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Steuer auf Mining


ZineX

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Moin Moin und frohe Weihnachten!

Ich plage mich momentan mit einem Problem rum, in welches ich keinen richtigen Dreh bekomme.
Ich habe seit ~8 Monaten ein Miningrig im Keller stehen. Dies hat mir bis dato sagen wir 5000€ erwirtschaftet.
Natürlich war ich damals noch blutiger Anfänger und hab weder über Steuern, noch Gewerbe großartig nachgedacht.

Nun frage ich mich seit geraumer Zeit, wie ich da am Besten raus komme. Gewerbe nachträglich anmelden und regulär versteuern? (Sofern überhaupt noch möglich)
Wie sehen da die Haltefristen aus? Ebenso 365 Tage bis steuerfrei?
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Wertermittlung - mit Transaktion des Pools auf mein Wallet?

Was mir dabei insbesondere Kopfzerbrechen bereitet, ich habe die Erträge fleißig in andere Coins reinvestiert, teilweise zeitlich versetzt zum Anschaffungszeitpunkt, somit wären dort nochmals Steuern auf die Gewinne abzuführen.
Natürlich habe ich nun quasi große Coinpools, meinetwegen ETH, wo sowohl private Investitionen als auch die erminerten Coins investiert wurden. Wie soll ich das auseinander halten?

Man könnte jetzt zwar sagen, drauf geschissen. Kleine Beträge auszahlen, fertig. Da einige meiner Investitionen aber bereits jetzt große Gewinne abwerfen, käme ich spätestens bei Auszahlung einer dieser Gewinne in arge Erklärungsnot, sollte nachgeforscht werden.

Die private Steuergeschichte ist mir hierbei durchaus geläufig, nur eben der gewerbliche Teil noch nicht so ganz, insbesondere auf die Mischung von privatl.+gewerbl. Investition und rückwirkendem Gewerbe.

 

Falls hier jemand Tipps hat, immer her damit. :)

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vor 17 Stunden schrieb ZineX:

Da einige meiner Investitionen aber bereits jetzt große Gewinne abwerfen,

Geh zu einem Steuerberater. Regel das ordentlich. Du machst ja Gewinn, darüber solltest du dich einfach freuen und nicht sorgen müssen. Gewerbe kannst auch nachträglich anmelden, es ist ja auch kein genehmigungspflichtiges Gewerbe.

 

Bearbeitet von Drayton
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vor 10 Stunden schrieb Drayton:

Geh zu einem Steuerberater. Regel das ordentlich. Du machst ja Gewinn, darüber solltest du dich einfach freuen und nicht sorgen müssen. Gewerbe kannst auch nachträglich anmelden, es ist ja auch kein genehmigungspflichtiges Gewerbe.

 

wie weit zurück kann man ein Gewerbe nachträglich anmelden? Ich habe ein ähnliches Problem und mine seit 04/17

  • Confused 1
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Da momentan ohnehin kein Steuerberater verfügbar ist, hab ich mich mal ran gemacht und die Trades/Coins zu trennen. Zum Glück alles brav bei Cointracking eingetragen. Jetzt bin ich auch fast durch, steh jetzt nur vor einem Problem: Ich hab BTC Erlöse sowohl vom Mining als auch Privatinvestition auf das gleiche Offlinewallet gepackt. So hab ich quasi einen BTC Topf mit gemixten Coins. Das alleine ist ja noch auseinander zu halten. Jetzt hab ich aber diesen gesamten BTC Topf genommen und damit bei Bitfinex Altcoins gekauft.

Wie bitte soll ich die jetzt auf privat/gewerblich aufteilen, zumal ja die Nachweisbarkeit in Form von Transaktionen nicht besteht. Vorallem Cointracking macht mir da ja Probleme, ich kann schließlich nicht einfach Transaktionen "erfinden" um das getrennt zu bekommen.

