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Stablecoin verleihen - Wie sind die Zinsen zu versteuern?


georgi74

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Hallo zusammen,

aktuell gibt es ja auf diversen DeFi Platformen recht attraktive Zinsen auf Stablecoins. Wie ist das steuerlich zu sehen? Einfach anhand ein paar Beispielen:

Voraussetzungen: Dollarkurs beim Kauf: 1 Euro = 1,20 Dollar.  Auf die USDT bekomme ich 10% Zinsen (einfach zu rechnen).

  • Ich kaufe mir heute am 20. März 2021 für 1.000 Euro USDT, beim aktuellen Dollarkurs bekomme ich 1.200 USDT. Im Herbst 2021 verkaufe ich nach einem halben Jahr die USDT wieder und habe einen Zinsgewinn von 30 USDT erhalten. Der Dollar ist inzwischen auf 1 Dollar = 1,15 Euro gestiegen, und ich habe auch noch einen Währungsgewinn von ca. 40 Euro gemacht. Aus meinen 1000 Euro wurden also rund 1070 Euro. Dann muss ich einfach die 70 Euro versteuern?
  • Was ist wenn es anders rum läuft und der Dollar noch schwächer wird und damit meine Zinsgewinne aufgefressen werden. Dann muss ich einfach gar nichts versteuern?
  • Was ist, wenn der Verkauf ins nächste Jahr läuft? Ich verkaufe erst im Herbst 2022. Reicht es dann die ganzen Gewinne komplett im Jahr 2022 zu versteuern oder muss ich die Zins/Währungsgewinne anteilig auch noch für das Jahr 2021 versteuern?
  • Muss hier dann die Abgeltungssteuer angewendet werden, oder der persönliche Steuersatz?

Vielen Dank für jede Hilfe!

 

 

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Du musst zwischen Veräußerungsgewinn und Zinsertrag unterscheiden, die beiden kommen in zwei verschiedene Zeilen in der Anlage SO.

Veräußerungsgewinn: immer auf die Differenz des Euro-Gegenwerts zum Anschaffungs-, Veräußerungszeitpunkt bezogen, unterjähriger Verkauf steuerrelevant. Persönlicher Steuersatz gilt mit Sicherheit. Das wären deine 40€

Zinsertrag: Steuerpflichtig ist der Euro-Gegenwert des Ertrags beim Eingang auf eine von dir kontrollierte Wallet. Verkauf auch unterjährig steuerfrei. Es gilt wahrscheinlich nach § 22 Abs. 3 EStG der persönliche Steueratz. Es werden aber Stimmen laut, wonach man Zinserträge eigentlich auch nach KAP versteuern können dürfte.  Das wären deine 30 USDT.

Der Gewinn aus einem kann mit dem Verlust aus dem anderen verrechnet werden (wenn beide in SO). Und es gibt eine 600€-Freigrenze für Veräußerungsgewinne.

 

Bearbeitet von FiverrPajeet
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Ich schreibe das hier für mich noch mal auf, da ich den Thread hier Bookmarke.

Hier stand Blödsinn:

FiverrPajeet meinte mit "SO" wahrscheinlich die Anlage "Sonstige Einkünfte". Und dort sind die Einkünfte vermutlich unter "Leistungen" zu finden.
Im Wiso 2021 z.B. ist das hier zu finden: https://imgur.com/a/uR7zdEP

Was mit aber auffällt ist, dass Wiso zumindest hier gleich mehr zu bezahlende Steuer ausrechnet, wenn man hier auch nur einen kleinen Betrag reinschreibt. Einen Freibetrag von 600 Euro scheint es nicht zu kennen.

FiverrPajeet meinte mit "SO" wahrscheinlich die Anlage "Sonstige Einkünfte". Und dort unter "Private Veräußerungen" -> Andere Wirtschaftsgüter.

In Wiso gehört es hier rein, dann werden auch die 600 Euro Freibetrag betrachtet: https://imgur.com/a/EgNT6K8

Bearbeitet von georgi74
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vor 11 Stunden schrieb FiverrPajeet:

Du musst zwischen Veräußerungsgewinn und Zinsertrag unterscheiden, die beiden kommen in zwei verschiedene Zeilen in der Anlage SO.

