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o0dy

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Beiträge von o0dy

  1. vor 8 Minuten schrieb Crusader:

    Was heißt man kann?

    Da hat man doch leider keine Wahl.

    Der Gesetzgeber "kann".

    Ps. Ok verstehe jetzt auch die Frage von @Fantasy. Ich ging davon aus ob der Gesetzgeber es anwendet, denn der muss nicht, sondern kann.
    Denn die Frage ob man es als "Verbraucher" einhalten muss, ist für mich nicht relevant, denn klar muss der erstmal. Kann es aber natürlich DANACH beeinspruchen

     

  2. vor 14 Stunden schrieb Crusader:

    Die Kosten für einen Zwischenzähler sind doch wohl unnötig.

    Sollte leistbar sein
    https://www.google.com/search?q=Zwischenzähler+strom+kosten&hl=de&tbm=isch&source=lnms

    vor 18 Stunden schrieb Hongbo_Zhang:

    Man kann natürlich einen eigenen Zähler (die 25 Euro Dinger) vor die Steckdose tun, aber ich nehme nicht an, dass das Finanzamt sich damit abfindet.

    Klar nehmen sie das an, wie immer gilt...

    "Die Grundsätze der Buchhaltung, lassen sich in wenigen Grundprinzipien zusammenfassen, "Wahrheit", "Klarheit", "Vollständigkeit", und es muss "Nachvollziehbar" sein."

    https://www.rechnungswesen-info.de/gob.html
    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_Buchführung

  3. vor 12 Minuten schrieb Dirk Müller Premium Hodler:

    Hab jetzt mehr btc als Anfang des Jahres.

    Ihr doch auch, oder?

    Seitenlinie auch noch vorhanden, wird aber erst zwischen 25 und 30k€ investiert, ab jetzt erstmal 🍿

    Ich hab‘ Zeit.

    Beim DOGE, wha?

  4. vor 15 Minuten schrieb Fantasy:

    Trotzdem ist die Regelung aus meiner Sicht nicht rechtens. Im obigen Beispiel können Steuern für Summen fällig werden, die man gar nicht erwirtschaftet hat.

    Ich denke, da wird der eine oder andere dagegen klagen und das wird bis zum Bundesfinanzhof hoch gehen. 

    Da kommt man sich ja richtig verarscht vor. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die 20.000,- EUR Grenze "unterm Strich" gilt. Aber dem ist wohl nicht so :(

    Hier muss ich ausnahmsweise unserem Kreuzritter recht geben und meine Aussage "das ist Quatsch" zurückziehen.

    Diese Regelung ist wieder mal ein Witz um ehrlich zu sein.

    https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/01/11/verlustbeschraenkung-des-§-20-abs-6-estg-veraergert-anleger/
    https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.h (die dort erwähnten 10K wurden später erhöht)

    Zitat

    Der Deutsche Derivate Verband e.V. hat auch schon angekündigt, dass er dagegen klagen wird. Die Klage wird aber erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt wurden. Jeder der mal selbst klagen musste oder der verklagt wurde weiß, wie lange der Ritt durch die Instanzen dauern kann und wie steinig er ist.
    https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.html

     

     

  5. vor 16 Minuten schrieb Crusader:

    Das hätte ich auch so erwartet.

    Eine Nachverfolgung ist also praktisch nicht möglich.

    Ich kaufe einen Coin auf Börse A und verschiebe ihn auf Börse B.

    Nach einiger Zeit doch auf meine private Wallet, und später wieder zur Börse zum Verkauf.

    Also zwischendurch kein Verkauf, aber am Ende kann man nicht wirklich nachweisen daß man den ursprünglichen Coin ein Jahr gehalten hat. Verlangt das FA inzwischen eigentlich Bescheinigungen für solche Umbuchungen?

    Grundsätze zur Buchführung, sind auch hier das Um und Auf

    Kurz gesagt:

    "Die Grundsätze der Buchhaltung, lassen sich in wenigen Grundprinzipien zusammenfassen, "Wahrheit", "Klarheit", "Vollständigkeit", und es muss "Nachvollziehbar" sein."


    https://www.rechnungswesen-info.de/gob.html
    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_Buchführung

  6. vor 22 Minuten schrieb SkaliertDoch:

    Immer die jungen Springinsfelde, die meinen, einen Permabären wie mich belehren zu können. 

    Wie Süß, gegen mich bist du kein Permabär ;) Immer diese Angeber ;) Jetzt pack deine dünnen Eier wieder ein ;) 

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  7. vor 25 Minuten schrieb SkaliertDoch:

    Wie versprochen heute die gute Nachricht von mir:

    Wer jetzt noch drin ist und weiterhin von einem Bullenmarkt ausgeht, dem attrstiere ich hiermit absolut dicke Eier! 

    Immer diese vorbereiteten "ich habs euch ja gesagt" postings...  https://i2.wp.com/www.broeckers.com/Wordpress/wp-content/uploads/2017/04/Trumpballs.jpeg

    Schau dir mal die vergangenen Rücksetzer in Bullenmärkten an, derweil ist da noch gar nichts außergewöhnliches zu sehen.
    Zu mindestens kannst du das nur vermuten sonst nichts. 

    https://ibb.co/WzQNPbZ

    Sag gleich mal fürs Protokoll,... Bist du mit deinen dünnen Eiern draußen? Wenn du dicke Eier hast, geh mal short ;) 

    • Haha 2
  8. vor 1 Minute schrieb NullToreSturm:

    Der Typ ist komplett von der Leine und schert sich nicht im geringsten darum, was andere Leute von ihm denken.

    Ach kommt schon, der ist ganz sicher nicht von der "Leine", der weiß ganz genau was er da macht. An seiner Aussage er wird Bitcoin nicht verkaufen, werden sich auch die Behörden erinnern falls es da jetzt etwas anderes macht. Der führt eher gerade die SEC vor wie es ihm beliebt, und der hat das Personal das ihm dabei beratet.

  9. vor 31 Minuten schrieb Classico:

    Aber jetzt mal ehrlich: Glaubt wer, dass der Bitcoin sich davon nochmals erholt? Hätte ich mal bei 50k verkauft und mit dem Thema nix mehr zu tun.

    Klar, spätestens dann wenn Musk mir seiner (echten) Agenda rausrückt. Der hat seine Bitcoin noch. Für mich sieht das nach seinem Spiel des Lebens aus 😇
    Wenn ich mich irre, besuch ich ihn selbst 😆

  10. vor 9 Minuten schrieb NullToreSturm:

    Ja...das würde so sein. Ist trotzdem alles sehr komisch, was Musk da macht. Der scheint da ja mittlerweile fast seinen eigenen kleinen Privatkrieg gegen BTC zu führen. 

    Jap, 

    ... und der macht sich einen Spaß daraus, alleine weil er es KANN.

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