tuffig Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 "...die ingdiba hat die haftung für die rückbuchzbg übernommen..." Genau. Und mehr auch nicht! Die diba haftet nur gegenüber der fidor! Im folgenden Forum ist auch so ein Fall sogar mit gescannten Originaldokumenten z.B. der HA => Siehe Post #260 http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/98009-fidor-smartcard-erfahrungen-13.html Eintrag Nachlesen: Im HA wird lediglich die Haftung der Banken untereinander geregelt! Im diskutuierten Fall hatte der Betroffene sein Geld wieder zurückgebucht bekommen. Ich denke da muss man auch an der richtigen Stelle intervenieren. Die 0815 Telefonagenten sind da eher die falsche Adresse - die meisten haben nicht den Wissenshintergrund. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 "...Im diskutuierten Fall hatte der Betroffene sein Geld wieder zurückgebucht bekommen..." - die frage ist von wem und warum - nochmal: das geld ist wieder bei der ingdiba - die ursprüngliche überweisung wurde zurückgebucht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tuffig Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 "...Im diskutuierten Fall hatte der Betroffene sein Geld wieder zurückgebucht bekommen..." - die frage ist von wem und warum - nochmal: das geld ist wieder bei der ingdiba - die ursprüngliche überweisung wurde zurückgebucht Fidor hat die Rückbuchung wieder zurücknehmen müssen weil der KD seinen Widerspruch beharlich geltend gamacht und durchgesetzt hat. Das Geld ist zur Diba gegangen und die haftet jetzt bei Anspuch ( z.B. bei Widerspruch des Kunden) und das Geld, bzw. der Haftungsbetrag, fließt von der Diba wieder zurück zu Fidor und dem Kundenkonto. Würde in unserem Fall das so passieren, wird sich mattias dem Anspruch der Diba bzw. dessen Kunden stellen müssen, da es sich offenbar um gestohlenes Geld handelt. Wie DAS dann ausgeht steht auf einem ganz anderen Blatt. (Mitschuld der Kundin wg. Fahrlässigkeit oder auch Mitschud von Mattias wg. Handel mit 'unbekannten' (nur bronzestatus) wären dann zu klären. Auch bewusstes Zurückholen von gestohlenem Geld?) => alles Themen für den RA Nach den o.g. Fakten hat Fidor im Sinne der ursprünglich betrogenen Kundin gehandelt und einen Diebstahl schnell zurückgeholt. - Finde ich erstmal gut. Mattias ist am Ende das Opfer des Betrügers geworden. - Kann er nix dafür - Das ist ja der Betrug. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 (bearbeitet) "...Fidor hat die Rückbuchung wieder zurücknehmen müssen weil der KD seinen Widerspruch beharlich geltend gamacht und durchgesetzt hat..." - verlink mal bitte "...Auch bewusstes Zurückholen von gestohlenem Geld?..." - meines wissens kann man gutgläubig neuer eigentümer von gestohlenem (giral)geld werden - nochmal: der zahlungseingang war erwartet und dem verkäufer nicht bewusst dass da was nicht koscher ist - tante edith: https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Bearbeitet 5. April 2017 von boardfreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tuffig Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 "- verlink mal bitte " ...gern Nicht unbedingt einfach zu folgen. Habe aber 3 "Schlüsselposts" http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/98009-fidor-smartcard-erfahrungen-9.html Siehe Post 177 .. "habe Geld zurückbekommen" in Verbindung mit Post 260: "Da hat sich der TO dann wohl nicht von der m.E. Lüge von Fidor, dass er sich wegen der Haftungsfreistellung nicht an Fidor sondern an die Postbank wenden solle, einlullen lassen sondern hat sein Geld bei Fidor hartnäckig zurück gefordert. Das ist ihm dann ja auch gelungen. Die Postbank hat das Geld zurück gezahlt, wie dem Schrieben der Postbank zu entnehmen ist." Besonders aber Post 248 ...link auf anderes Forum- Gleiches Problem von mehreren Usern aber mit Scans und vorallem eine Bestätigung der Rücknahme eines recalls duch die Postbank, letzter Abschnitt https://picload.org/image/iprrgpo/postbank2.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tuffig Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 "...Auch bewusstes Zurückholen von gestohlenem Geld?..." - meines wissens kann man gutgläubig neuer eigentümer von gestohlenem (giral)geld werden - nochmal: der zahlungseingang war erwartet und dem verkäufer nicht bewusst dass da was nicht koscher ist - tante edith: https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG na, damit hätte matthias ja gute chancen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 5. April 2017 Teilen Geschrieben 5. April 2017 (bearbeitet) natürlich hat er gute chancen - hatte ja betont dass es kein zufall ist dass das geld sofort wieder wortlos bei der ingdiba gelandet ist da die ingdiba imho praktisch keinerlei chance hätte die forderung vor gericht durchzusetzen - sie haben einfach den hebel verlängert an dem sie sitzen - gleiches gilt für die fidor die nur zurückbucht wenn überhaupt deckung auf dem konto ist aber nie in vorleistung gehen würde da auch sie praktisch keiner chance vor gericht hätte die forderung gegen ihren kunden durchzusetzen - der threaderöffner sollte sich von der fidor schnellstmöglich bestätigen oä lassen dass in der anfrage der ingdiba zur rücküberweisung ein passus ala "...wir verpflichten usn den rücküberweisungsbetrag sofort auf ihre erste anforderung an sie zurück zu erstatten..." steht - sofort wenn sich herausstellt dass es solch einen passus gibt die fidor unverzüglich auffordern zurückbuchen zu lassen inkl angemessener datierter fristsetzung - ein umweg über die infdiba wäre somit nicht notwendig sondern nur kaugummi DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Bearbeitet 5. April 2017 von boardfreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Clown Geschrieben 13. April 2017 Teilen Geschrieben 13. April 2017 (bearbeitet) Diese Haftungsfreistellung gilt nur im Innenverhältnis der beiden Banken untereinander und berührt nicht das Außenverhältnis zum Kunden. D.h., IngDIBA versichert per Haftungsfreistellung, für eventuelle (zivilrechtliche) finanzielle Schäden der Fidor aufkommen zu wollen. Ansprechpartner ist immer noch Fidor, die ohne Zustimmung des Kunden rückgebucht haben. Hat sich die BAFin schon zur Sache geäußert? Bearbeitet 13. April 2017 von Clown Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tuffig Geschrieben 20. April 2017 Teilen Geschrieben 20. April 2017 (bearbeitet) Matthias, bist Du noch da?... Magst Du uns ein Update geben? Bearbeitet 20. April 2017 von tuffig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doxangabriel@gmail.com Geschrieben 23. August 2020 Teilen Geschrieben 23. August 2020 Hallo, Hat jemand ein positives Ergebnis gegen das missbräuchliche Verhalten der Fidor Bank? Die Fidor Bank hat ohne mein Wissen Geld von meinem Konto abgebucht, nachdem sie zwei betrügerische Rückbelastungen bearbeitet hatte. Irgendwelche Empfehlungen? Danke dir! Hi, Does anyone have any positive outcome against the abusive behavior of Fidor bank? Fidor bank took from my account money without my knowledge after processing two fraudulent charge backs. Any recommendations? Thank you! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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