Zum Inhalt springen

Kryptowährungen als Vermögen


Spaceman

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin grad dabei einen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Dabei wird unter Punkt G 6. nach sonstigen Vermögenswerten (z.B. Bausparverträge, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen)

und unter Punkt G 4. nach Bargeld oder Wertgegenständen gefragt.

Ich habe ein paar Altcoins und anteilig  BTC.

Sollte ich diese im Antrag angeben und wenn ja wo?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei meiner Baufinanzierung konnte ich meine Kryptowährungen als Vermögen angeben und das war überaus hilfreich für eine günstigere Finanzierung.

Wo Du das einträgst ist zweitrangig, viel wichtiger ist, dass Du das überhaupt einträgst und nicht unterschlägst. (ich würd's als "Wertgegenstände" aufnehmen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antwort.

Da ergibt sich aber gleich die nächste Frage:

Einfach Kryptowärungen im Wert von XX€ angeben oder genau aufschlüsseln?

Ich befürchte dass ich das Ganze dann noch belegen muss.

Sollte dazu einfach bei Kraken ein Ausdruck der Übersichtsseite mit Balances und Rates reichen?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Spaceman:

Ich befürchte dass ich das Ganze dann noch belegen muss.

Brauchste nicht zu "befürchten" - steht doch in dem Formular, dass Du einen Beleg anfügen sollst.

vor 7 Minuten schrieb Spaceman:

Sollte dazu einfach bei Kraken ein Ausdruck der Übersichtsseite mit Balances und Rates reichen?

Woher soll hier jemand wissen was "reicht"?

... ich würde mal grob behaupten, dass diejenigen, die die Kohle für Bitcoin über haben ohnehin nicht die Kriterien für PKH erfüllen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Spaceman:

Hallo,

ich bin grad dabei einen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Dabei wird unter Punkt G 6. nach sonstigen Vermögenswerten (z.B. Bausparverträge, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen)

und unter Punkt G 4. nach Bargeld oder Wertgegenständen gefragt.

Ich habe ein paar Altcoins und anteilig  BTC.

Sollte ich diese im Antrag angeben und wenn ja wo?

Damals hatte ich keine Rechtschutzversicherung und habe ebenfalls den Antrag auf PKH ausgefüllt. Ich habe Screenshots vom Bestand und EUR Wert ausgedruckt. Ich habe es als Wertgegenstände deklariert.

PKH wurde genehmigt. Allerdings spielen logischweise auch andere Faktoren eine Rolle.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Spaceman:

Hallo,

ich bin grad dabei einen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Dabei wird unter Punkt G 6. nach sonstigen Vermögenswerten (z.B. Bausparverträge, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen)

und unter Punkt G 4. nach Bargeld oder Wertgegenständen gefragt.

Ich habe ein paar Altcoins und anteilig  BTC.

Sollte ich diese im Antrag angeben und wenn ja wo?

Sind nicht diese Krytocoins was für Freaks und Spinner? Hatte in der Zeitung irgendwo gelesen, Bitcoin fällt auf Null bzw. ist tot.

Und weiter, wenn man das Internet abschaltet, ist alles weg...

Also, die Coin haben Wert, ja, aber ob das Vermögen aus staatsrechtlicher Sicht ist? Vermögen kommt von "mögen" und wenn ich da so unsere Regierung und Ämter ansehe, habe ich nicht den Eindruck, dass man Kryptos mag.

Das ist wo anderes in der Welt anders. Da gibt es Bitcoin-Automaten oder man kann Bitcoin bei der Post oder Bahnschalter kaufen. Die "mögen" Bitcoin. Deutschland? Ich glaube eher nicht. 

Axiom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Axiom0815:

Sind nicht diese Krytocoins was für Freaks und Spinner? Hatte in der Zeitung irgendwo gelesen, Bitcoin fällt auf Null bzw. ist tot.

Und weiter, wenn man das Internet abschaltet, ist alles weg...

Also, die Coin haben Wert, ja, aber ob das Vermögen aus staatsrechtlicher Sicht ist? Vermögen kommt von "mögen" und wenn ich da so unsere Regierung und Ämter ansehe, habe ich nicht den Eindruck, dass man Kryptos mag.

Das ist wo anderes in der Welt anders. Da gibt es Bitcoin-Automaten oder man kann Bitcoin bei der Post oder Bahnschalter kaufen. Die "mögen" Bitcoin. Deutschland? Ich glaube eher nicht. 

Axiom

Ich teile deine Ansicht. Aber vermutlich müsste man Kryptowährungen selbst dann in einem PKH Antrag angeben, wenn Deutschland dem Ganzen gut gestimmt wäre.

In dem Antrag geht es ja nicht darum, herauszufinden, was alles für merwürdige finanzielle Geschichten bei der Person laufen...Grundeigentum z.b. ist doch sehr angesehen bei der Regierung ;) und danach wird dennoch gefragt.

Man möchte eben nur wissen, ob der oder diejenige die Kosten nicht selber locker stemmen kann. 

