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Steuer auf Mining


ZineX

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vor einer Stunde schrieb Drayton:

Dass die BTC Teil des Betriebsvermögens sind, klar. Dass aber die weitere Behandlung von der Höhe der Einkünfte abhängt, sehe ich anders. Bei Vorauszahlungen ist natürlich die Höhe entscheidend, aber die grundsätzliche Frage ist doch, wann tatsächlich Umsätze generiert werden. Wenn ich einen BTC erstelle, hab ich noch keine Umsätze. Ich muss die Dinger erst verkaufen. 

Sehe ich auch so, aktuell scheint ja die Meinung vorzuherrschen, die Einkünfte werden bereits generiert, wenn der geminte Coin bei dir im Wallet landet. Wenn das so ist, dann muss dieser Zuwachs des Betriebsvermögens angegeben und versteuert werden: Hier gilt dann wieder, welchen Wert gibt man an: Den aktuellen Marktwert beim Erhalten des Coins oder die Summe seiner Herstellungskosten: Beides ist legitim bei herkömmlichen Wirtschaftsgütern mit der Unterscheidung nach Anlage- oder Umlaufvermögen (und auch hier scheiden sich wieder die Geister, was ein Coin denn nun tatsächlich ist). 

Die Höhe der Einkünfte haben dabei trotzdem Gewicht: Bei marginalen Einkünften will das Finanzamt von dir eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung am Ende vom Jahr. Wird das Gewerbe hauptberuflich ausgeführt, will das FA von dir monatlich, min. jedoch Quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung haben und die müssen sitzen. Auf Nachkorrekturen reagiert das FA meiner Erfahrung nach recht verschnupft. Jetzt fallen bei generieren von Coins erstmal keine Umsatzsteuern an, man reicht also nur seine bereits bezahlte Vorsteuer ein (Rechnerequip, Strom, was immer zum Betrieb des Gewerbes eben benötigt wird) und erhält diese zurück. 

Beim Jahresabschluss kumuliert man Ausgaben und Einnahmen. Bei einem Miner, der nur mined ohne zu veräußern, gibt es keinen monetären Einnahmen. Es gibt nur einen Zuwachs an Betriebsvermögen in Form von Sachwerten. Und ab hier befindet man sich auf klassischem, steuerrechtlichen Terrain, das man am besten mit einem Steuerberater zusammen betritt. 

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vor 40 Minuten schrieb Longstreet:

Hier gilt dann wieder, welchen Wert gibt man an: Den aktuellen Marktwert beim Erhalten des Coins oder die Summe seiner Herstellungskosten: Beides ist legitim bei herkömmlichen Wirtschaftsgütern mit der Unterscheidung nach Anlage- oder Umlaufvermögen (und auch hier scheiden sich wieder die Geister, was ein Coin denn nun tatsächlich ist). 

Ich glaube diese Unterscheidung gibt es nur in Foren und im Internet. Coins gehören meiner Meinung nach zum Umlaufvermögen. Alles was ich brauche um die Coins zu minen stellt Anlagevermögen dar. Hier werden einige sicherlich von den ersten Gerichtsurteilen überrascht sein. 

Und was den Wert angeht, in beiden Fällen würde sich das FA ins eigene Fleisch schneiden: die Kurse steigen, nimmt man den Wert beim Erhalten des Coins, wäre dieser niedriger, als der spätere tatsächliche Verkaufswert. Nimmt man nur die Herstellungskosten, ist die Differenz deutlich größer. Beide Varianten sind steuerlich eine "Milchmädchenrechnung". Sie funktionieren nicht. Es wird eine neue Regelung geben müssen. Den Fall, dass Privatleute oder Gewerbetreibende Geld hergestellt haben gab es noch nicht. 

Ich sehe im Moment nur eine Variante als durchführbar: Miningkosten minus Einnahmen aus Verkauf = Gewinn. Solange man also noch nichts verkauft hat, hat man keine Umsätze, keine Einnahmen und somit auch keinen Gewinn.

Bearbeitet von Drayton
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vor 2 Minuten schrieb Drayton:

Und was den Wert angeht, in beiden Fällen würde sich das FA ins eigene Fleisch schneiden: die Kurse steigen, nimmt man den Wert beim Erhalten des Coins, wäre dieser niedriger, als der spätere tatsächliche Verkaufswert. Nimmt man nur die Herstellungskosten, ist die Differenz deutlich größer. Beide Varianten sind betriebswirtschaftlich eine "Milchmädchenrechnung". Sie funktionieren nicht. Es wird eine neue Regelung geben müssen. Den Fall, dass Privatleute oder Gewerbetreibende Geld hergestellt haben gab es noch nicht. 

Nun, das sind ja unterschiedliche Vorgänge: Mining > Übernahme ins Betriebsvermögen: Abgeschlossener Vorgang. Veräußerung > Entnahme aus dem Betriebsvermögen: Abgeschlossener Vorgang. 

Erster Vorgang: Coins werden im laufenden Geschäftsjahr für 2000€ ins Betriebsvermögen aufgenommen. Als Einzelkaufmann versteure ich diesen Wert am Ende des Geschäftsjahres. Zwei Jahre später verkaufe ich diese Coins für 6000€: In eben jenem Geschäftsjahr wird die Differenz (4000€) wiederum versteuert. Die Bezifferung des ersten Wertes (Marktwert vs Erstellungskosten) verschiebt nur, wann die Steuerschuld in welcher Höhe nun genau auftritt: Setze ich den Buchungswert anfänglich niedrig an, muss bei Realisierung mehr abgeführt werden. Umgekehrt weniger. Am Schluss steht aber jeweils die gleiche Steuerschuld: 2000+4000 gibt 6000, 1000+5000 ebenso, 3000+3000 gleichfalls. 0+6000 übrigens auch. Warum ich auch der Meinung bin, das es völlig ausreicht, wenn bei der finalen Realisierung Coin in Euro ein steuerrechtlicher Vorgang entsteht und das davor alles die typisch deutsche Art ist, simple Vorgänge aufzublasen. 

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vor 21 Minuten schrieb Longstreet:

Erster Vorgang: Coins werden im laufenden Geschäftsjahr für 2000€ ins Betriebsvermögen aufgenommen.

Das sehe ich aber anders. Die Coins kommen ins Betriebsvermögen, Umlaufvermögen. Beziffert werden diese dann aber als "20 BTC" oder "100 ETH" oder "1000 DOGE". Aber einen steuerlich relevanten Gegenwert in Euro haben sie nicht. Wenn ich da betriebswirtschaftlich einen Wert eintragen müsste, würde nur der Gegenwert der Herstellungskosten Sinn machen. Eine Steuerschuld aus dem Mining selbst, sehe ich nicht.

 

vor 21 Minuten schrieb Longstreet:

Warum ich auch der Meinung bin, das es völlig ausreicht, wenn bei der finalen Realisierung Coin in Euro ein steuerrechtlicher Vorgang entsteht und das davor alles die typisch deutsche Art ist, simple Vorgänge aufzublasen. 

Jup! Da sind wir uns einig! :D

Bearbeitet von Drayton
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