Place75 Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 (bearbeitet) Ich habe 2017 und 2018 mit meinen Crypto Investitionen laut Cointracking Verluste von ca. 50-70 Euro in der Jahresendabrechnung und vergessen Sie mit in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Muss man diese minimalen Verluste bei der Steuer angeben? Bearbeitet 20. Mai 2021 von Place75 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 Nein, Verluste musst du nicht zwingend angeben. Wenn du das nicht machst ist es ja zu deinem Nachteil. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Place75 Geschrieben 20. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 (bearbeitet) vor 55 Minuten schrieb Crusader: Nein, Verluste musst du nicht zwingend angeben. Wenn du das nicht machst ist es ja zu deinem Nachteil. Danke, war auch meine Logik Ich glaube, ich spar mir den "Papierkram" in dem Fall. Bearbeitet 20. Mai 2021 von Place75 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 Wenn der Steuerbescheid schon rechtskräftig ist kannst du das eh nicht mehr ändern lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Place75 Geschrieben 20. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 (bearbeitet) vor 21 Minuten schrieb Crusader: Wenn der Steuerbescheid schon rechtskräftig ist kannst du das eh nicht mehr ändern lassen. Achso?! Das betrifft wahrscheinlich nur die Verluste? Bei Steuerhinterziehung war die Verjährungsfrist glaube ich 8 Jahre oder ähnlich. Bearbeitet 20. Mai 2021 von Place75 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fantasy Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 Nein, das betrifft auch die Gewinne - wenn der Bescheid rechtskräftig ist und du z.B. ein paar Tausen hinterzogen hast, hilft dir nur noch eine Selbstanzeige. Dann wird auch der Bescheid wieder rückwirkend geändert. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 (bearbeitet) Wenn der Bescheid rechtskräftig ist kann man selbst natürlich keine Änderungen mehr einbringen. Dann gäbe es ja keine Rechtssicherheit. Aber wenn sich die Rechtslage ändert kann der Bescheid durchaus von Amts wegen geändert werden. Zum Beispiel wenn einer der Vorbehalte zu offenen Verfahren die auf dem Bescheid stehen erfüllt wird. Oder wenn jemand eine Steuerhinterziehung zugibt und Selbstanzeige erstattet. Bearbeitet 20. Mai 2021 von Crusader 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
returntrue Geschrieben 22. Mai 2021 Teilen Geschrieben 22. Mai 2021 Als ganz ehrlich - bei den Betrag habe ich es gar nicht eilig es dem Finanzamt mitzuteilen. Krypto ist nach wie vor eine Absolute Nische bei den Assets - und da möchte ich so gut es legal geht, keine schlafenden Hunde wecken. Du sparst dir damit ja nicht 70 € sondern dein zu versteuerndes Einkommen wird reduziert. Also wenn du 25% steuern zahlst dann würde die Ersparnis gerade mal 17,5 € ausmachen... Dann lieber sein lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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