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mdf

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  1. Ich stelle mir das so vor: wenn ich privat mit Autos oder Grundstücken Veräußerungsgewinne erziele ist es außer Frage, was ich wann gekauft und verkauft habe. Bei, sagen wir mal, losem Sand oder Zement sähe das schon anders aus. Wenn ich eine weitere Fuhre Sand auf einen Haufen Sand kippe werde ich hinterher nicht mit Sicherheit sagen können, welchen Sand ich später weg nehme. Ich müsste diese schon auf zwei getrennte Haufen kippen. Konkret auf Crypto bezogen: ich muss zu jedem Zeitpunkt der Depotbetrachtung jeden Bestandteil des Depots eindeutig zuordnen können: wo kam er her, wo geht er hin. Wenn auf irgendwelchen Börsen oder Walletadressen schon Beträge waren oder hinterher drauf sind, muss ich auch diese Beträge von Anfang bis Ende mit ins Depot nehmen, um es wasserdicht zu bekommen. Ein praktisches Beispiel könnte sein: BTC muss als Transferwährung herhalten um Long-Term Veräußerungsgewinne aus Drittwährungen in Euro zu bekommen. Wenn man vermeiden will, das andere BTCs die man irgendwie hat, der Sache ins Gehege kommen kann man die entsprechende Börse auf Null fahren und frische BTC Adressen benutzen. Wenn man dann den Gesamtbestand an BTC im Depot betrachtet, ist dieser am Anfang 0 und am Ende exakt 0. Alles was zwischendurch passiert wird dann halt unter Anwendung von FIFO bewertet und unvermeidbare Short-Term Gewinne (und auch Verluste) werden aufaddiert und zum Schluss kommt da ein Gewinn oder ein Verlust raus. Die HODL BTCs bleiben die ganze Zeit wo Sie sind. Die dürfen keinesfalls den Weg der anderen Bitcoin auf der Börse kreuzen, die Abgrenzung zu jedem Zeitpunkt ist das Entscheidende. Wenn man das Ganze ordentlich plant ist das kein Thema, alternativ kann man auch andere Transferwährungen nutzen oder andere Börsen oder was weiß ich. Die oben zitierte Formulierung mit den Fremdwährungen kenne ich nicht so genau, das ist aber unter Umständen auch aus dem Zusammenhang gerissen. Denn natürlich gilt auch innerhalb des Depots FIFO. Fremdwährungen können ja auch bei unterschiedlichen Baken gehalten werden, dann habe ich sozusagen Deutsche-Bank-Dollar und DKB-Dollar und kann die sehr wohl trennen, obwohl trotzdem "gleichartig". Es können aber auch Geldscheine in einem Sack sein. Geldscheine haben aber auch Nummern, diese könnte ich notieren. Etc. Wenn ich es erklären und dokumentieren kann ist alles gut. Wenn ich das in Cointracking oder sonstwo quasi in Form einer doppelten Buchführung dokumentiert habe und auch entsprechende Kontoauszüge, Zugänge zu Börsen und Exporte um es beweisen zu können, sollte es wasserdicht sein. Im Falle OTC reichen dann witzigerweise wohl auch Eigenbelege. Und natürlich muss der Rest welcher nicht in Depots passt auch einer Betrachtung unterzogen werden... und ich darf an keiner Stelle wissentlich die Unwahrheit darlegen, etc. Im besten Falle arbeitet man das einmal auf und lässt die Zügel dann nie wieder locker. So hab ich's verstanden, hoffe ich kann die grauen Zellen dann demnächst wieder für was anderes frei rangieren....😁
  2. Also wenn ich's recht verstanden habe gibt es da schon so eine gewisse Spitzfindigkeit: Bei der momentanen Praxis handelt es sich um eine Auslegung der bestehenden Vorschriften, diese Auslegung kann sich ändern, ohne das das Gesetz sich ändern müsste. Dies kann dann im Zweifelsfall auch rückwirkend geschehen bzw. könnten dann auch Sachverhalte welche in der Vergangenheit liegen anders bewertet werden. Das wäre anders wenn es ein eindeutiges Gesetz zur Besteuerung von Crypto gäbe, Gesetzte können nicht zu Ungunsten der Betroffenen rückwirkend geändert werden. Wiederum entscheidend ist hier dann wohl, dass Sachverhalte, welche den Finanzämtern bekannt gemacht wurden auch im Nahhinein nicht mehr geändert werden können (oder zumindest nicht so einfach). Die von mir genannten Begrifflichkeiten wie Gesetz und/oder Vorschrift sind vermutlich auch unpräzise wieder gegeben. Das Ganze ist ja auch eher Verwaltungsrecht, im Strafrecht mag es wieder anders sein. Aber weiter: Worst Case Szenario (Gedankenexperiment): rückwirkend wird das mit der Haltefrist von einem Jahr obsolet. Man erzielt heute keinerlei zu versteuernde Gewinne und sagt dem Finazamt auch nichts oder man hat nur Short-Term Gewinne und gibt nur diese an und erwähnt den Rest des Portfolios nicht. Das Finazamt kommt in 5 Jahren und möchte dann gerne wissen ob man long-term Gewinne hatte und möchte diese dann rückwirkend versteuern. Natürlich Theorie und keine Ahnung wie (un-)wahrscheinlich. Trotzdem sagen aber einige mit der Materie Vertraute deshalb: auch long-term Positionen im Portfolio offen legen, dann kann die Finanzverwaltung nicht behaupten Sie hätten das nicht gewusst als Sie den Steuerbescheid rausgeschickt haben. Vermutlich lassen sich aber auch Gründe für ein gegenteiliges Vorgehen finden und es ist natürlich auch schon etwas Offtopic. Weiß gar nicht wie der Konsens zu dem Thema hier im Forum so ist, wenn es denn einen gibt.