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Am 26.12.2017 um 23:24 schrieb Drayton:

@huansn

je schneller du es jetzt erledigst, desto besser. ABER: Geht vorher zu einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht. Erst erkundigen, dann überlegen, dann handeln!

ja ist mir schon klar, dass ich solche themen vorrangig mit meinem steuerberater durchsprechen muss :) Die Frage war eher nach Erfahrungswerten gestellt ob das FA hier Stress macht bei einer Gewerbeanmeldung die bereits 8 Monate eigentlich fällig wäre. In meinem Fall habe ich die Coins auch noch nicht getradet. Bisher liegen die mit einigen Ausgaben für ICOs auf meiner Wallet. Also ich könnte theoretisch von Null an beginnen ab 02/2018 oder es gibt die Möglichkeit rückwirkend anzumelden und ich muss mir nicht noch was überlegen wie ich meine bisher geminten coins rausbekomme..

vor 9 Stunden schrieb ZineX:

Da momentan ohnehin kein Steuerberater verfügbar ist, hab ich mich mal ran gemacht und die Trades/Coins zu trennen. Zum Glück alles brav bei Cointracking eingetragen. Jetzt bin ich auch fast durch, steh jetzt nur vor einem Problem: Ich hab BTC Erlöse sowohl vom Mining als auch Privatinvestition auf das gleiche Offlinewallet gepackt. So hab ich quasi einen BTC Topf mit gemixten Coins. Das alleine ist ja noch auseinander zu halten. Jetzt hab ich aber diesen gesamten BTC Topf genommen und damit bei Bitfinex Altcoins gekauft.

Wie bitte soll ich die jetzt auf privat/gewerblich aufteilen, zumal ja die Nachweisbarkeit in Form von Transaktionen nicht besteht. Vorallem Cointracking macht mir da ja Probleme, ich kann schließlich nicht einfach Transaktionen "erfinden" um das getrennt zu bekommen.

Auch wenn ich dir da nicht helfen kann stellt sich mir hier doch eine Grundsatzfrage. Privates Trading + Gewerbliches Mining muss man trennen? Wenn ich als Rechtsform ein Einzelunternehmen anlege bin ich ja im Grunde von den Rechten/Pflichten her auch Privatperson oder nicht?

Gelten für gewerbliches Trading andere Regeln?

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vor 21 Minuten schrieb huansn:

oder es gibt die Möglichkeit rückwirkend anzumelden

ja, die Möglichkeit gibt es. Und um es rechtlich korrekt zu machen, muss es sogar rückwirkend angemeldet werden. Theoretisch kann es aber auch ab jetzt angemeldet werden, nur die vorher geminten Coins sollten dann angegeben werden. Ich würde einen Steuerberater fragen, ich persönlich sehe keine Steuerhinterziehung, wenn tatsächlich alle Coins angegeben und versteuert werden.

Problematisch könnte es aber werden, wenn du deine Ausgaben geltend machen willst. Stromkosten, Anschaffung der Hardware etc. Da wird es schwierig zu erklären, warum in der Vergangenheit Ausgaben angefallen sein sollen, wenn nichts erwirtschaftet wurde. Die Ausgaben aus der Vergangenheit gar nicht geltend zu machen, würde steuerlich zu deinen Ungunsten ausfallen. Du hattest diese Ausgaben, ohne diese hättest du ja keine Coins minen können. Folglich kannst du die Ausgaben mit dem Gewinn aus der Vergangenheit verrechnen.

Kurz: jetzt alles richtig stellen, rückwirkend anmelden und alles gut. Eine Strafe oder so, weil zuspät angemeldet, gibt es nicht. Und für dich vorteilhaft, dass du die Coins nicht getradet hast. 

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vor 10 Stunden schrieb ZineX:

Wie bitte soll ich die jetzt auf privat/gewerblich aufteilen, zumal ja die Nachweisbarkeit in Form von Transaktionen nicht besteht.

Vom Minen muss du doch eine Info haben, wie viele es waren? Übrigens musst du nur beim BTC zwischen gewerblich und privat unterscheiden. Du minst BTC, nicht Altcoins. D.h. der Gewinn ist der Wert der BTC abzüglich Ausgaben. Was du damit machst, ist dein Ding. Sobald du von deinen BTC Altcoins kaufst, ist das privat. Die Gewinne aus den Altcoins haben nichts mit deinem Gewerbe zu tun. 

