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Bundesregierung: Steuerliche Behandlung von Bitcoin


Axiom0815

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Wie werden das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Cryptowährungseinheiten umsatz- und ertragsteuerlich behandelt und wie wird der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Cryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Cryptowährungseinheiten und digitale Token umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf

Seite 26 (Punkt 25)

Ich empfehle ab Punkt 23 zu lesen. ;)

Mal was offizielles und nicht immer Mutmaßung und Gesetzinterpretation.
Wobei anmerken muss, das nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte Abs.1 Punkt 2.  "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern", Bitcoin nicht veräußert wird. Der Bitcoin liegt in der Blockchain, kann also gar nicht veräußert werden.

Man verwendet maximal das Recht, ein Bitcoin in der Blockchain zu bewegen. Sprich von einer Adresse zu anderen. Danach hat dann der andere Adressenbesitzer das Recht.

Mir ist nicht bekannt, dass ein Recht, etwas zu bewegen, ein Wirtschaftsgut ist. Aber ich bin auch nicht vom Fach. ;)

Tipp: hodl  :D

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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"Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch der Kryptowährung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Kosten für das Mining der Kryptowährungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig."

Cool.

Abzugsfähig bedeutet ja wohl, dass in Höhe der Ausgaben die Steuerschuld gesenkt wird. Hab ich Steuerschulden in Höhe von 5000 EUR und Stromkosten fürs Mining i.H.V. 1000 EUR reduziert sich die Steuerschuld auf 4000 EUR. Der Staat schenkt mir den Strom. Die Anschaffung der Hardware (Produktionsmittel) ist dann bestimmt auch abzugsfähig. Der Staat schenkt mir die Hardware. Oder muss man dann sagen: Die anderen Steuerzahler finanzieren mein Mining? Dann sind Stromkosten doch egal, oder? Wo liegt mein Denkfehler?

Bearbeitet von protube
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vor 31 Minuten schrieb Axiom0815:

Wobei anmerken muss, das nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte Abs.1 Punkt 2.  "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern", Bitcoin nicht veräußert wird. Der Bitcoin liegt in der Blockchain, kann also gar nicht veräußert werden.Man verwendet maximal das Recht, ein Bitcoin in der Blockchain zu bewegen. Sprich von einer Adresse zu anderen. Danach hat dann der andere Adressenbesitzer das Recht.

Ja der andere hat das Recht auf den Bitcoin, und du hast etwas anderes dafür bekommen, somit hast du es Veräußert.

Zitat

und nicht immer Mutmaßung und Gesetzinterpretation.

Nur fürs Protokoll: Das gefällt mir nicht, klingt so als würden andere ausschließlich "Mutmaßung und Gesetzesinterpretation" verbreiten.:)

Aber, Tipp: hodl  ist immer gut.:D

Bearbeitet von c0in
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vor 31 Minuten schrieb Axiom0815:

Mir ist nicht bekannt, dass ein Recht, etwas zu bewegen, ein Wirtschaftsgut ist. Aber ich bin auch nicht vom Fach. 

siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsgut_(Steuerlehre) - also ist auch das "Recht" ein Wirtschaftsgut.

vor 4 Minuten schrieb protube:

Abzugsfähig bedeutet ja wohl, dass in Höhe der Ausgaben die Steuerschuld gesenkt wird. Hab ich Steuerschulden in Höhe von 5000 EUR und Stromkosten fürs Mining i.H.V. 1000 EUR reduziert sich die Steuerschuld auf 4000 EUR. Der Staat schenkt mir den Strom. Die Anschaffung der Hardware ist dann bestimmt auch abzugsfähig. Der Staat schenkt mir die Hardware. Oder muss man dann sagen: Die anderen Steuerzahler finanzieren mein Mining? Dann sind Stromkosten doch egal, oder? Wo liegt mein Denkfehler?

Da ist kein Denkfehler. Diese Information ist aber auch nicht neu.

