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Steuererklärung Coin-Swap bei Haltefrist über 1 Jahr


DAV12

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Hallo alle zusammen, 

Ich habe zu meiner Frage im Internet leider nichts finden können. Wisst Ihr, ob ich in meiner Steuererklärung den "Gewinn" eines  Coin-Swap (z.B. Eth zu Btc) angeben muss wenn ich den Coin über ein Jahr gehalten habe? Es ist ja nichts auf meinem Bankkonto gelandet, sondern nur durch den Tausch ein Gewinn entstanden (z.B. 2 Ethereum für 1000 Euro gekauft und diese dann bei 3000 Euro gegen eine andere Währung eingetauscht) 

 

Danke und VG 

 

David 

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15 minutes ago, DAV12 said:

Ich habe zu meiner Frage im Internet leider nichts finden können.

Dann hast du nicht ernsthaft gesucht. Gerade deine Frage mit dem "Coinswap" und "nichts auf dem Bankkonto gelandet" wurde nicht nur hier, sondern auch im restlichen Internet tausendfach durchgekaut.

Also: Auch ein "Coinswap" ist eine Veräußerung (du hast den alten Coins ja anschließend nicht mehr) und ein Kauf des neuen Coins. Und damit kannst du dir die Frage nach der Steuerfreiheit oder Steuerpflicht sicherlich selber beantworten - hast du jedes Mal jeden Coin über ein Jahr gehalten oder nur den einen Coin und den anderen nicht?

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Hallo, 

ich habe in diesem Fall Ethereum über ein Jahr gehalten und halte nun Bitcoin. Es geht ja nicht darum, ob hier Steuern anfallen (Ich weiß das nach 1 Jahr keine anfallen), sondern darum, ob trotz Steuerfreiheit der Coinswap als "Long-Trade" in meiner Steuererklärung unter Sonstigen Einkünften erscheinen muss. Ich habe das bisher so gemacht, dass ich  auch immer alle Long-Trades in der Steuererklärung angegeben habe mit meinem Bericht von Cointracking, sodass das Finanzamt wusste, dass der Coin länger als 1 Jahr gehalten wurde und somit steuerfrei ist. Wenn ich mir das aber sparen kann, würde ich das tun.

VG 

David 

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vor 56 Minuten schrieb DAV12:

Wenn ich mir das aber sparen kann, würde ich das tun.

Zitat

In Deutschland regelt das Einkommensteuergesetz, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wirtschaftsgütern – zu denen auch Kryptowährungen zählen – steuerfrei sind, wenn zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Diese Regelung ist unter § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes zu finden.

Wenn du also Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst und dann veräußerst oder in eine andere Kryptowährung tauschst, gilt dieser Vorgang als steuerfrei, weil die Haltedauer die gesetzlich geforderte Frist überschreitet. Da es sich um einen steuerfreien Vorgang handelt, besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit, diesen in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Steuererklärung dient hauptsächlich dazu, steuerpflichtige Einkünfte zu erfassen.

Jedoch gibt es in der Praxis oft den Ratschlag, auch solche Vorgänge zu dokumentieren und gegebenenfalls in der Steuererklärung anzugeben, besonders wenn es sich um große Summen handelt. Das dient dazu, eine transparente Dokumentation gegenüber dem Finanzamt zu gewährleisten und eventuelle Rückfragen oder Prüfungen einfach beantworten zu können. Eine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung besteht jedoch nicht, solange die Transaktionen nachweislich unter die Regelung der steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfte fallen.

Analyse der Antwortqualität und -sicherheit: 98%

ChatGPT, Version 4, Datenstand Dezember 2023

 

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3 hours ago, DAV12 said:

Es geht ja nicht darum, ob hier Steuern anfallen (Ich weiß das nach 1 Jahr keine anfallen)

Dann war dein erster Post ungenau formuliert. (Ich hatte mich schon gewundert, wie jemand, der schon seit drei Jahren hier angemeldet ist, das immer noch nicht weiß?)

3 hours ago, DAV12 said:

ob trotz Steuerfreiheit der Coinswap als "Long-Trade" in meiner Steuererklärung unter Sonstigen Einkünften erscheinen muss

Da würde ich @Sophopts GhatGPT-Zitat zustimmen. Es ist kein Muss; die einen empfehlen, alles anzugeben, die andern verneinen es.

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vor 9 Minuten schrieb PeWi:

Da würde ich @Sophopts GhatGPT-Zitat zustimmen. Es ist kein Muss; die einen empfehlen, alles anzugeben, die andern verneinen es.

Ich rate auch dazu alles anzugeben.

Bei dem steigenden Datenaustausch erfährt das FA irgend wann daß du am Tag X Coins verkauft hast. Und sie wissen nichts über den Kauf.

Da kommen dann doch automatisch Nachfragen. Das haben ja schon einige Leute hier erlebt.

Mit Pech gibt es einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren. Dann darf man unter Zeitdruck die Abrechnungen für 3 oder gar 10 Jahre vorlegen.

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vor 38 Minuten schrieb Mick75:

Mit Pech gibt es einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren. Dann darf man unter Zeitdruck die Abrechnungen für 3 oder gar 10 Jahre vorlegen.

Ich denke auch, dass ist der entscheidene Punkt! Generell wäre ich auch eher für: "Ich gebe nur das an, was ich angeben muss." Aber du bist in einer wesentlich komfortableren Position, wenn du freiwillig die Verkäufe aufführst und bei Haltedauern von über einem Jahr dies auch kenntlich machst, damit das FA darauf keine Steuern mehr berechnet.

Es ist aber extrem aufwändig unter Zeitdruck mit Fristsetzung durch das FA alle notwendigen Unterlagen für das FA aufzubereiten. Deswegen zeihe ich es vor, lieber in Ruhe alles niederzuschreiben und vorzubereiten...

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahren ist Formsache und ich würde mal davon ausgehen, dass dies *immer* seitens der Behörden gemacht wird, sobald wahrscheinlich ist, dass Steuern nachzuzahlen sind. Schon alleine, um den Ablauf eventueller Fristen zu hemmen. Dann gibt es einen schönen gelben Brief vom Postboten zugestellt und dieser notiert dann auch Tag und Uhrzeit der Übergabe.

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