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Rechte und Pflichten aus unbezahltem Kauf von btc auf Bitcoin.de


Michael82

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Hallo

ich habe vor einigen Jahren auf Bitcoin.de etwas btc gekauft, aber nicht bezahlt.

Der Verkäufer hat sich nie bei mir gemeldet, und ich mich auch nicht bei ihm.

Entstand damals durch drücken auf  “jetzt kaufen” schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag?

Welche Rechte und Pflichten aus dem Kauf könnten heute noch bestehen?

 

Gruß Michael

  • Confused 1
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Und jetzt willst du bezahlen und groß Reibach machen? Ja ne ist klar.

Ja, es entstand ein Kaufvertrag. Allerdings müssen auch beide Parteien ihre Pflichten erfüllen. Eine Pflicht davon ist das zeitnahe Zahlen, wie bitcoin.de dem Käufer auch sehr deutlich macht.

  • Like 1
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Vielleicht will er aber auch nur wissen, ob er JETZT verpflichtet wäre, den Bitcoin um den AKTUELLEN Preis zu kaufen.
Das kann dann schon sehr weh tun :) ... je nachdem wie viel BTC er damals kaufen wollte.

Aber wenn nicht sowieso schon "verjährt", gilt der Kaufvertrag von damals.

Keine Rechtsberatung.

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vor 10 Stunden schrieb Michael82:

Entstand damals durch drücken auf  “jetzt kaufen” schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag?

 

Ja.

vor 10 Stunden schrieb Michael82:

Welche Rechte und Pflichten aus dem Kauf könnten heute noch bestehen?

Frag einen Anwalt.

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weiß jetzt nicht was in den AGBs steht, aber normal würden die Ansprüche nach Ablauf des Jahres, wo der Kaufvertrag geschlossen wurde zuzüglich drei weiterer Jahre darauf verjähren. also wenn 2016 geschlossen, dann Ablauf 2016 = 1.1.2017 plus 3 Jahre= 1.1.2020 wären die Ansprüche verjährt.

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vor 5 Stunden schrieb Amsi:

Vielleicht will er aber auch nur wissen, ob er JETZT verpflichtet wäre, den Bitcoin um den AKTUELLEN Preis zu kaufen.
Das kann dann schon sehr weh tun :) ... je nachdem wie viel BTC er damals kaufen wollte.

Naja, er könnte aber direkt wieder zum aktuellen Kurs verkaufen und der Impact wäre überschaubar.

Grundsätzlich gilt das, was hier geantwortet wurde: Ja, Kaufvertrag. Ob der wirklich Bestand hat, wenn niemand zahlt und keiner meckert, kann ein Anwalt für den Einzelfall klären einschätzen und ein Gericht klären lassen. 

Bearbeitet von fox42
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vor 1 Minute schrieb fox42:

Naja, er könnte aber direkt wieder zum aktuellen Kurs verkaufen und der Impact wäre überschaubar.

Stimmt, aber überweisen muss man dennoch mal.
Ich denke es gibt nicht so viele, die mal eben 50.000,- oder noch mehr überweisen können. :)

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Gerade eben schrieb Amsi:

Stimmt, aber überweisen muss man dennoch mal.
Ich denke es gibt nicht so viele, die mal eben 50.000,- oder noch mehr überweisen können. :)

"Guten Tag, ich möchte bitte einen Dispokredit für 50.000€ aufnehmen, bekommen Sie garantiert morgen zurück." :D Ja, könnte schwierig werden.

  • Haha 1
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vor 8 Stunden schrieb Amsi:

Vielleicht will er aber auch nur wissen, ob er JETZT verpflichtet wäre, den Bitcoin um den AKTUELLEN Preis zu kaufen.
Das kann dann schon sehr weh tun :) ... je nachdem wie viel BTC er damals kaufen wollte.

oder wenn morgen btc auf 100 Euro fällt, und dann meldet sich der Verkäufer

und verlangt die Bezahlung des damaligen Kaufpreises von fast 1000 Euro/btc ! -)

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vor einer Stunde schrieb Michael82:

oder wenn morgen btc auf 100 Euro fällt, und dann meldet sich der Verkäufer

und verlangt die Bezahlung des damaligen Kaufpreises von fast 1000 Euro/btc ! -)

Tatsächlich gab es solche Fälle von abgebrochenen Trades, die dann eingefordert wurden. Ob das ansatzweise Bestand hatte, weiß ich nicht mehr. Müsste irgendwo im Forum zu finden sein.

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