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vor 7 Stunden schrieb Drayton:

Vom Minen muss du doch eine Info haben, wie viele es waren? Übrigens musst du nur beim BTC zwischen gewerblich und privat unterscheiden. Du minst BTC, nicht Altcoins. D.h. der Gewinn ist der Wert der BTC abzüglich Ausgaben. Was du damit machst, ist dein Ding. Sobald du von deinen BTC Altcoins kaufst, ist das privat. Die Gewinne aus den Altcoins haben nichts mit deinem Gewerbe zu tun. 

Die Info hab ich, ist auch alles getrennt erfasst (jetzt). Ich mine übrigens kein BTC, habe ich das irgendwo geschrieben? *kopfkratz*

Ich mine ausschliesslich Altcoins (meist nicht über Nicehash).
Irgendwie bezweifel ich aber, dass jegliche Umtauschaktion in andere Altcoins dann als privat gelten. Das wären dann ja plötzlich Privatentnahmen, die nicht dem Lebensunterhalt direkt dienen und dürften somit nur schwer zu erklären sein. (Da ich diese Coins ja so in eine völlig andere Besteuerung hole.)
Es wäre ein Traum wenn dem so wäre, aber der Staat lässt sich sicher nicht freiwillig so einfach die Einnahmen nehmen.

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Die Trennung ist einfach.

Du hast einen Coin gemint. Der hatte dann den Wert von 1000 Euro alsDu ihn in Deine Wallet geschoben hast (Zeitpunkt anhand Blockchain ermittelbar)

Für die gewerbliche Tätigkeit ist das eine Veräußerung mit allem, was dazu gehört.

Für Deine private Tätigkeit ist dieser Zeitpunkt eine Anschaffung,  ab diesem Zeitpunkt laufen die zwölf Monate.

So würde ich das aufbauen und mit dem Steuerberater besprechen.

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vor 14 Stunden schrieb Jokin:

Die Trennung ist einfach.

Du hast einen Coin gemint. Der hatte dann den Wert von 1000 Euro alsDu ihn in Deine Wallet geschoben hast (Zeitpunkt anhand Blockchain ermittelbar)

Für die gewerbliche Tätigkeit ist das eine Veräußerung mit allem, was dazu gehört.

Für Deine private Tätigkeit ist dieser Zeitpunkt eine Anschaffung,  ab diesem Zeitpunkt laufen die zwölf Monate.

So würde ich das aufbauen und mit dem Steuerberater besprechen.

Ich zweifle dennoch stark daran, dass das FA eine permanente Veräußerung sämtlicher betrieblich generierten Gewinne an die eigene Person gestatten wird. (Die Steuerhinterziehung ist ja quasi schon offensichtlich und wird afaik auch durch einen eigenen § unterbunden, müsste ich mal raussuchen.)


Aber der Kontakt zum Steuerberater ist bereits aufgenommen, ich bin gespannt.

  • Confused 1
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Na das nenn ich mal Werbung vom allerfeinsten!
4 Beiträge, in allen nur das EBook gelistet. Dazu per Shortlink, damit man über gängige Tools die eigentliche Verbreitung des Links nicht nachverfolgen kann. Dazu eine typische E-Book Abzockseite. Sorry, aber gut geht anders.
Wenn da dennoch ein legitimes Produkt hinterstehen sollte, empfehle ich euch dringenst an der Verbreitungsstrategie zu arbeiten. 

  • Confused 1
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  • 1 Monat später...
Am 2.1.2018 um 08:23 schrieb Jokin:

Die Trennung ist einfach.

Du hast einen Coin gemint. Der hatte dann den Wert von 1000 Euro alsDu ihn in Deine Wallet geschoben hast (Zeitpunkt anhand Blockchain ermittelbar)

Mittelfristig muss man hier zur Aktien-Analogie überwechseln. Wenn der Wert des Gutes an seinem Erstellungszeitpunkt ermittelt wird, erzeugt das endlos Papierkram. Der Bitcoin Kurs ist massiven Schwankungen unterworfen. Was passiert, wenn die Wallet gehackt wird oder durch einen Hardware-Verlust verloren geht? Deine bereits versteuerten Güter müssten als steuerlicher Verlust rückabgewickelt werden - gerade im Privatbereich, siehe diverse Threads, ein durchaus häufiges Problem. 

