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Jung, Dumm und Hodler


phill07

Empfohlene Beiträge

Ich war damals 15 Jahre alt, habe die Coins nicht zur Anlage gekauft, war eher ein glücklicher Zufall.
Also wenn ich es richtig verstehe, reicht es nicht zu 100% wenn ich die Belege vom damaligen Kauf nachweise, von denen man darausschließen kann das ich die coins 6 > 1 Jahr Haltefrist gehabt habe.

Wie schon gesagt die Rückverfolgung zu den damals gekauften Coins ist unmöglich.
Leider finde ich so wenig im Internet zu der Haltefrist bezüglich Nachweise, was habt ihr für Erfahrungen gemacht und wie wahrscheinlich ist eine Prüfung seitens des Finanzamt nach dem Eingang von mehrmals 12.5k.

Weiß jemand was auf mich zukommen könnte, wenn das Finanzamt der Meinung ist die Haltefrist ist nicht eindeutig nachgewiesen?

Bezüglich zur Auszahlung, ist es nicht besser wenige große, wenn auch meldepflichtige Transaktionen aufs Konto zu senden, anstatt über Wochen/Monate 2-3k.
Habe gehört das da vor allem smurfing Systeme bei der Bank anschlagen.

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vor 56 Minuten schrieb Carex:

Ich war damals 15 Jahre alt, habe die Coins nicht zur Anlage gekauft, war eher ein glücklicher Zufall.
Also wenn ich es richtig verstehe, reicht es nicht zu 100% wenn ich die Belege vom damaligen Kauf nachweise, von denen man darausschließen kann das ich die coins 6 > 1 Jahr Haltefrist gehabt habe.

Wie schon gesagt die Rückverfolgung zu den damals gekauften Coins ist unmöglich.
Leider finde ich so wenig im Internet zu der Haltefrist bezüglich Nachweise, was habt ihr für Erfahrungen gemacht und wie wahrscheinlich ist eine Prüfung seitens des Finanzamt nach dem Eingang von mehrmals 12.5k.

Weiß jemand was auf mich zukommen könnte, wenn das Finanzamt der Meinung ist die Haltefrist ist nicht eindeutig nachgewiesen?

Bezüglich zur Auszahlung, ist es nicht besser wenige große, wenn auch meldepflichtige Transaktionen aufs Konto zu senden, anstatt über Wochen/Monate 2-3k.
Habe gehört das da vor allem smurfing Systeme bei der Bank anschlagen.

Bleib mal ganz locker.

Generell gilt die Unschuldsvermutung.

Wenn dir jemand unterstellt die Verkäufe wären steuerpflichtig dann ist derjenige in der Beweispflicht. Er muß klare Anhaltspunkte für seinen Verdacht liefern.

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