Veräußerungsgewinn: immer auf die Differenz des Euro-Gegenwerts zum Anschaffungs-, Veräußerungszeitpunkt bezogen, unterjähriger Verkauf steuerrelevant. Persönlicher Steuersatz gilt mit Sicherheit. Das wären deine 40€

Zinsertrag: Steuerpflichtig ist der Euro-Gegenwert des Ertrags beim Eingang auf eine von dir kontrollierte Wallet. Verkauf auch unterjährig steuerfrei. Es gilt wahrscheinlich nach § 22 Abs. 3 EStG der persönliche Steueratz. Es werden aber Stimmen laut, wonach man Zinserträge eigentlich auch nach KAP versteuern können dürfte.  Das wären deine 30 USDT.

Folgende Szenarien würde ich gerne noch anfügen.

Jemand hält einen BTC, bekommt dafür Zinsen. 9 Monate später verkauft er, Kurs ist gestiegen. Es wird ein Veräußerungsgewinn ist dann die Kursdifferenz + Zinserträge müssen versteuert werden.

Wenn jemand nach 12 Monaten verkauft muss er nur den Zinsertrag versteuern?

Wie ist es mit der Laufzeit, angenommen der BTC war auf einem Ledger, wird auf ne Plattform oder andere Wallet zum Staken/Zinsen bekommen transferiert. Fangen die 12 Monate für die Steuerfreiheit auf den (möglichen) Kursgewinn wieder von vorne an?

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vor 16 Minuten schrieb Fantasy:

Folgende Szenarien würde ich gerne noch anfügen.

Jemand hält einen BTC, bekommt dafür Zinsen. 9 Monate später verkauft er, Kurs ist gestiegen. Es wird ein Veräußerungsgewinn ist dann die Kursdifferenz + Zinserträge müssen versteuert werden.

Wenn jemand nach 12 Monaten verkauft muss er nur den Zinsertrag versteuern?

Wie ist es mit der Laufzeit, angenommen der BTC war auf einem Ledger, wird auf ne Plattform oder andere Wallet zum Staken/Zinsen bekommen transferiert. Fangen die 12 Monate für die Steuerfreiheit auf den (möglichen) Kursgewinn wieder von vorne an?

Sobald du mit deinen Bitcoins Zinsen erwirtschaftet hast gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Ein Wechsel in eine andere Wallet ist unwichtig. Es kommt auf "den" Bitcoin an der die Zinsen erwirtschaftet hat. Das ist jedenfalls das was ich "gelernt" habe und wonach ich mich richte.

Steuergesetz §23 "Wenn du mit diesem Wirtschaftsgut Zinsen erwirtschaftest beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre."

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vor 12 Minuten schrieb Slavik:

Sobald du mit deinen Bitcoins Zinsen erwirtschaftet hast gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren.

Nein, höchstens bei ein paar DeFi-Abarten wie einigen Yield Farming Protokollen, wo die Coins eine eigenständige Erwerbsgrundlage haben. Aber bei Lending schon mal gar nicht.

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vor 11 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Nein

Wenn ich mich irre ist das ok. Aber wo steht das? Ich habe §23 genannt, so steht es dort. Und bei diversen Videos wo es um Kryptoversteuerung geht wird es ebenso erklärt.

 

vor 9 Minuten schrieb Fantasy:

Und was wenn ich erst den Bitcoin ein Jahr lang hodle?

Das ändert nichts. Hast du Gewinne erzielt sind es 10 Jahre.

Zitat

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind ..... Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;

Zugegeben bei Satz 1 handelt es sich um Grundstücke und Immobilien. Aber es ist schon lange die Frage wo der Bitcoin einzuordnen ist. Deswegen wurde immer diese 10 Jahresfrist benannt. Ein Bitcoin ist schließlich kein "echtes" Geld sondern ein sonstiges Wirtschaftsgut.