Mit meinem Steuerberater habe ich das die letzten Jahre so gehandhabt: Steuerlich erfasst werden die erzeugten Güter erst bei einem Veräußerungsgeschäft, d.h. bei deren Realisierung. Ab dort gibt es einen exakten Wert, der, und das ist sicherlich für manche der springende Punkt, aber gänzlich in die steuerliche Betrachtung aufgenommen wird: D.h. im anfallenden Jahr Einkommenssteuer/Gewerbesteuer auf den Veräußerungsbetrag, aber keine Umsatzsteuer sofern die Veräußerung nicht innerhalb Deutschlands passiert.

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Mining führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, die in die Anlage G einzutragen sind: http://www.dasinvestment.com/kpmg-steuerexperte-andreas-patzner-so-gehoeren-ethereum-ripple-und-bitcoin-in-die-steuerklaerung/ Man kann entweder eine sog Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 (3) EStG) machen und von den Einnahmen (Wert der geminten Coins bei Veräusserung) die Ausgaben (Strom, Geräte usw) abziehen oder den Gewinn nach Bilanzierungsgrundsätzen ermitteln (Veräusserungspreis an Herstwllungskosten und Gewinn). Der Kursgewinn zwischen Herstellung und Veräusserung gehört auf jeden Fall zu den geweblichen Einkünften. Ob man die bei Veräusserung der geminten Coins durch Tausch erworbenen Coins auch den Gewerbebetrieb oder den privaten Veräusserungsgeschäften zuordnet ist letztlich Geschmacksfrage.

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Ich bin gespannt, ob die Analogie nach ersten höchstrichterlichen Entscheidungen haltbar ist. Nehmen wir an, ich bin Maler und generiere Kunst: Nach dieser Betrachtungsweise müsste ich sofort nach der Erstellung des Bildes dieses mit einem Wert beziffern und als Einkünfte eintragen, selbst wenn ich es anschließend in den Keller stelle und dort ohne Veräußerungsabsicht liegen lasse. Nehmen wir an, ich beziffere den Wert mit 5.000€, denn so viel ist mir meine Kunst wert und so haben es auch einhellig Freunde und andere Kunstexperten bestätigt. Ich zahle für diese 5.000€ Einkommenssteuer: Nämlich 2100€. Nach 10 Jahren bekomme ich das Bild zufällig verkauft: Der realisierte Wert beziffert sich allerdings auf 10€ - mehr habe ich für den Verkauf nicht bekommen. 

In diesem Verkaufsjahr habe ich also einen buchhalterischen Verlust von 4990€ eingefahren - und verrechne -2095,80€ als Negativwert auf meine Einkommenssteuer. Im Prinzip haben wir also für eine Steuerschuld von 4,20€ 10 Jahre Buchhaltung geführt, ein paar hundert Euro für den Steuerberater ausgegeben, der jedes Jahr die Position bewertet und als Vermögen überträgt, eine Menge Papier produziert und die Position von Steuererklärung zu Steuererklärung durchgeschleift inkl. der Arbeitszeit der ohnehin überlasteten Finanzbeamten. Das ganze lässt sich sogar kreativ zur "Steuervermeidung" nutzen: In Jahren mit niedrigem Einkommen den Wert hoch ansetzen und Realisierung in Jahren mit hohem Einkommen, wo die Korrektur des zu hoch angesetzten Wertes die Steuerschuld nach unten drückt. 

Das ist ungefähr so, als ob Kleingewerbetreibende eine doppelte Buchführung mit Bilanzierung statt eines einfachen Einnahme-Überschuss-Abschlusses stemmen müssten: Das ist schlichter Overkill. 

Bearbeitet von Longstreet
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Wer sagt denn, dass Du die geminten Coins zum Marktwert in Deine Bilanz aufnehmen musst? Marktwerte ändern sich.

Ich würde die zu dem Wert aufnehmen wie ich für den Strom + weitere Auslagen bezahlt habe.

... der Maler nimmt sein Bild auch nur mit dem Wert in die Bilanz auf, der den Ausgaben (Leinwand, Zeit, Farbe) entsprach.

Wenn Du in 2018 10 BTC gemint hast und 30.000 Euro dafür aufgewendet hast, dann haben Deine BTC einen Wert von 3.000 Euro/BTC.

