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Coinbase earn steuern


nursia

Empfohlene Beiträge

 

vor 4 Stunden schrieb Acura360:
  •  Wird soweit ich mitbekommen habe als Nebeneinkünfte eingestuft - 

Und was passiert mit den Coins die dazu genutzt wurden, fallen dann die 10 Jahre Haltefrist an?
Und die generierten Coins werden zum aktuellen Kurs versteuert, sobald sie auf der Wallet sind? Wie genau verhält es sich dann wenn der Kurs später steigt, sind die Coins dann quasi schon "steuerechtlich abgebucht" und dürfen beim Verkauf nicht mehr versteuert werden?

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Weiß keiner....warte auf eine einheitliche und eindeutige Regelung auf Bundesebene (statt auf Dorf-FA Ebene)

Bis dahin legst du die Unklarheiten zu deinem Gunsten aus. (keine 10 Jahre, keine PVG beim Verkauf der Zuflüsse) Denn im Zweifel nachzuzahlen ist immer besser als von vornerein zu verschenken und dann beim FA um Rückerstattung zu betteln.

Ich glaub relativ bald zieht ein dicker Fisch mal for Gericht und dann haben wir's schwarz auf weiß

Bearbeitet von FiverrPajeet
  • Love it 1
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  • 1 Jahr später...
Am 17.2.2021 um 18:07 schrieb FiverrPajeet:

Weiß keiner....warte auf eine einheitliche und eindeutige Regelung auf Bundesebene (statt auf Dorf-FA Ebene)

Bis dahin legst du die Unklarheiten zu deinem Gunsten aus. (keine 10 Jahre, keine PVG beim Verkauf der Zuflüsse) Denn im Zweifel nachzuzahlen ist immer besser als von vornerein zu verschenken und dann beim FA um Rückerstattung zu betteln.

Ich glaub relativ bald zieht ein dicker Fisch mal for Gericht und dann haben wir's schwarz auf weiß

Jetzt sollte relativ bald ja vorbei sein. Hat sich etwas getan in Bezug auf Coinbase Earn ?

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vor 5 Stunden schrieb daisyduck:

Jetzt sollte relativ bald ja vorbei sein. Hat sich etwas getan in Bezug auf Coinbase Earn ?

bis irgendwas vor gericht eindeutig geklärt ist werden noch 10 jahre oder mehr vergehen ..

Bis dahin hast du das BMF schreiben un dem unter anderem steht, dass es keine Verlängerung auf 10 Jahre gibt.
Wenn dir eine Einstufung des BMF nicht gefällt, musst du sehr sehr teuer (5 stellig minium) und langwierig dagegen klagen mit geringer Chance auf Erfolg. Was nicht im BMF Schreiben gekllärt ist, kannst du so auslegen wie es mindestens einen Steuerberater gibt der derselben Meinung ist, musst das aber auch beim Finanzamt begründet darlegen, damit es keine Steuerhinterziehung ist.

Bzgl Earn wird das BMF schreiben vermutlich ausreichen und es ist villeicht als Lending/Staking oder Airdrop mit/ohne Gegenleistung einzustufen.

Bearbeitet von Serpens66
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