  3. Wen schon müsste man aber klar heraus stellen: Fifo gilt auch innerhalb der abgetrennt berachteten Depots. Fifo gilt in jedem Falle. Es sei denn es setzt sich irgendwann eine andere Auffassung durch. So ein Aufassung kann sich durchaus auch rückwirkend ändern, jedoch nicht für Vorgänge welche dem Finanzamt bekannt gemacht wurden.
  4. Hallo in die Runde! Mal eine andere Frage @CoinTracking-Vlad: Habe mir dieser Tage die Möglichkeit der Depottrennung für den Steuerreport per Zuweisung von Transaktionen in den erweiterten Einstellungen des Report-Tools zu Gemüte geführt. Was auffällt: - wenn man mehrere Transaktionen auf einmal einer anderen zuweisen könnte würde es die Sache ungemein erleichtern, in der jetztigen Form ist das ja kaum zu gebrauchen (von so einfachen Sachen wie dne Beispielen ma abgesehen) - ärger noch scheint es so zu sein, dass diese Zuweisungen nicht mit in einer Datensicherung enthalten sind, ist das richtig? Ernsthaft? Bzw. in Wirklichkeit gleich noch eine zweite: Ich habe daraufhin andere Lösungen gesucht und es erscheint folgerichtig einfach mehrere Accounts zu benutzen, Trade-Gruppen müsste auch gehen weil man diese bei den Steuerreports ein- und ausblenden kann. Also habe ich die Daten eines Accounts exportiert, und in einem aderen Account importiert. Im anderen, ursprünglichen Account habe ich das mal mit Gruppen durchgespielt. Das geht auch gut, ich bekomme dieselben Trades, in derselben Reihenfolge im Report. Allerdings scheint in einem Account die Bemessungsgrundlage eine andere zu sein, die zugrundeliegenden Annahmen über den jeweiligen Euro-Preis des jeweiligen Assets scheinen abzuweichen (niedriger einstelliger Prozentbereich), aber immerhin. Wie kann denn das sein? Ich habe auf beiden Accounts diesselbe Zeitzone und hatte dies auch zum Zeitpunkt des Exports und Imports.... Grüße
  5. Habe mich die letzten Tage auch recht intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wie ich das verstehe ist es durchaus legitim eine Depottrennung bzw. soz. eine individuelle Verbrauchsreihenfolge anzunehmen so man für diesen Teil seines Portfolios eben auch eindeutig sagen kann, wann die entsprechenden Bestandteile erworben und veräußert wurden. Hat man bspw. BTC auf eigenen Walletadressen geparkt sollte das recht leicht fallen, ebenso sollte es leicht fallen wenn man Bestände auf Börsen auf 0 fährt und dann eine nächste Charge hinüberweist und diese wieder vollständig verkauft, etc. Schwierig bis unmöglich dürfte es sein wenn man bspw. alles auf einer Börse hat und dort fröhlich rein und raus und hin und her verkauft. Im Endeffekt könnte dann ein Portfolio bspw. auf klar abgetrennten Depots bestehen und aus einem "Rest" für welchen dann als Gesamt Fifo angewendet wird (mit allen kuriosen oder aber erwarteten Konsequenzen). Innerhalb eines abgetrennten Depots gilt dann natürlich auch jeweils FIFO. Ferner gehe ich mal davon aus, dass man sich nicht einfach aussuchen kann gewisse Teile des Portfolios in einem Jahr als abgetrenntes Depot zu betrachten, im nächsten Jahr dann aber doch wieder mit dem Rest zu vereinen und umgekehrt. Desweiteren lässt sich so etwas bei Cointracking bspw. durch verschiedene Accounts lösen, Cryptotax hat das Ganze (ohne dass ich das jedoch je zu Ende durchgespielt hätte) bereits fest integriert und alle Daten welche erfasst werden müssen von Anfang an einem "Account" zugeordnet werden. Die Frage ob die jeweiligen Zuordnungen zu Depots einer Überprüfung stand halten würden stehen natürlich wieder auf einem ganz anderem Blatt aber je länger und teifer man sich mit dem Thema Versteuerung beschäftigt desto mehr Punkte fallen einem auf an denen man durchaus ein wenig ins Nachdenken kommen kann. Grüße
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