Diese verkaufst Du an der Börse und zahlst darauf Deine Umsatzsteuer. Im Idealfall bleibt nach Abzug der Umsatzsteuer noch ein Gewinn über.

Das ist dann Dein Einkommen.

 

(Achtung: Ich hab von diesem Teil keine Ahnung, das ist nun einfach mal nur der Logik folgend beschrieben)

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Wer sagt denn, dass Du die geminten Coins zum Marktwert in Deine Bilanz aufnehmen musst? Marktwerte ändern sich.

Ich würde die zu dem Wert aufnehmen wie ich für den Strom + weitere Auslagen bezahlt habe.

... der Maler nimmt sein Bild auch nur mit dem Wert in die Bilanz auf, der den Ausgaben (Leinwand, Zeit, Farbe) entsprach.

Wenn Du in 2018 10 BTC gemint hast und 30.000 Euro dafür aufgewendet hast, dann haben Deine BTC einen Wert von 3.000 Euro/BTC.

Diese verkaufst Du an der Börse und zahlst darauf Deine Umsatzsteuer. Im Idealfall bleibt nach Abzug der Umsatzsteuer noch ein Gewinn über.

Das ist dann Dein Einkommen.

 

(Achtung: Ich hab von diesem Teil keine Ahnung, das ist nun einfach mal nur der Logik folgend beschrieben)

Leider falsch! Wie alle Währungen und Recheneinheiten unterliegen Kryptowährungen gerade nicht der Umsatzsteuer: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bundesregierung-steuerliche-behandlung-von-bitcoin_164_438680.html 

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Wer sagt denn, dass Du die geminten Coins zum Marktwert in Deine Bilanz aufnehmen musst? Marktwerte ändern sich.

Ich würde die zu dem Wert aufnehmen wie ich für den Strom + weitere Auslagen bezahlt habe.

Okay, folgen wir deiner Idee. Ich hab also 1 Ether in 2017 gemined und dafür 500€ für Energie ausgegeben - das ganze auf bereits existierender und damit abgeschriebener Hardware. Ich nehme den einen Ether (Marktwert Ende 2017 1100€) und weise ihn als 500€ in meiner Steuererklärung 2017 als Einkünfte aus. Nun mache ich eine Privatentnahme über diesen Sachgegenstand und entnehme den Ether aus meinem gewerblichen Betriebsvermögen. Anfang 2019 verkaufe ich den Ether nach einjähriger, privater Haltedauer (durch die Privatentnahme ist er in mein Privatvermögen gewechselt und wurde mit 500€ als Einkünfte ordentlich in meiner Steuererklärung 2017 verbucht) für (jetzt spekulieren wir mal) 1900€, weil der Ether Anfang 2019 auf 1900€ gestiegen ist. Nach einjähriger Haltedauer fallen somit keine weiteren Steuern an.

Spitzfindige Gegenfrage: Wenn ich jetzt einen besonders tollen Stromtarif habe und nur 0,1€ pro KW bezahle, ist der Ether 20€ wert - ich buche also 20€ als Einkünfte, versteure diese 20€, Privatentnahme, einjährige Haltedauer, 1900€ Verkaufserlös privat steuerfrei. 

Na. Ich würde sagen, spätestens hier wird das Finanzamt über die kreative Auslegung des Wertes eine Augenbraue heben. 

Grundsätzliches Problem ist ja momentan schlicht: Ist der Bitcoin/Altcoin eine Währung oder ein Sachgegenstand - davon leitet sich die steuerliche Beurteilung ab. Denn als Gewerbetreibender kann man keine "Währung" erschaffen, daher weicht man hier auf den Spagat des Sachgegenstandes aus. Ganz anders sieht es aus, wenn ich vorhandene Bitcoins/Altcoins kaufe, die kann ich entweder privat oder gewerblich erwerben und davon leitet sich dann die weitere steuerliche Beurteilung ab. Mining ist hier der große Fallstrick und das wird die Gerichte noch eine gewisse Zeit beschäftigen.

Bearbeitet von Longstreet
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vor 4 Stunden schrieb Tim1984:

Leider falsch! Wie alle Währungen und Recheneinheiten unterliegen Kryptowährungen gerade nicht der Umsatzsteuer: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bundesregierung-steuerliche-behandlung-von-bitcoin_164_438680.html 

Leider falsch!