Danach ist man meistens schlauer und schließt eine Rechtschutzversicherung ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Axiom0815:

Das ist wo anderes in der Welt anders. Da gibt es Bitcoin-Automaten oder man kann Bitcoin bei der Post oder Bahnschalter kaufen. Die "mögen" Bitcoin. Deutschland? Ich glaube eher nicht. 

Wenn etwas Deiner Argumentation zufolge in DE "kaum" einen Wert hat, dafür jedoch im Ausland, dann ist es "Auslandsvermögen".

Als wenn Du einen vollen Wassertank in Äthiopien besitzt ... der ist hier nix wert, dort jedoch sehr viel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ihr habt ja Recht. Bitcoin hat einen Wert. Das sagte ich ja auch. Ich sprach von Ver...mögen.

Zitat

Nicht zum Vermögen gehört, was nicht im Eigentum des Vermögensträgers steht, also alle sich bloß in seinem Besitz befindlichen Sachen (geliehene, gemietete, gepachtete, geleaste, gestohleneoder gefundene Sachen).

Quelle Wikipedia

Bitcoin liegt in der Blockchain und gehört Dir nicht. Die Blockchain gehört jeden und kann kostenlos runtergeladen werden.

Was Dir gehört, ist der private Key und damit das Recht, den Bitcoin zubewegen. Das ist was anderes.

Wenn Du ein Auto mietest, hast Du das Recht, es zu bewegen. Trotzdem gehört es Dir nicht und ist somit nicht Bestandteil deines Vermögens. (Trotzdem hat das Auto ein Wert.)

Zitat

Danach ist man meistens schlauer und schließt eine Rechtschutzversicherung ab.

Na da hat aber einer das Kleingedruckte bei den Rechtschutzversicherungen nicht gelesen.

Alles was Du mit Vorsatz machen könntest, ist nicht versichert. Wenn Dir z.B. vorgeworfen wird, das Du einen ermordet hat, was Absturz ist, Du Dich aber verteidigen musst, wird die Rechtschutzversicherung nicht zahlen!

So ist das mit den kleinen Wörtchen "könntest". Was der "Normalo" denkt, bzw. versteht ist in der Juristik nicht von belang. 

Also nicht immer das annehmen, was man glaubt/wünscht, eigentlich so versteht, sondern aufmerksam das komplette Kleingedruckt lesen.

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb Axiom0815:

Bitcoin liegt in der Blockchain und gehört Dir nicht. Die Blockchain gehört jeden und kann kostenlos runtergeladen werden.

Was Dir gehört, ist der private Key und damit das Recht, den Bitcoin zubewegen. Das ist was anderes.

Ach komm schon ....

... hier die Definition für "Besitz": https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besitz_(Deutschland)

Bei Bitcoin habe ich mit dem Privatekey nicht nur das "Recht" den Bitcoin zu bewegen sondern ich kann auch die "tatsächliche Gewalt über diesen ausüben", da die Blockchain öffentlich ist und ich meine Transaktion ohne Zutun eines Dritten an das Netzwerk übermitteln kann.

 

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Ach komm schon ....

... hier die Definition für "Besitz": https://de.m.wikipedia.org/wiki/Besitz_(Deutschland)

Bei Bitcoin habe ich mit dem Privatekey nicht nur das "Recht" den Bitcoin zu bewegen sondern ich kann auch die "tatsächliche Gewalt über diesen ausüben", da die Blockchain öffentlich ist und ich meine Transaktion ohne Zutun eines Dritten an das Netzwerk übermitteln kann.

 

Jepp, guter Link.👍

Zitat

Obwohl Besitz und Eigentum im alltäglichen Sprachgebrauch nur selten differenziert betrachtet werden, muss es in rechtlicher Hinsicht eine strikte Unterscheidung geben ...

Und Besitz ist auch nicht Vermögen. 

Ich besitze 3 dreckige Unterhosen, aber habe kein Vermögen. 😉

Ach die deutsche Sprache ist so schön. Erst recht im Recht. *ggg*

Soll ja nun überall die Dieselfahrverbote kommen. Und dann wollen sie unter dem Verbotsschild schreiben "gilt für Diesel".

Völlig Wirkungslos. Der Gesetzgeber und die ausführenden Behörden müssen sich eindeutig ausdrücken. So  das es ein Bürger versteht.

Diesel? https://de.wikipedia.org/wiki/Diesel?wprov=sfla1

Familienname! Also gilt nur für die Leute, die Diesel heißen.  Oder die Mitglieger der Band "Diesel"?

Kann natürlich auch gemeint sein, das man mit Kleidung des Modellabels "Diesel" da nicht fahren darf.

Oder wenn ein Fahrradfahrer eine Flasche mit Diesel dabei hat?

Und, und, und ...

Was auf alle Fälle nicht gemeint ist, sind alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Denn dann würde man schreiben "gilt für Dieselmotoren".

 

Ja, vergessen wir mal den vorauseilenden Gehorsam der Deutschen, gilt eindeutig ausdrücken im Gesetz und in der "realen Rechtswelt".

Axiom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.