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vor 5 Minuten schrieb Fantasy:

Und was genau heißt "10 Jahre"? Ab wann zählt man da? Ab dem ersten oder letzten Funding oder wie kann man sich das vorstellen?

Ab dem Tag an dem der Bitcoin auf deiner Wallet liegt und sozusagen inaktiv ist.

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vor 14 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Nein, höchstens bei ein paar DeFi-Abarten wie einigen Yield Farming Protokollen, wo die Coins eine eigenständige Erwerbsgrundlage haben. Aber bei Lending schon mal gar nicht.

Wie schon weiter oben beschrieben. Ich habe kein Problem damit falsch zu liegen. Aber was ist deine Quelle? Wo steht das?

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vor 1 Stunde schrieb Slavik:

Das ändert nichts. Hast du Gewinne erzielt sind es 10 Jahre.

Es ist relativ unsicher, ob man den Coin dann 10 Jahre halten muss. 

Selbst Steuerberater sind sich da uneinig. 

Das Gesetz wurde ursprünglich für einen komplett anderen Zweck entworfen

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vor 10 Minuten schrieb Janundso:

Es ist relativ unsicher, ob man den Coin dann 10 Jahre halten muss. 

Selbst Steuerberater sind sich da uneinig. 

Das Gesetz wurde ursprünglich für einen komplett anderen Zweck entworfen

Richtig, deswegen habe ich dazu geschrieben das sich der Paragraph eigentlich auf Immobilien bezieht. 

Wenn das alles stimmt was man so liest und hört haben verschiedene FA das alles auch anders gehandhabt. 

Eine 100%ige Sicherheit scheint es noch nicht zu geben. Vielleicht wäre es auch eine Idee sein zuständiges FA mal zu kontaktieren.

Glaube ist dann immernoch nicht 100%ig sicher aber ich glaube man nähert sich dem an. Zumindest könnte man in Erfahrung bringen wie

das zuständige FA dahingehend tickt.

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Die Sache mit den 10 Jahren ist lange noch nicht geklärt.

Selbst Fachanwälte haben da teilweise unterschiedliche Meinungen.

Das ist halt Neuland. :)

Ich verstehe da auch nicht immer was genau passiert. Ob der Coin verliehen oder verkauft wird, nur als Sicherheit hinterlegt wird, ob er selbst irgendwie arbeitet oder ich die eigentliche Leistung erbringe, etc.

Ich denke bei einer reinen Leihe oder als Sicherheit ändert sich nichts am Zustand des Wirtschaftsgutes.

So ein Coin ist ja kein Container der bei der Vermietung abnutzt und abgeschrieben wird.

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vor 7 Stunden schrieb Sbeiebdbj:

Hast du Stakingerträge in Wiso seperat aufgelistet? Also einen eintrag für Cryptoverkäufe wie auf dem Screenshot und einen für die durch Verleihen generierten Zinsen? Oder hast du die Summe die du durchs Verleihen gewonnen hast, einfach zu den Verkäufen dazu addiert?

Ich habe noch keine Staking/Lending Erträge. Den Screenshot habe ich nur gemacht um mich bei der Steuererklärung nächstes Jahr daran zu erinnern, wo es einzutragen ist. 

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Also ich habe ein wenig Geld übrig. Aktueller Plan wäre einen Stablecoin wegen der Zinseinkünfte für längere Zeit zu halten. Die Risiken sind mir bewusst. Ich setzte aber nicht alles auf eine Karte, es wird nur ein kleiner Teil meines Vermögens investiert.

Wenn ich also z.B. einen Stablecoin auf längere Zeit halte:

Ich nehme an, dass ich dann die Zinsen für ein Jahr ggf. vermindert / erhöht durch die Währungsschwankungen jedes Jahr in der Steuererklärung angeben muss, und zwar in der Anlage "Sonstige Einkünfte". Und dort unter "Private Veräußerungen" -> Andere Wirtschaftsgüter. Das würde für mich zumindest am meisten Sinn ergeben. Oder sehe ich das falsch?

 

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