Zitat aus Deinem eigenen Link:

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Mining ist noch nicht abschließend geklärt. Die Europäische Kommission hat hierzu bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.

(derzeit wird von einer Umsatzsteuerpflicht ausgegangen, da das Erschaffen von Bitcoins ein Gewerbe ist. Als Solarstromerzeuger bin ich schließlich auch direkt Gewerbetreibender und darf eine EUR erstellen)

vor 3 Stunden schrieb Longstreet:

Okay, folgen wir deiner Idee. Ich hab also 1 Ether in 2017 gemined und dafür 500€ für Energie ausgegeben - das ganze auf bereits existierender und damit abgeschriebener Hardware. Ich nehme den einen Ether (Marktwert Ende 2017 1100€) und weise ihn als 500€ in meiner Steuererklärung 2017 als Einkünfte aus. Nun mache ich eine Privatentnahme über diesen Sachgegenstand und entnehme den Ether aus meinem gewerblichen Betriebsvermögen. Anfang 2019 verkaufe ich den Ether nach einjähriger, privater Haltedauer (durch die Privatentnahme ist er in mein Privatvermögen gewechselt und wurde mit 500€ als Einkünfte ordentlich in meiner Steuererklärung 2017 verbucht) für (jetzt spekulieren wir mal) 1900€, weil der Ether Anfang 2019 auf 1900€ gestiegen ist. Nach einjähriger Haltedauer fallen somit keine weiteren Steuern an.

Dem kann ich folgen - ein kleiner Haken ander Stelle: Du darfst den nicht so ohne Weiters unter Marktwert aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen übertragen um so der Umsatzsteuer zu entgehen. (nur eine Vermutung, Nachweis bleibe ich schuldig)

vor 3 Stunden schrieb Longstreet:

Spitzfindige Gegenfrage: Wenn ich jetzt einen besonders tollen Stromtarif habe und nur 0,1€ pro KW bezahle, ist der Ether 20€ wert - ich buche also 20€ als Einkünfte, versteure diese 20€, Privatentnahme, einjährige Haltedauer, 1900€ Verkaufserlös privat steuerfrei. 

Na. Ich würde sagen, spätestens hier wird das Finanzamt über die kreative Auslegung des Wertes eine Augenbraue heben. 

Ja, genau - da geht die Augenbraue seeehr weit hoch.

Das wäre so also och ich Bitcoins aus meinem Privatvermögen meiner Großmutter zum halben marktwert verkaufe, ich verbuche einen Verlust und sie verbucht einen entsprechenden Gewinn, den sie aufgrund ihrer Rente zu einem günstigeren Steuersatz versteuert. 

Da geht die Augenbraue ebenso weit, weit hoch.

Auch so ein Beispiel wäre wenn ich Bitcoins aus meinem Tradingbestand weit unter Marktwert in den Steuerschlaf schicke ... weit hochgezogene Augenbrauen und das wird definitiv zur intensiven Steuerprüfung führen.

vor 3 Stunden schrieb Longstreet:

Grundsätzliches Problem ist ja momentan schlicht: Ist der Bitcoin/Altcoin eine Währung oder ein Sachgegenstand - davon leitet sich die steuerliche Beurteilung ab. Denn als Gewerbetreibender kann man keine "Währung" erschaffen, daher weicht man hier auf den Spagat des Sachgegenstandes aus.

Ich bin kein Miner, jedoch würde ich an der Stelle auf die "ungünstigste" Möglichkeit zurück greifen. Also den Bitcoin als "Wirtschaftsgut" bezeichnen. Das ist als ob ich am Strand sitze und Muscheln ausbuddel, die ich dann später als Zahlungsmittel bei mir im Dorf nutze, denn dort kann man wunderbar mit Muscheln zahlen. Dadurch bekommen die auch einen Wert.

Nach dem Ausbuddeln gebe ich ihnen jedoch nur den Wert meines Zeitaufwandes und den Verbrauch an Sonnencreme.

