrieb Selox89:

Bei den rewards weiß ich, dass ich sie doppelt versteuert werden müssen.

Ne, vierfach. Einmal, als du das Geld bekommen hast (Arbeit o.ä.), einmal staking rewards, Wertzuwachs beim Verkauf, MwSt beim Ausgeben des Geldes.

..

Es wird nicht doppelt versteuert. Einmal versteuert man die Staking Rewards, einmal den Wertzuwachs beim Verkauf. Da aber respektive dem Verkaufswert bezogen auf "Anschaffungswert", den man bereits mit Zufluss der Rewards versteuert hat.

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