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WolfgangUnger

Empfohlene Beiträge

Hallo,

eine Frage zu den Steuern.

Mein Wissen: nach 1 Jahr ist der Verkauf steuerfrei. Dabei gilt das FIFO Prinzip, also die ersten Bitcoins die ich gekauft habe, werden mit denen die ich als erstes verkaufen in

Beziehung gesetzt.

Bitte um Korrektur, falls das nicht stimmt.

Meine Frage (ich habe das Forum daraufhin durchsucht, aber widersprüchliche Angaben gefunden):

Was akzeptiert das Finanzamt als Kaufnachweis ? Ich muss ja beim Verkauf dann in der Steuererklärung den Kauf-Zeitpunkt angeben.

Was wird hier akzeptiert?  Hier bei bitcoin.de sind die Käufe ja bsw. im Kontoauszug dokumentiert, allerdings akzeptiert das FA ja vermutlich auch keinen Screenshot von meinem

Kontoauszug und den Einkäufen. Ebenso wenig wird die CSV Datei akzeptiert, vermute ich.

Natürlich ist ja im Prinzip auch alles in der Blockchain dokumentiert, aber wie hilft das dem FA? ;-)

Also was gilt als korrekter Nachweis des Kaufes?

Spielt es eine Rolle, wenn die Coins auf ein anderes (des gleichen Besitzers, also meines) Wallet (bsw. anderes Exchange oder Offline Wallet wie Exodus)verschoben wurden?

Bezieht sich nicht nur auf dieses Exchange, auch auf Bitcoins und Altcoints, die man auf Coinbase, Binance, Kraken, GDax oder Bittrex gekauft hat.

Besten Dank & Viele Grüße

 Wolfgang

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Mein FA akzeptiert den Steuerreport von cointracking.info

Da steht dann alles sauber drin.

Ich habe dort alle meine Coins auf allen Boersen dokumentiert.

Wann immer ich Coins von einer Boerse in meine Wallet geschoben habe, steht dies als "Verkauf" im automatischen Steuerreport.

Zusaetzlich habe ich eine weitere Dokumentation ueber meine Wallet und meine Paperwallets, da stehen dann Eingaenge in die Wallet als "Kauf" zum selben Kurs wie der Verkauf im cointracking-Report. Das ist meine saubere "Depotrennung" der Bestaende, die 12 Monate lang liegen bleiben.

Der Nachweis der 12 Monate erfolgt ueber die blockchain, das ist ein nicht manipulierbarer Nachweis. Aus diesem Grund fasse ich meine einmal rausgezogenen Coins kein weiteres Mal an innerhalb dieser zwoelf Monate, so habe ich zu jeder Adresse nur einen Input und nach 12 Monaten den steuerfreien Output.

Nach Ablauf der zwoelf Monate dokumentiere ich einen Verkauf aus meiner Wallet zum tageskurs und einen Kauf bei bitcoin.de zum selben Kurs - die Differenz gebe ich informativ an, damit die Herkunft des Vermoegens nachvollziehbar ist.

Falls ich innerhalb der zwoelf Monate die Bitcoins zurueck zur Boerse schaffe, dann notiere ich einen Verkauf aus meiner Wallet zum ursprueglichen Kauf-Kurs und bei der Boerse einen Kauf dieser Coins zum selben urspruenglichen Verkaufkurs - als waeren sie nie woanders gewesen.

... dabei unterstelle ich, dass die Kursgewinne saemtlicher Coins auf der Boerse steuerpflichtig sind, denn innerhalb eines Jahres werden alle Coins nach FIFO mindestens einmal getradet.

 

Ich rate Dir zu cointracking.info, fuettere die Datenbank, mach das alles plausibel und konsistent und dann erzeuge den Steuerreport und sprich direkt mit Dienem FA ob die das so akzeptieren.

 

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