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Die Frage ist eben immer, wie es das örtliche FA einschätzt. Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass Minen derzeit in Deutschland in jedem Fall gewerblich erfolgt: Die Bitcoins sind also so oder so erst mal Teil des Betriebsvermögens, ob du den Wert am Erstellungstag protokollierst und zur Quartalsbuchhaltung steuerlich als Einkünfte anmeldest (Relevant für Einkommensteuervorauszahlung) und bei einer anschließenden Veräußerung (Realisierung) die Differenz besteuerst oder ganz zum Schluss alles in einem Rutsch, hängt wahrscheinlich von der Höhe eben jener Einkünfte ab: Bei 1200€ und plausibel dargelegter Herleitung wird das wohl recht problemlos als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung am Ende des Jahres durchgehen. Bei 30.000€ kommts wahrscheinlich auf den Bearbeiter ab, ab sechsstelligen Beträgen die dein sonstiges Einkommen um den Faktor 10 übertreffen und unsauberer Gemengelage ... ah, da würde ich mit giftigen Fragen seitens des FA rechnen, warum die monatliche oder quartalsweise Voranmeldungen unvollständig war.

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vor 15 Stunden schrieb Longstreet:

Ich bin gespannt, ob die Analogie nach ersten höchstrichterlichen Entscheidungen haltbar ist. Nehmen wir an, ich bin Maler und generiere Kunst: Nach dieser Betrachtungsweise müsste ich sofort nach der Erstellung des Bildes dieses mit einem Wert beziffern und als Einkünfte eintragen, selbst wenn ich es anschließend in den Keller stelle und dort ohne Veräußerungsabsicht liegen lasse. Nehmen wir an, ich beziffere den Wert mit 5.000€, denn so viel ist mir meine Kunst wert und so haben es auch einhellig Freunde und andere Kunstexperten bestätigt. Ich zahle für diese 5.000€ Einkommenssteuer: Nämlich 2100€. Nach 10 Jahren bekomme ich das Bild zufällig verkauft: Der realisierte Wert beziffert sich allerdings auf 10€ - mehr habe ich für den Verkauf nicht bekommen. 

Das sehe ich auch so. Das Mining selbst ist nur der "Produktionsprozess". Hier fallen zunächst nur Kosten an. Theoretisch könnte das Mining auch rein privat sein. Voraussetzung wäre aber, dass die geminten Coins nicht verkauft werden. Dann können natürlich auch die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das ist aber nur ein theoretischer Fall, wer sollte schon Coins minen und dann einfach liegen lassen, vielleicht ein Coin-Sammler? :D Irgendwann wird es also zum Verkauf der Coins kommen.

Die steuerliche Berechnung ist dann ganz einfach: Alle Aufwendungen, die notwendig zum Mining waren, stellen Ausgaben dar, insbesondere Hardware und Strom. Der Verkaufserlös aus den geminten Coins stellt den Umsatz bzw. die Einnahmen dar. Hier kann man eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufstellen, wenn Umsatz- und Gewinn die Höchstgrenzen nicht übersteigen. Höchstgrenzen liegen bei 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn im Jahr liegen (google Abgabenordnung). Alles was darunter ist, darf die EÜR aufstellen.

Also alle Einnahmen eines Steuerjahres minus Ausgaben eines Steuerjahres = Gewinn.

Bei den Ausgaben muss man aber aufpassen, denn Hardware wird sicherlich über einige Jahre abgeschrieben werden müssen. Beispielsweise muss ein Notebook, dass geschäftlich genutzt wird, auf drei Jahre abgeschrieben werden. Jedes Jahr darf man also ein Drittel der Anschaffungskosten des Notebooks als Ausgabe geltend machen. 

Aus meiner Sicht ist ganz klar, dass steuerliche Umsätze erst dann anfallen, wenn die Coins tatsächlich verkauft werden. Und wenn jemand hingeht und nach dem Minen einige Wochen abwarten will, weil er davon ausgeht, dann zu einem bessern Kurs verkaufen zu können, das ist völlig ok. Theoretisch könnte man also ein Gewerbe anmelden, Coins minen und erst in 10 Jahren verkaufen. Das müsste aber mit einem Steuerberater besprochen und dem Finanzamt auch erklärt werden. Sonst wird das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellen, wenn man Ausgaben geltend macht aber keine Umsätze generiert.

