Antwort Bitcoin.de:
wir können in dieser Angelegenheit bestätigen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner dakleym ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Ob die Ansprüche Ihres Handelspartners inzwischen erloschen sind, etwa da Sie die Zahlung seinerzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, Sie einen wirksamen Rücktritt erklärt haben, die Ansprüche Ihres Handelspartners in der Zwischenzeit verjährt sind oder Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Handelspartner auf eine Stornierung geeinigt haben, können wir nicht beurteilen.Zudem ist uns jegliche Rechtsberatung von Gesetzes wegen untersagt. Wenn Sie keine Einigung mit dem Handelspartner finden, können wir Ihnen daher nur die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.Mit freundlichen GrüßenIhr Bitcoin.de Support TeamWICHTIG: Bitte antworten Sie dem Support in dieser Angelegenheit ausschließlich über das Formular (Support Anfrage) auf der Detailseite zum Trade