Das ist mit Solaranlagen nicht anders - ich erzeuge damit Strom, bin direkt Gewerbetreibender und alle Kosten inkl. der Investitionen und der Betriebskosten sind abzugsfähig. Ich selber hab eine Solaranlage auf dem Dach und kann somit auch einen Teil meiner Internetkosten damit abrechnen und natürlich auch eine Werbungskostenpauschale ... glaub mal nicht, dass ich mit der Solaranlage steuerlich wirksame Gewinne generiere :D (dass ich dadurch meine Stromkosten senke und ich natürlich einen Gewinn dadurch habe, ist klar ...)

Bearbeitet von Jokin
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vor 25 Minuten schrieb Axiom0815:

Ich veräußere was, richtig. Aber bitte weiter lesen. Ich veräußere kein Wirtschaftsgut:P

Ich lese immer alles, und bleibe bei dem was ich schrieb.

Zitat

Aber ich habe ja auch geschrieben, ich bin nicht vom Fach.;)

Darum habe ich auch weiterführend geantwortet. Sonst kommen vllt. nur wieder Mutmaßungen raus.:P

Genau wegen den verschiedenen Gesetzesinterpretationen gibt es Gerichte, denn wenn alles klar und eindeutig wäre bräuchte man keine Menschen die sich mit den verschiedenen Interpretationen auseinandersetzen, um sie dann wieder auf einen Nenner zu bringen.

Bearbeitet von c0in
anders formuliert
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vor 48 Minuten schrieb Coinlevel:

Hier wieder was neues zu dem Thema:

http://www.news4press.com/Handel-mit-Kryptowaehrungen-Achtung-Umsa_1012321.html

Umsatzsteuer auf BTC?

Wenn ich Google nach "Befreiung der Umsätze aus dem Handel mit virtueller Währung von der Mehrwertsteuer" befrage, erhalte ich exakt 3 Einträge, die aus dem "Bericht" des Finanzamt Bonn zitieren.

... nur weil eines der vielen Hundert Finanzämter zu blöde ist geltendes Recht für sich umzusetzen, mache ich mir noch lange nicht in die Hose.

Zumal der Bericht nicht öffentlich per Google zu finden ist - er ist auch nicht über die Webseite zugänglich.

Die zuständige Oberfinanzdirektion für das Finanzamt Bonn ist natürlich die in NRW, mit der wurden auch meine Bitcoin-Fragen geklärt. Ich habe die also mal eben angeschrieben und gefragt wo ich den Bericht direkt lesen kann.

Finanzämter arbeiten nach Vorgaben der Oberfinanzdirektionen und nicht wie sie Lust und Laune haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Oberfinanzdirektion

Wahrscheinlich werde ich keine Antwort erhalten, sondern die Oberfinanzdirekttion wird in Bonn nachfragen wer denn so einen Mist rausgegeben hat und es wird da klare Anweisungen geben.

 

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vor 12 Minuten schrieb Jokin:

Wenn ich Google nach "Befreiung der Umsätze aus dem Handel mit virtueller Währung von der Mehrwertsteuer" befrage, erhalte ich exakt 3 Einträge, die aus dem "Bericht" des Finanzamt Bonn zitieren.

... nur weil eines der vielen Hundert Finanzämter zu blöde ist geltendes Recht für sich umzusetzen, mache ich mir noch lange nicht in die Hose.

Zumal der Bericht nicht öffentlich per Google zu finden ist - er ist auch nicht über die Webseite zugänglich.

Die zuständige Oberfinanzdirektion für das Finanzamt Bonn ist natürlich die in NRW, mit der wurden auch meine Bitcoin-Fragen geklärt. Ich habe die also mal eben angeschrieben und gefragt wo ich den Bericht direkt lesen kann.

Finanzämter arbeiten nach Vorgaben der Oberfinanzdirektionen und nicht wie sie Lust und Laune haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Oberfinanzdirektion

Wahrscheinlich werde ich keine Antwort erhalten, sondern die Oberfinanzdirekttion wird in Bonn nachfragen wer denn so einen Mist rausgegeben hat und es wird da klare Anweisungen geben.

 

Sehr gut. Informiere uns bitte.
Danke.

Axiom

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