Bin kein Steuerberater, ist alles nur meine Meinung. Wer Umsätze aus Mining erzielt hat, aber noch nichts angemeldet hat, sollte zu einem Steuerberater gehen.        

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Am 2.1.2018 um 08:09 schrieb ZineX:

Die Info hab ich, ist auch alles getrennt erfasst (jetzt). Ich mine übrigens kein BTC, habe ich das irgendwo geschrieben? *kopfkratz*

Ich mine ausschliesslich Altcoins (meist nicht über Nicehash).
Irgendwie bezweifel ich aber, dass jegliche Umtauschaktion in andere Altcoins dann als privat gelten. Das wären dann ja plötzlich Privatentnahmen, die nicht dem Lebensunterhalt direkt dienen und dürften somit nur schwer zu erklären sein. (Da ich diese Coins ja so in eine völlig andere Besteuerung hole.)
Es wäre ein Traum wenn dem so wäre, aber der Staat lässt sich sicher nicht freiwillig so einfach die Einnahmen nehmen.

Keine Ahnung, hab vielleicht was überlesen, spielt aber auch keine Rolle, ob BTC oder ein Altcoin.

Entscheidend ist der geminte bzw. die geminten Altcoins. Das ist das Gut was du als Gewerbetreibender herstellst. Sobald du dieses verkaufst, hast du Umsätze/Einnahmen. Diese sind zu versteuern. Was du dann aber mit deinen versteuerten Einnahmen machst, ist - sofern du nicht in ein anderes Gewerbe investierst - privat.

Wenn du also einen geminten Altcoin (A) zum Kurs X gegen einen anderen Coin (B) tauschst, stellt dieser Tausch den Verkauf dar. Anhand des Kurses errechnet sich die Einnahme, die zu versteuern ist. Der Coin B ist dann ein privates Gut. Du kannst ja auch den Coin A gegen Euro verkaufen und dir dann für die Euro ein Dreirad kaufen. Das Dreirad ist privat.;) Versteuern musst du aber die Einnahmen beim Verkauf. 

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vor 7 Stunden schrieb Longstreet:

Die Frage ist eben immer, wie es das örtliche FA einschätzt. Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass Minen derzeit in Deutschland in jedem Fall gewerblich erfolgt: Die Bitcoins sind also so oder so erst mal Teil des Betriebsvermögens, ob du den Wert am Erstellungstag protokollierst und zur Quartalsbuchhaltung steuerlich als Einkünfte anmeldest (Relevant für Einkommensteuervorauszahlung) und bei einer anschließenden Veräußerung (Realisierung) die Differenz besteuerst oder ganz zum Schluss alles in einem Rutsch, hängt wahrscheinlich von der Höhe eben jener Einkünfte ab

Für ein einfaches Leben sollte man schon darauf achten und rechtzeitig abklären, wie es das örtliche FA einschätzt. Aber grundsätzlich ist die Einschätzung des FA völlig egal, wenn deine Vorgehensweise geltendem Recht entspricht. Nicht ohne Grund sind die meisten Widersprüche und Klagen gegen FAs erfolgreich.

Dass die BTC Teil des Betriebsvermögens sind, klar. Dass aber die weitere Behandlung von der Höhe der Einkünfte abhängt, sehe ich anders. Bei Vorauszahlungen ist natürlich die Höhe entscheidend, aber die grundsätzliche Frage ist doch, wann tatsächlich Umsätze generiert werden. Wenn ich einen BTC erstelle, hab ich noch keine Umsätze. Ich muss die Dinger erst verkaufen. 

Und zum vorherigen Beitrag: Privatentnahme bei BTC oder Coins stellt Verkauf dar. An dich. In der Buchhaltung anders, aber steuerlich nicht anders zu behandeln, als wenn du ihn auf einer Börse verkauft hättest. Weil der BTC oder Altcoin keinen "Nutzen" hat. Du kannst die betriebliche Werkstatt nutzen um dein privates Fahrzeug zu reparieren, du kannst als Schneider deine Hosen privat anziehen und der Bäcker kann seine eigenen Brötchen essen .. :D;)  Aber die Coins kannst du nicht "nutzen".

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