Jungermann Geschrieben 12. Januar 2021 Teilen Geschrieben 12. Januar 2021 Hallo, Ich habe mir dieses Jahr einige Gewinne auszahlen lassen.Die Gewinne stammen von unterschiedlichen Cryptos,die alle länger wie ein Jahr gehalten wurden,also Steuerfrei sind. 1. Muss ich die in der Steuererklärung angeben? 2.Auch wenn die Antwort zu 1.nein ist,macht es denn evtl trotzdem Sinn,um nachfragen zu vermeiden? 3.Wenn Antwort zu 1. Oder 2. Ja ist und ich es angeben sollte.ich habe vor langer Zeit den Ocean token gekauft,der durch 2 Swaps gegangen ist und somit 3 mal im Ledger live angezeigt wurde.das hat mich genervt,also die zwei alten Adressen gelöscht. Das hat zur Folge das der Kaufnachweis der alten Adresse in der für cryptotax hochgeladen Datei aus Ledger live fehlt. Reicht für das FA ein Nachweis über etherscan.io oder was könnte man sonst dort einreichen? Vielen Dank für eure Hilfe VG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wwurst Geschrieben 12. Januar 2021 Teilen Geschrieben 12. Januar 2021 1. nein 2. meine persönliche Meinung: ja, falls du auch im nächsten Steuerjahr signifikante Crypto-Umsätze erwartest. Dann kannst du diesmal ohne "Steuerrisiko" abchecken, welche Dokumentation dein FA erwartet/akzeptiert. Sonst eher nein - mußt du nicht, bringt auch wenig weil sich evt. bis zum nächsten Fall zu viel ändert. Doku trotzdem aufbewahren! 3. Ist einer der Punkte, die du im Fall "ja" bei 2. ja gleich mit abklären könntest. Sollte so reichen wie du es beschreibst. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Wie würde man steuerfreie Gewinne kommunizieren? In die Zeile eintragen wäre ja schön blöd, denn dort kommen zu versteuernde Gewinne rein. Begleitschreiben verfassen mit Ankaufsdatum, Haltedauer und Veräußerungsdatum? Wallet ID würde ich ungerne ohne Not denen mitteilen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philbert Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Wenn da nichts zu versteuern ist, würde ich auch sicher nichts angeben. Damit bringt man die oft schlecht informierten Sachbearbeiter u.U. nur auf falsche Ideen und hat dann einen Haufen Arbeit die Sache zu klären. Wenn ich keine außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen kann gebe ich ja auch keine Auflistung der Belastungen an, die ich nicht geltend machen kann. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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