momos.bar Posted February 3, 2021 Share Posted February 3, 2021 Hallo, ich habe vor knapp 3 Jahren 3 Stück Bitcoin mit Bargeld erworben und möchte diese nun auf einer Handelsplatform verkaufen. Nach einem Jahr sollte der ganze Fall ja steuerfrei werden, jedoch fehlt mir ein schriftlicher Beweis, dass ich die Bitcoins erworben und für über ein Jahr gehalten habe. Wie soll ich jetzt vorgehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amsi Posted February 3, 2021 Share Posted February 3, 2021 Willkommen! Die Transaktionslogs? Man kann in der Blockchain ja nachweisen, dass die Coins 3 Jahre nicht bewegt wurden. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
momos.bar Posted February 3, 2021 Author Share Posted February 3, 2021 @Amsi: Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Reicht das als Beweis? Weil der Nachweis zum Erwerb bleibt dann ja immer noch aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Acura360 Posted February 4, 2021 Share Posted February 4, 2021 Könnte Schwierig werden - Soweit ich weiß, wollen die FA den kaufnachweiss sehen. Andernfalls Rechtsanwalt nehmen - Du kannst ja nachweisen anhand der Blockchain das Du über 12 Monate gehalten hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anevay Posted February 4, 2021 Share Posted February 4, 2021 vor 1 Stunde schrieb Acura360: Soweit ich weiß, wollen die FA den kaufnachweiss sehen. Das ist nicht richtig. Die Steuerfahndung will den Nachweis sehen, dass die "veräußerten" Assets bereits ein Jahr im eigenen Besitz waren. Und hier ist die Transaktion in der Blockchain ausreichend + notfalls eine schriftliche Erklärung, dass die 3 BTC in bar erworben wurden. ABER! Der Veräußerungsgewinn muss nicht in der EInkommensteuererklärung angegeben werden, da die Haltezeit > 12 Monate eingehalten wurde. Der Gewinn ist nicht steuerrelevant. Es müssen schon mehrere unglückliche Umstände zusammenfallen damit die Steuerfahndung sich da einschaltet. Ich kann mir vorstellen, dass bei einem Verkauf von 30 Bitcoin und einem Geldeingang von einem 7-stelligen Euro-Betag auf das eigene Bankkonto durchaus die Bank dazu veranlasst nachzufragen um ihre Geldwäscherichtlinien zu erfüllen. Mit einer kurzen Erklärung "Bitcoin-Verkauf von Bitcoin, die mit eigenem Kapital vor x Jahren angeschafft wurden" ist das Ding auch schon wieder erledigt. Da rückt keine Steuerfahndung für aus. vor 2 Stunden schrieb Acura360: Andernfalls Rechtsanwalt nehmen Das ist überhaupt nicht notwendig wenn man sich selber kooperativ verhält. Wer jedoch auf seine Rechte pocht und keine Auskünfte erteilen möchte (was ein Recht ist, das jedem zusteht), dann braucht es wirklich einen Anwalt, denn dann wittert die Bank Verdacht und übergibt das an die entsprechenden Stellen. Auskunftsverweigerung kann ganz schnell ganz unangenehm werden. Sicherheitshalber wird das Konto eingefroren und schonmal gekündigt. Nur weil der Kunde sein (ihm zustehendes!) Recht durchsetzen will. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Acura360 Posted February 4, 2021 Share Posted February 4, 2021 Ich habe das schon von anderen erlebt das die FA ohne Kaufnachweiss das ganze voll versteuert haben - Begründung war: die geldlichen mittel zum erwerb der Kryptos könnten ja aus waffenhandel, drogenhandel etc sein - Das war deren Begründung Link to comment Share on other sites More sharing options...
FiverrPajeet Posted February 4, 2021 Share Posted February 4, 2021 (edited) vor 34 Minuten schrieb Acura360: Ich habe das schon von anderen erlebt das die FA ohne Kaufnachweiss das ganze voll versteuert haben - Begründung war: die geldlichen mittel zum erwerb der Kryptos könnten ja aus waffenhandel, drogenhandel etc sein - Das war deren Begründung Sowas würde doch keiner einfach so hinnehmen ohne zu klagen, oder? Die Beweislast liegt doch sicherlich beim Fiskus. Kriminalisierung von Bargeld und Anonymität ist in Gerichten nicht so gern gesehen. Edited February 4, 2021 by FiverrPajeet Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anevay Posted February 4, 2021 Share Posted February 4, 2021 vor 33 Minuten schrieb Acura360: Ich habe das schon von anderen erlebt das die FA ohne Kaufnachweiss das ganze voll versteuert haben - Begründung war: die geldlichen mittel zum erwerb der Kryptos könnten ja aus waffenhandel, drogenhandel etc sein - Das war deren Begründung Das hast du dir nur ausgedacht. Oder die "anderen" haben dir Mist erzählt. Was hat die Herkunft des Geldes für den Kauf mit der Besteuerung beim Verkauf zu tun? Nichts. Wer so eine Begründung bekommt, der schreibt einen Widerspruch und erklärt schriftlich, dass das Geld nicht aus illegalen oder unversteuerten Einnahmen kommt sondern aus versteuertem Einkommen. Damit ist das erledigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Acura360 Posted February 5, 2021 Share Posted February 5, 2021 vor 14 Stunden schrieb Anevay: Das hast du dir nur ausgedacht. Oder die "anderen" haben dir Mist erzählt. Was hat die Herkunft des Geldes für den Kauf mit der Besteuerung beim Verkauf zu tun? Nichts. Wer so eine Begründung bekommt, der schreibt einen Widerspruch und erklärt schriftlich, dass das Geld nicht aus illegalen oder unversteuerten Einnahmen kommt sondern aus versteuertem Einkommen. Damit ist das erledigt. Hab ich mir nicht ausgedacht, habe es in einem anderen Steuerthread im Internet gelesen gehabt. Sicherlich wird das jeder einzelne FA Beamte individuell entscheiden - Soweit ich jedoch weiß, wird die Haltefrist per Blockchainnachweiss derzeit in Deutschland nicht anerkannt - aber auch in der Thematik sieht das bestimmt ejder einzelne FA Beamte wiederum individuell. Das es mit einem einfachen Widerspruch getan ist, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen - naja gut, ist wie immer individuell anzusehen bei den FA Beamten - Aber es bleibt dennoch spannend in dieser Thematik in nächster Zeit. Ich gehe generell davon aus das viele vor diesem Problem stehen werden. Noch zum Thema Bank: Da wäre manauch ziemlich dumm wenn man denen nicht mitteilt woher das Geld kommt etc. Das mit dem Anwalt war nur auf die ST Fahndung bezogen - das liest man so oft als Empfehlung das man das alles über Anwalt klären sollte mit denen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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