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Was kann man als Privat Person alles Absetzten?


Thorsten mathes

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

Hier ist mal eine Checkliste was man alles absetzten kann als Privat Person.

Wenn ihr fragen habt gerne Melden oder wenn ihr Unterstützung braucht bei der Einkommenssteuer.

Checkliste benötigte Unterlagen für die Steuererklärung

Wer noch keine Steuererklärung gemacht hat kann für 2014,2015,2016 &2017 die Steuer machen!

    Einkünfte:

·         Lohnsteuerbescheinigung (bei Verheirateten bitte Hochzeit Datum angeben)

·         Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen

·         Unterhalt der geschiedenen Ehegatten

·         Unterhaltszahlungen beim Kind (Bitte Geburtstag mit angeben)

·         Einkünfte aus Kapitalvermögen

·         Bei Mieterträgen Einkünfte und Ausgaben

·         Steuer Bescheid vom Letzten Jahr

     Sonderausgaben:

·         Versicherungen und Altersvorsorge

·         Kirchensteuer (siehe Lohnsteuerbescheid)

·         Spenden und Mitgliedsbeiträge (z.B. Rote Kreuz)

·         Schulgeldabsetzung für Privatschulen (Kinder)

     Werbungskosten:

·         Gewerkschaftsbeiträge, Rechtschutz und Unfall Versicherung.

·         Versicherungen z.B. Zusatz Rente

·         Bitte Arbeitsadresse mit angeben für Fahrtkosten Berechnung (pro Km 0,30€)

·         Bei Dienstfahrten mit eig. PKW bitte Angaben zu KM, Tank Rechnung & KFZ Rechnungen (da man ein gewissen % Satz Komplet mit absetzen kann)

·         Bewerbungskosten, Fortbildungskosten

·         Kinderbetreuungskosten, Hort, Kita, Babysitter usw.

·         Arbeitsmittel (Z.B. Computer, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)

·         Fortbildungskosten

·         Umzugskosten

·         Beiträge Berufsverbänden

    Außergewöhnliche Belastungen:

·         Beerdigungskosten

·         Praxisgebühren

·         Verkehrs Unfälle

·         Kindergarten gebühren, Tages Mutter

·         Behinderung (wie viel % und um was es für eine Behinderung es sich handelt) Haushaltsnahe Hilfe Dienstleistung:

·         Handwerksrechnungen (Z.B Heizungsreparatur, Gartenpflege …)

·         Nebenkosten und Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung Wohnungseigentümergemeinschaften Eigentümer oder Mieter.  Gewerbetreibende:

·         Arbeitsmaterialien Z.B. PC, Laptop, Software, Ordner, Handy, Handy kosten Internet

·         Tankquittungen, KFZ Versicherung, Alle KFZ kosten (Firmenwaagen 1% Regel oder Fahrtenbuch)

·         Büro Miete oder zuhause Schreibtisch (Strom und Heizung)

·         Geschenke bis 35€, IHK Beiträge, Behörden Kosten usw.

Versicherungen (Krankenkasse, Rente, Unfall, Firmen Haftplicht usw.)

 

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Als Privatperson kannst du NICHTS absetzen - entweder ist es bereits in Freibeträgen drin oder es wird vom FA nicht anerkannt.

Als Unternehmer kannst Du hingegen ALLES absetzen solange Du kreativ bist !
Beispiele:
- Du betreibst ein kleines Restaurant/Kneipe ?
  Geh zu Aldi, Edeka, Lidl und nimm Kassenbons mit passenden Sachen wie Nahrungsmitteln aus den Einkaufswägen.
  Hast Du zwar nicht echt gekauft aber bei FA absetzen als "Einkäufe" für Dein Unternehmen ...
- Du hast ein Unternehmen und willst privat umziehen ?
  Finde ein passendes Event zu dem Dein Geschäft passt - melde Dich dort an. 
  Miete einen LKW und mach Deinen Umzug am Tag des Event - setz den LKW von der Steuer ab
  Falls das FA fragt wieso Du mit nem LKW dahingefahren bist - entweder hattest Du da nen Stand (dann brauchst Du nen Nachweis)
  ODER sag halt dass ein LKW 29 Euro/Tag kostet, ein Mietwagen hingegen 99Eur/Tag und Du einfach das günstigere Angebot wahrgenommen hast
  - um Ausgaben zu sparen ! ... Wie will die das FA etwas gegenteiliges beweisen ?
 

Bearbeitet von GoetzCebu
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Wie immer wenn es um Steuerfragen geht muss man hier differenzieren: Es gibt bekanntlich 4 verschiedene Kategorien von Gewinnen / Einkünften aus Kryptowährungen (siehe Link: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/ ).Bei Kapitaleinkünften (§ 20 EStG, Anlage KAP), dh CFDs, Option, Futures auf Kryptowährungen ohne physisches Halten, können überhaupt keine Werbungskosten abgesetzt werden, weil dort alles mit dem Sparerpauschbetrag von 801 EUR abegolten ist. Ebenso sind bei physisch gehaltenen Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, keine Webungskosten abziehabar, weil ja auch der Gewinn nicht steuerpflichtig ist / wäre. Abziehbar sind Kosten also bei physischen Veräusserungen innerhalb der Jahresfrist (§ 23 EStG, Anlage SO) und bei gewerblichen Einkünften (§ 15 EStG, Anlage G). Allgemeine Kosten sind in diesem Sinne nach wirtschftlich nachvollziehbarem Schlüssel auf die Trades nach abziebar und nicht abziehbar aufzuteilen. Kosten für Gegenstände, dietypischerweise auch privat genutzt werden (können), zB die beim Tradem durchgesessene Jeans, können niemals abgesetzt werden.

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vor 53 Minuten schrieb cryptonix:

Dann hier mal gleich die erste Frage: Wie verhält es ich steuerlich beim coinlending?

Hat zwar nichts mit dem Thema hier zu tun, ist aber eigentlich ganz einfach: Die Erträge aus dem Coinlending sind Entgelte für die Überlassung von Kapital auf Zeit, kurz Zinsen also Kapitalerträge (Anlage KAP, 25 % Steuersatz, 801 EUR Sparerpauschbetrag, blablabla ...). Bei den so überlassenen Coins könnte Dein Finanzamt die Meinung vertreten, dass sich de Spekulationsfrist von einem auf 10 Jahre verlängert.

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